Hallo,
ich habe folgende Frage, wie verhält es sich bei folgendem Sachverhalt.
Kind unter 25 ist nach schulischer Berufsausbildung arbeitssuchend/arbeitslos, bezieht geringen Satz an ALG2 (ca. 240€) und wohnt beim Vater. Der Rest aller Kosten wird von dem Elternteil übernommen, da Bedarfsgemeinschaft. Wenn der Vater diese Zahlungen als Unterhalt an bedürftige in seiner Steuererklärung angibt, muss der Sohn Zahlungen an die Arge zurück zahlen?
Vielen Dank für Rückmeldung