Wohngeld - Bafög oder ALG II Anspruch

  • Hallo!

    Derzeit wohne ich noch bei meinen Eltern, werde aber wahrscheinlich Anfang des Jahres ausziehen. Gründe hierfür sind, dass ich Zeit spare, um zur Uni etc zu kommen, zudem gibt es zwischen meinen Eltern und mir immer wieder kleinere Konflikte.
    Ich mache ein duales Studium, allerdings ist die Uni, an der ich studiere laut Gesetz nicht förder fähig, also kann ich kein Bafög beantragen.
    Laut Online Wohngeldrechner würde ich mit meinem Einkommen (Gehalt: Brutto ca. 610€ + 192€ Kindergeld) ca. 130€ Wohngeld bekommen.
    Nun habe ich im Internet gelesen, dass man auch ALG2 beantragen kann und das wahrscheinlich mehr sein würde. Habe ich Anspruch auf ALG2 oder ergibt Wohngeld mehr Sinn?

    Für jede Antwort bin ich sehr dankbar!

  • Netto Einkommen sind 488€. Warmmiete ca 330-350,00€ (inklusive Betriebs- und Heizkosten, Wasser und Strom etc. kommt noch hinzu)
    Übrigens bin ich unter 25 Jahren, falls das wichtig ist

  • Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II besteht nicht, weswegen auch keine Wahlmöglichkeit vorhanden ist. Ein Anspruch auf Wohmgeld könnte gerade so noch durchgehen.

    Laut Online Wohngeldrechner würde ich mit meinem Einkommen (Gehalt: Brutto ca. 610€ + 192€ Kindergeld) ca. 130€ Wohngeld bekommen.

    Nein. Im günstigsten Fall sind es maximal 90 €, im ungünstigsten Fall um die 30 €.

    Gruß!

  • Danke! Komisch der online Rechner hat über 100€ gesagt und eine Freundin mit ähnlicher Miete und ähnlichem EInkommen bekommt sogar 160€ bei einer Miete von 330€ und einem EInkommen von 450@ plus Kindergeld

  • Netto bekommt sie 450€
    Weißt du, ob man sich vor dem unterschreiben des Mietvertrags bei der zuständigen Wohngeldstelle ausrechnen kann, wie viel man bekommen würde? Die Online Rechner sind ja nicht total genau
    bei 30€ Wohngeld im Monat ist der Auszug dann eigentlich kaum möglich..

  • Hallo,

    Netto bekommt sie 450€

    der Nettobetrag sagt aber wiederum nicht über das Bruttoeinkommen aus, weil ggf. unterschiedliche Absetzungen erfolgen. So kann das Brutto bei Deiner Freundin durchaus niedriger als bei Dir sein.

    ob man sich vor dem unterschreiben des Mietvertrags bei der zuständigen Wohngeldstelle ausrechnen kann

    Das wird wegen Arbeitsbelastung kaum möglich sein.

    Gruß!

  • Hallo,
    ich mache derzeit ein duales Studium, kann aufgrund der Uni aber kein Bafög bekommen. Ich bin unter 25 Jahre, bekomme also dementsprechend Kindergeld von meinen Eltern für mich. Mein Einkommen beträgt ca. 600€ brutto, was ca 470€ netto entspricht.
    An Miete zahle ich 400€ inkl. Betriebs und Heizkosten, Strom und Wasser kommen noch hinzu.

    Habe ich Anspruch? Laut Online Rechner anhand der Daten ja, aber man liest ja überall etwas anderes.

    Danke und Liebe Grüße

  • Hallo,

    ich sehe keinen Anspruch.

    Wobei sich generell die Frage stellt, wie es mit Unterhalt der Eltern aussieht und warum man, wenn die Eltern nicht unterhaltsfähig sind, eine nicht BaföG-fähige Ausbildung wählt...

    Gruß!

  • Meine Eltern sind unterhaltsfähig, aber mehr als Kindergeld bekomme ich von meinen Eltern nicht.
    Was ich nicht verstehe ist, wieso der Online Wohngeldrechner sagt, ich würde über 150€ bekommen.

  • Hallo

    wieso der Online Wohngeldrechner sagt, ich würde über 150€ bekommen.

    weil die Rechner nicht das Mindesteinkommen bei dem Wohngeld berücksichtigen. Du kannst dort auch 0 € Einkommen eintragen - und bekommst dann einen enorm hohen Wohngeldanspruch vorgegauckelt, der aber dann nichts mit der Realität zu tun hat.

    Meine Eltern sind unterhaltsfähig, aber mehr als Kindergeld bekomme ich von meinen Eltern nicht.

    Spätenstens mit Auszug sind Deine Eltern Barunterhaltspflichtig.

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