Guten Tag,
1)Benötige für das Jobcenter einen Erbschein !
Hab etwas geerbt, damit Privatschulden bezahlt, bzw. die 2.000 euro ausgegeben,
dann erst dem Jobcenter gemeldet. Sie haben mir gekürzt und und darf nun alles in Raten zurückzahlen.
Soweit ok. Lebe weiterhin von HartzIV. Bin nicht der Nachlaßverwalter, bin 1 von 5 Erben.
Kann ich die Kosten dafür, beim Notar (eidesstattlich. Versicherung!) und beim Amtsgericht, dem Erbscheinaussteller ,
kann ich die Kosten dafür als HartzIV erlassen bekommen?
2) Wenn das Jobcenterschon droht , daß wenn bis 15.5. nicht dieser Erbschein vorliegt, die
monatliche Zahlung gestoppt werden kann - wie kann ich mich degegen wehren?
Denn erst übernnächst Woche werde ich alle erforderlichen Unterlagen haben. Dann müße doch eine Kopie des Antrags an das
Amtsgericht zwecks Erbschein sie erstmal beruhigen - oder muß ich gleich mit einem Rechtsanwalt kommen?
3) Muß tatsächlich in dem Erbscheinantrag die genaue, exakte Summe des Erbgeldes stehen - oder
reicht die circa-Angabe aus, zB ca. 10.000 Euro.
Im voraus vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen