Aufstocker nach Scheidung

  • Hallo,

    ich bin seit Anfang 2017 nach mehrjährigen Trennungsjahren offiziell geschieden. Die Ehe bestand auf dem Papier 8 Jahre. Während der Trennungsjahre habe ich teilweise selbst gearbeitet und teilweise Unterhalt bezogen. Seitdem Zeitpunkt der Scheidung nicht mehr. Auch im Scheidungsurteil steht nichts von Verpflichtungen bzgl des Unterhalts, außer dass das Rentenkonto ausgeglichen wurde.
    Ich war zum Zeitpunkt der Scheidung Student und habe Bafög bezogen. Im Moment bin ich exmatrikuliert und übe eine geringfügige Beschäftigung aus und möchte daher aufstocken. Nun habe ein Formularblatt bekommen, indem ich aufgefordert werde, Name und Adresse des Expartners zu nennen, damit evtl Ansprüche geklärt werden können.

    Kann es tatsächlich sein, dass der Ex Partner mir gegenüber Unterhaltsverpflichtungen hat? Bzw wird der Ex Partner tatsächlich angeschrieben um zu klären inwieweit vermögend dieser ist?

    Vielen Dank für eine Info.

    Gruß

    Silvana

  • nein das habe ich noch nicht getan. es geht aus persönlichen gründen nicht, dass der ex partner angeschrieben wird bzw sonstige kontaktaufnahme bzgl meiner person an ihn herangetragen wird.

    ich hatte vorab im internet nach informationen gesucht, ob es eine gesetzeslage gibt, auf grund dessen der expartner nach der scheidung, obwohl im scheidungsurteil keinerlei unterhaltsverpflichtungen festgelegt worden sind, trotzdem noch vor der solidargemeinschaft mir finanzielle unterstützung gewähren muss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!