Hallöchen allerseits.
Ich hätte eine Frage bezüglich der Anrechnung von Einkommen auf Hartz IV. Und zwar beginnt mein Partner im September eine Ausbildung und ich weiß nicht wie sein Einkommen dann auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.
Hier mal ein paar Eckdaten:
4 Personen, davon 2 Kinder (meine, 5 und 6). Ich 23, Partner 26. Mein Partner ist nicht der leibliche Vater, d.h. es gibt Unterhalt (bzw. Geld von der Unterhaltsvorschusskasse). Wir sind eine Einstehensgemeinschaft (und das stimmt auch so).
Wenn ich das richtig gerechnet habe bedeutet das für die Bedarfe:
Mein Bedarf: 374 + 150 = 524 Euro
Sein Bedarf: 374 + 150 = 524 Euro
Kind 5 Jahre Bedarf: 240 + 150 = 390 Euro
Kind 6 Jahre: 296 + 150 = 446 Euro
Demgegenüber stehen die Einkünfte (alles netto):
Mein Einkommen: Minijob 170 Euro
Sein Einkommen: Ausbildungsvergütung 715 Euro
Kind 5 Jahre Einkommen: 194 KG + 154 UVG = 348 Euro
Kind 6 Jahre Einkommen: 194 KG + 154 UVG = 348 Euro
Was ich jetzt nicht weiß - und wobei mir die Rechner leider auch nicht wirklich helfen da mein Partner ja in der Ausbildung nicht Hartz IV berechtigt ist, die Rechner das aber annehmen - ist die Frage wie das jetzt mit Freibeträgen und anrechenbaren Einkünften läuft.
Ganz simpel betrachtet übersteigt das Einkommen meines Partners seinen Bedarf um 191 Euro. Wird das dann entsprechend einfach bei mir abgezogen?
Gelten auch hier 100 Euro Freibetrag und die darüber hinausgehende 80%ige Anrechnung?
Oder wird das gesamte Einkommen zusammengeworfen und dann wird der Freibetrag abgezogen?
Und wenn ja wird dann der Rest nur mit den üblichen 80% angerechnet oder voll (da er ja keinen Leistungsanspruch hat?).
Und was ist mit der Verischerungspauschalte? Kriegt er die auch abgezogen obwohl er keinen Leistungsanspruch hat?
Müsste ich raten würde ich sagen, dass ich für jeden einzeln rechnen muss, das hieße:
170 Erwerbseinkommen bei mir, 100 weg, 80% davon, bleiben 56 Euro anrechenbare Einkünfte bei mir. 524 Bedarf, also 468 Euro.
715 Ausbildungsvergütung bei meinem Partner, keine 100 weg, 100% davon (das ist der Teil bei dem ich Hilfe brauche, läuft das wirklich so?), also 715 anrechenbar bei ihm. 524 Bedarf, also -191 bei ihm.
Kind 1 mit 390-348 = 42 Euro und Kind 2 mit 446-348 = 98 Euro.
Zusammen dann 468-191+42+98 = 417 Euro für mich vom Jobcenter?
Ich hoffe jemand kann mich aufklären. gamer
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina