Forderung an Pflegesohn

  • Hallo,
    mein Pflegesohn ist vor kurzem 18 geworden und einen Tag nach seinem Geburtstag bekam er ein schreiben das er eine Überzahlung an seine Mutter zu bezahlen hat. Kein schöner Start ins erwachsenen alter wie ich finde. Nun wollte ich mal fragen ob sich hier jemand mit solchen Sachen auskennt und mir bzw meinem Pflegesohn behilflich sein mit dieser Situation zurecht zu kommen.
    Danke und Gruß Micha

  • Hallo,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Schreiben steht, er "habe eine Überzahlung an Frau X (Mutter) zu zahlen". Wir müssen also erst einmal herausfinden worum es sich handelt.

    Da du im Bereich ALG2 schreibst, wird es sich wohl um zu erstattende Leistungen vom Jobcenter handeln. Hier ist die Forderung tatsächlich erst einmal an das Kind zu richten, wenn dies 18 geworden ist und die Mutter (für das Kind) zuvor überzahlt wurde.

    Allerdings wissen wir nichts über den Grund der Forderung. Darüber hinaus gibt es Argumente, die die Haftung des Kindes für solche Überzahlungen ausschließen, wobei hier keine gesicherte Rechtslage herrscht.

    Im Ergebnis Forderung an das Kind richten ist ok. Ob die Forderung allerdings verlangt werden kann, wissen wir, mangels Informationen und Rechtsprechung, nicht.

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