Ich beziehe Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung und möchte in ein anderes Bundesland ziehen. Anstatt die Akte von meinem aktuellen Landkreis zu übernehmen, muss ich einen völlig neuen Antrag mit den entsprechenden (ich nenne es mal Nötigungen) stellen. Die Bank muss etwas ausfüllen, der Vermieter, Rentenversicherung und, und, und .... Ich muss eine Einwilligung und Belehrung unterschreiben, mit der ich versichere, dass ich alle vom Fachdienst erfragten Daten vollständig übermittelt habe und daher keine Einwände erhebe, dass diesbezüglich Nachfragen vorgenommen werden. Wieso besorgen sie sich mit dieser Vollmacht nicht gleich alle Unterlagen, dann würde ich mir die Arbeit sparen und sie wären sicher, dass die Angaben auch richtig sind.
Ein Antrag und tausend Anhänge
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Sammylein -
1. Mai 2018 um 19:07 -
Erledigt
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Hallo,
Wieso besorgen sie sich mit dieser Vollmacht nicht gleich alle Unterlagen
Und was sollte das nutzen? Du selbst schreibst z.B.
der Vermieter,
Inwiefern sollten die Unterlagen des alten Vermieters irgendwas mit dem Antrag zu tun haben, wenn Du in ein anderes Bundesland ziehst? Und woher soll das Amt wissen, daß Du mit dem Umzug nicht auch z.B. die Bank gewechselt hast?
Wie auch immer: es ist durchaus legitim, wenn statt ggf. (ur)alter Nachweise aktualisierte verlangt werden, zumal der Aufwand dann doch eher überschaubar ist.
Gruß!
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Hallo, sie wollen nicht Unterlagen vom alten, sondern vom neuen Vermieter. Wieso reicht nicht einfach der Mietvertrag? Und wenn ich schon mal dabei bin: Ich habe mal gelesen, dass die Mietkaution vom Amt an den Vermieter gezahlt, und nach Auszug vom Vermieter ans Amt zurückgezahlt werden kann. Trifft das zu, und wenn ja, ist das eine freie Entscheidung des Amtes oder muss es das auf Verlangen tun. Wenn einem von der Leistung über mehrere Jahre noch 40€ im Monat abgezogen werden, spürt man das schon. Außerdem soll man sich doch ein Polster für Möbel, Reparaturen, o.Ä. schaffen, das ginge dann ja gar nicht mehr?! Danke für deine/eure Meinung und schönen Gruß!
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Hallo.
sie wollen nicht Unterlagen vom alten, sondern vom neuen Vermieter.
äh - irgendwo logisch oder?
Du ziehst um, wechselst also zu einem neuen Vermieter. Was also sollte nun gegen die Aufforderung stehen, die Unterlagen für das NEUE Mietverhältnis einzureichen? Erwartest Du wirklich ernsthaft, daß das neue Amt in einem anderen Bundesland irgendwelche alten Unterlagen zum ehemaligen Mietvertrag anstandslos akzeptiert?
Gruß!
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Wir reden aneinander vorbei ..... das war meine Antwort auf deine Aussage "Inwiefern sollten die Unterlagen des alten Vermieters irgendwas mit dem Antrag zu tun haben, wenn Du in ein anderes Bundesland ziehst?", aber letztendlich hat das alles nichts mit meiner ursprünglichen Frage zu tun, nämlich, wieso muss man 1000 Unterlagen bringen, wenn man doch auch ein Blatt unterschreiben muss, auf dem steht, dass man sie bevollmächtigt, alles bei den entsprechenden Institutionen überprüfen zu können. Das ist doch doppelt gemoppelt!
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Grace -
Hallo,
warum sollte denn nun ein Amt sich die Mühe machen, irgendwelche Unterlagen für Dich anzufordern? Wenn sich im Verantwortungsbereich eines Amtes meinetwegen 1000 Antragsteller befinden - stell Dir mal den gigantischen Arbeitsaufwand für das Amt vor, wenn diese nun für jeden einzelnen Antragsteller bei allen möglichen Stellen nach irgendwelchen Unterlagen fragen müßten. Zumal Dir dieser Job nunmal selbst durchaus zuzumuten ist.
Wie auch immer: diese Diskussion hier bringt nichts .
Gruß!
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