Anspruch auf ALG II - Ausbildungsbeihilfe genehmigt

  • Guten Abend an alle. Im September fange ich meine Ausbildung (Kaufmann im Gesundheitswesen) in München an und möchte wissen inwiefern ich Hartz 4 beantragen kann, da die Vergütung nicht ausreichen wird für Miete und Lebensunterhalt. Ich bin Ivorer (Westafrika) und Freiwillige. Ich bin seit 2016 in Deutschland.

    Beste Grüße

    Martial

  • Hallo Corinna,

    ich bin in Deutschland seit August 2016 (dank einem Stipendium) und bin 31 Jahre alt. Meine Eltern wohnen in Côte d'Ivoire und mein Aufenthaltstitel ist bis zum 31. August 2018 gültig. Ich werde aber mit dem Ausbildungsvertrag verlängern.

    Beste Grüße

  • Hallo!

    Zur näheren Erläuterung, was mit @Corinna hier meinte:

    die Frage nach dem Aufenthaltsstatus wäre noch zu beantworten...


    Rechtliche Grundlagen § 25 Abs. 1 bis 3 AufenthG

    Dauer des Aufenthalts
    (1) 1Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindestens 18 Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. 2Asylberechtigten und Ausländern, denen die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt worden ist, wird die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. 3Subsidiär Schutzberechtigten im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes wird die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt, bei Verlängerung für zwei weitere Jahre. 4Ausländern, die die Voraussetzungen des § 25 Absatz 3 erfüllen, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erteilt. 5Die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 4a Satz 1 und Absatz 4b werden jeweils für ein Jahr, Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 4a Satz 3 jeweils für zwei Jahre erteilt und verlängert; in begründeten Einzelfällen ist eine längere Geltungsdauer zulässig.
    (2) Die Aufenthaltserlaubnis darf nicht verlängert werden, wenn das Ausreisehindernis oder die sonstigen einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden Gründe entfallen sind.
    (3) 1Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder 2 Satz 1 erste Alternative besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn .........................

    auf meinem Aufenthaltstitel steht: Art des Titels: Aufenthaltserlaubnis, wenn du das meinst.


    Welchen Status hat deine Aufenthaltserlaubnis? :)

  • Hallo,

    der von Dir bezeichnete § gilt für Ausländer, die einer Beschäftigung nachgehen dürfen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt. Von daher ist mit eben einer Ausbildung ein innerer Widerspruch mit dem Aufenthaltstitel vorhanden.

    Ansonsten: wir sind keine Ausländerrecht-Experten. Von daher wäre die Inanspruchnahme einer Ausländer-Beratungsstelle z.B. von der Caritas zu empfehlen, wo man anhand der konkreten Unterlagen dann präfen kann, ob und auf was ein Anspruch besteht.

    Gruß!

  • Hallo an alle,

    Für meine Ausbildung möchte ich die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. im Falle wo es klappt:

    1- darf ich immer noch ein Sparbuch auf meiner Bank haben?

    2-muss nur die Ausbildungsvergütung in dem Kontoauszug stehen, wenn er von der Bundesagentur verlangt wird?

    3-Ab wann werde ich Beihilfe zurückzahlen?

    Beste Grüße

    Martial

  • Wohnst du denn allein oder bei den Eltern?

    Wie alt bist du?


    1) Ja. Vermögen spielt bei BAB keine Rolle. Allerdings sind Einzahlungen relevant, weil Einkommen eine Rolle spielt.

    2) Nein. Jedwedes Einkommen ist anzugeben und nachzuweisen.

    3) BAB ist nicht zurück zu zahlen.

    Beachte, dass auch Einkünfte deiner Eltern nachzuweisen sind, weil sie dir idR. unterhaltspflichtig sind, wenn du eine duale Ausbildung absolvierst.

  • Ich bin 32 Jahre Alt und Ausländer. Meine Eltern wohnen in Afrika. Ich werde eine betriebliche Ausbildung, keine duale Ausbildung in München machen. Ich habe keine Wohnung gefunden. ich werde bei unterschiedlichen Familien in Folge wohnen, bis ich eine Wohnung finde (2 Monate bei jeder Familie). Insgesamt 5 Familien außerhalb München, aber ich werde die Miete zahlen.

  • Es wäre notwendig zu wissen, wie dein Aufenthaltsstatus ist. Bitte gib uns insgesamt so viele Informationen wie möglich.

    Das mit den 5 Familien hört sich seltsam an. Wie kommt es dazu?

  • Anmerkung auf dem Aufenthaltstitel zum Aufenthaltserlaubnis : 18 ABS. 3. Ich soll meinen Aufenthaltstitel immer wieder verlängern.

    Ich fange eigentlich meine Ausbildung (betrieblich) am 1. September an. Ich bin bei der Wohnungssuche nur auf Ablehnungen gestoßen. Da ich keine Wohnung gefunden habe, hat eine Bekannte ihre Freunde kontaktiert und ich darf abwechselnd 2 Monate bei jedem Freud verbringen, wenn ich solang keine Wohnung finde. Die wohnen aber außerhalb München und ich werde die Miete zahlen. Die Fahrkosten dazu gerechnet werde ich mit der Ausbildungsvergütung nicht auskommen, deshalb möchte ich die BAB beantragen.

    Ich leiste bis Ende August meinen Freiwilligendienst ab und kam im Jahre 2016 nach Deutschland Dank einem Stipendium und habe 1 Jahr lang als Sprachassistent an einem Gymnasium gearbeitet. Ich komme aus der Elfenbeinküste.

