Hallo,
ich bin seit Anfang 2017 nach mehrjährigen Trennungsjahren offiziell geschieden. Die Ehe bestand auf dem Papier 8 Jahre. Während der Trennungsjahre habe ich teilweise selbst gearbeitet und teilweise Unterhalt bezogen. Seitdem Zeitpunkt der Scheidung nicht mehr. Auch im Scheidungsurteil steht nichts von Verpflichtungen bzgl des Unterhalts, außer dass das Rentenkonto ausgeglichen wurde.
Ich war zum Zeitpunkt der Scheidung Student und habe Bafög bezogen. Im Moment bin ich exmatrikuliert und übe eine geringfügige Beschäftigung aus und möchte daher aufstocken. Nun habe ein Formularblatt bekommen, indem ich aufgefordert werde, Name und Adresse des Expartners zu nennen, damit evtl Ansprüche geklärt werden können.
Kann es tatsächlich sein, dass der Ex Partner mir gegenüber Unterhaltsverpflichtungen hat? Bzw wird der Ex Partner tatsächlich angeschrieben um zu klären inwieweit vermögend dieser ist?
Vielen Dank für eine Info.
Gruß
Silvana