Kann das Amt meinen Partner zur Kinderbetreuung zwingen?

  • Hallo,

    ich (24) bin mit meinem Partner jetzt ungefähr ein halbes Jahr zusammen. Seit kurzem wohnen wir zusammen. Ich habe aus einer anderen Beziehung zwei Kinder (4 und 5). Mein Partner (22) befindet sich in einer Ausbildung und arbeitet Montag-Freitag ca. 8:00-16:30 je nach dem. Wir sind eine Einstehensgemeinschaft in den Augen vom Amt.
    Ich habe vom Jobcenter ein Angebot zur Bewerbung bekommen und die wollen mich, allerdings müsste ich immer am Wochenende von 8 bis 14:30 Uhr arbeiten (hätte dafür Montag und Dienstag frei). Ich habe sehr wenig Verwandschaft hier und niemanden, der die Kinder am Wochenende nehmen kann, bis auf meinen Partner. Der ist aber wenig begeistert davon jedes Wochenende die Kinder allein zu übernehmen. Aber wenn das Amt uns zwingt haben wir ja keine Wahl. Ist es rechtlich zumutbar, meinen Partner, der nicht der leibliche Vater ist zur alleinigen Kindesbetreuung zu "zwingen"? Dass er finanziell für die Bedarfsgemeinschaft einstehen muss ist eine Sache (und jetzt in der Ausbildung noch egal, aber danach halt) aber dass er sich auch aktiv um die Betreuung kümmern muss obwohl es nicht seine sind finde ich schon komisch.

    Mit freundlichen Grüßen

    2 Mal editiert, zuletzt von pippadux (4. Mai 2018 um 11:17)

  • Hallo,

    offensichtlich seid Ihr eine Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft, bei der die Betreuung von Kindern entsprechend innerhalb der Gemeinschaft zu regeln ist. Von daher ist Dir erstmal die Übernahme eines Jobs durchaus zumutbar.

    Gruß!

  • Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet nicht, dass ein Partner die Kinder des anderen Partners betreuen muss. Wenn dein Partner das auch so bestätigt, ist die Arbeit, sofern keine Kinderbetreuung am Wochenende organisierbar ist, nicht zumutbar.


    Wenn er aber sonst auch auf die Kinder aufpasst, würde sich die Frage stellen, warum sonst, aber nicht am Wochenende?

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