  • Ich habe zu wenig Ahnung vom Aufenthaltsrecht, um dir eine Lösung vorzuschlagen. Ich befürchte aber, dass du die Ausbildung mit deinem aktuellen Aufenthaltsstatus nicht durchführen darfst. Wende dich bitte an die Ausländerbehörde und frage was du tun musst, damit du diese Ausbildung absolvieren kannst.

    Wenn die Ausländerbehörde genehmigt hat, dann dürftest du auch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben.

  • Hallo!

    Anmerkung dazu

    Anmerkung auf dem Aufenthaltstitel zum Aufenthaltserlaubnis : 18 ABS. 3. Ich soll meinen Aufenthaltstitel immer wieder verlängern.

    (3) Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist oder wenn auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 42 die Erteilung der Zustimmung zu einer Aufenthaltserlaubnis für diese Beschäftigung zulässig ist.

    und dem Rat von Casa folgen:

    Wende dich bitte an die Ausländerbehörde und frage was du tun musst, damit du diese Ausbildung absolvieren kannst.

    Gruß

  • Ich war schon bei den Ausländerbehörden mit dem Ausbildungsvertrag. Der Mann hat gesagt, ich darf prinzipiell die Ausbildung machen, aber er soll auf die Zustimmung der Bundesagentur im Kauf nehmen. So habe ich ein Formular ausgefüllt für die Zustimmung der Bundesagentur, nachdem die Ausbildungsstätte unterschrieben hat. Ich warte immer noch. Die Ausbildungsstätte hat schon ja gesagt.

    Im falle wo die BA nein sagt (was ich nicht hoffe), kann ich was anders unternehmen oder die Antwort der Bundesagentur ist un widerruflich?

  • So habe ich ein Formular ausgefüllt für die Zustimmung der Bundesagentur, nachdem die Ausbildungsstätte unterschrieben hat.

    Wann hast du der Bundesagentur das Formular geschickt?

    Du kannst morgen:

    Die Arbeitsagentur über die 0800-Hotline-Nr. anrufen, dein Problem nachfragen. Meist leiten die weiter zum zuständigen Mitarbeiter. Oft rufen die dann sogar zurück:-)

    Dein Ausbildungsbetrieb kennt offenbar den

    und hätte dir sonst sicher keinen Vertrag angeboten. Die Bestätigung der BA ist in diesem Fall (aus meiner Erfahrung) eine reine Formsache. Es sind noch 6 Wochen Zeit bis zum Beginn.

    § 17 Aufenthaltsgesetz - Sonstige Ausbildungszwecke

    Glückwunsch, dass du bei Freunden *Couchsurfing* machen darfst.

    Vielleicht findet sich zu Beginn der Ausbildung weitere Hilfe für die Unterkunft---- Kollegen werden dich fragen, wie und wo du wohnst.

    Erzähl ruhig, wie das *Wohnen* für dich gerade nur möglich ist.

    Viel Glück!

    Bitte bei Verlinkungen keine Zitat-Funktion

    Grace

  • Hallo!

    Ob bei einem Aufenthaltsstatus § 18 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz - Beschäftigung

    ein § 17 Aufenthaltsgesetz - Sonstige Ausbildungszwecke greift, sollte unbedingt

    und umgehend durch geschultes Personal in einer Beratungsstelle geprüft werden.

    Bitte diesem Rat folgen:

    Hallo!

    Mein Vorschlag, du schaust bei dir vor Ort nach einer Beratungsstelle.

    Das erscheint mir dringend und schaue doch mal, ob du hier fündig

    wirst: Lokale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen

    Gruß

    Unbedingt, denn da kann viel schieflaufen, wenn du es alleine

    versuchst. Hole dir Unterstützung!

    Gruß

  • Der Beamte im Landratsamt sollte normalerweise am letzten Freitag das ausgefüllte Formular von der Ausbildungsstätte erhalten und dann weiter an die Bundesagentur schicken. Ich rufe morgen an und frage, ob das schon gemacht ist.

  • Hallo

    Erstmal vielen Dank an die Moderatoren für die hilfreichen Erklärungen über das Verfahren. Ich habe heute die Genehmigung der Ausbildungsbeihilfe erhalten, aber es ist so.

    1. Es heißt in der Zusammenfassung ( nach der Berechnung der Ausbildungsbeihilfe): ,,der normale Gesamtbedarf eines Studenten bzw. eines Azubis beträgt 749 Euro''.

    2. Ich werde nur die Differenz zwischen dem Gesamtbedarf (749 Euro) und meiner Nettovergütung (622 Euro) - also 145 Euro kriegen. Finde ich schon in Ordnung, aber

    3. Die eingereichten Nachweisen über die Miete und die Fahrkosten zur Ausbildungsstelle und zur Schule wurden nicht mit einbezogen. Die finanzielle Hilfe bedeckt knapp nur die Fahrkosten zur Ausbildungsstelle.

    Es heißt im Text, ich darf einen Widerspruch gegen den Bescheid binnen eines Monaten einreichen. Bevor es weitergeht, möchte ich wissen, ob der Rest ( Fahrkosten zur Schule und Miete) miteinbezogen sein soll.

    Beste Grüße

    Mars

  • Hallo!

    Themen zusammengefügt! Gerade bei dir ganz wichtig alle

    Informationen zur Verfügung zu haben. Deshalb altes Thema

    weiterführen und Titel optimiert.


    Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.

    Gruß

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