Eigentumswohnung Verkauf evtl mit Gewinn was passiert?

  • Hallo ich wollte mal nachfragen was Passiert wenn wir unsere Eigentumswohnung mit ein wenig Gewinn Verkaufen würden?

    Wir werden definitiv verkaufen hat mehrere Gründe die ich jetzt aber nicht aufzählen will durch den Makler haben wir erfahren das es 8000-10000€ Plus ergeben könnte.

    Ich habe was über ein Schonvermögen gelesen aber da steige ich leider nicht ganz durch da steht was pro Kind 3.100€ und ab ein bestimmten Geburtsjahr XXX€.

    Also zu meiner Person ich bin 30 Jahre alt, verheiratet meine Frau ist 28 mit 2 Kinder Minderjährig.

    Danke schon mal für die Hilfe.

    MfG

  • Die Wohnung gehört mir zu 50% und meiner Frau zu 50% gekauft haben wir die Wohnung für 55000€ damals jetzt kommt beim Verkauf ca. Das selbe raus ich hatte eben nur eine gute Tilgung das ich mittlerweile soweit unten bin. Ja wir beziehen im Moment ALG 2 ich dachte mit Hartz4 wäre das deutlich genug, mein Arbeitslosengeld worauf man 12 Monate Anspruch hat nach der Arbeit.

    Ja wir wohnen in der Wohnung zusammen.

  • Steht eigentlich ganz oben aber nochmal meine Frau ist 28 und ich bin 30 Kinder 10 und 6. Eigentlich geht es mir weniger darum das geld zu behalten wir wollten eigentlich meine Schwiegermutter auszahlen sie hatte uns damals Geld geliehen für den kauf.

    Einmal editiert, zuletzt von Rick Sanchez (5. Mai 2018 um 13:03)

  • Hallo,

    dann habt Ihr beide zusammen eine Vermögensfreigrenze von 10.200 €. Der Vermögensfreibetrag für die Kinder bleibt außer Betracht. Somit würdet Ihr sehr sehr deutlich über alle Grenzen liegen und ein Anspruch auf ALG II wäre nicht mehr vorhanden.

    Gruß!

  • Vom Verkauf würde ich ja nur 8000€ Bekommen. Weil ja noch was offen ist und Makler Gebühren. Darf ich das geld denn zurück zahlen also meine Schulden tilgen so gesehen bei der Schwiegermutter?

  • Hallo,

    Vom Verkauf würde ich ja nur 8000€ Bekommen.

    Nein. Du würdest aus dem Verkauf nach Deinen eigenen Angaben

    haben wir die Wohnung für 55000€ damals jetzt kommt beim Verkauf ca. Das selbe raus

    bekommen.

    Das bedeutet, daß Du (abzüglich der Freigrenzen) mit geschätzten 40.000 € Vermögen danach fragst, ob Du weiterhin ALG II beziehen kannst. Die Antwort ist ein klares NEIN.

    Gruß!

  • Ist denn das Darlehen der Schwiegermutter dinglich gesichert? Besteht also eine eingetragene Grundschuld im Grundbuch?

    Wenn ja in welcher Höhe?


    Einfach so das Haus verkaufen und die Schwiegermutter auszahlen gefährdet den ALG2-Anspruch, da Schulden, wenn keine Grundschuld vorliegt egal sind. Denn schließlich war das Geld in deinen Händen und du hättest es zum Lebensunterhalt verwenden können.

  • Also muss ich dann von den 8000€ die evtl von dem Erlös überbleiben erstmal leben ?
    Ich habe doch kein Vermögen die Wohnung steht mit Minus im Grundbuch die Schuld muss erstmal gelöscht werden.

    Nein das Geld der Schwiegermutter ist so geliehen nicht in das Grundbuch oder ähnliches eingetragen.
    Es ist ein Vertrag zwischen der Mutter und uns das wird das Geld wenn möglich zurück zahlen.

    40000€ Vermögen ??? Grundbuch löschung muss vollzogen werden mein Vermögen wäre also evtl 8000€ die Real und Existent wäre nicht irgendeine Imaginäre Summe...

    55000€ Kauf vor 6 Jahren jetzt sind noch 49000 (Mit Vorfälligkeitszinsen) offen im Grundbuch die Wohnung ergibt evtl. 60000€ im Verkauf dann die Makler gebühren von ca. 2500€ abzug wären dann evtl eine Gewinn Summe von 8500€ ich schätze aber eher weniger.

  • Es geht nicht um eine Gewinnbetrachtung oder um die Gegenrechnung. Wenn es danach geht könnte ich immer sagen, ich muss erst Schulden tilgen. Ich kaufe mir ein Auto für 100.000 € und muss jeden Monat 1000 € Kredit dafür abzahlen. Dann reichen meine 1500 € netto nicht aus und ich muss Sozialleistungen in Anspruch nehmen?

    Hier soll der Staat in Anspruch genommen werden, um den Lebensunterhalt zu sichern. Der Staat würde dann aber die Schuldentilgung sichern. Das ist nicht Ziel des Staates und nicht der Zweck von Sozialleistungen.

    Allenfalls ist die Grundschuld vom Verkaufserlös abzusetzen sowie die Transaktionskosten.


    Wenn ALG2-Bezug besteht, dann können die Schuldzinsen - ggf. unter Änderung der Tilgung auf 0 - im Rahmen der Kosten der Unterkunft vom Jobcenter geleistet werden. Tilgung allerdings nicht.

  • Ein Auto und eine Wohnung bzw Haus sind wohl 2 paar Schuhe.
    Also ganz einfach gesagt die 8000€ wenn sie denn dabei rauskommen sind dann erstmal zum Leben gedacht?

    Ich verstehe den Sinn nicht ganz ich habe ja kein Gewinn bzw die 55000€ waren ja schon immer Schulden also kein Plus gewinn, dass das Jobcenter nur die Sollzinsen übernimmt weiß ich machen sie ja im Moment so die Tilgung muss ich selber Leisten.

    Was für eine merkwürdige Rechnung die Wohnung die Eigentlich als Schulden da stehen als ein Plus wert zu sehen.

  • Du kannst die Tilgung auf 0 setzen und damit erhöhen sich die Zinsen. Soweit die Zinsen dann noch angemessen sind, übernimmt das Jobcenter auch die entsprechend höheren Zinsen.


    Ich gebe dir gern die rechtlichen Gegebenheiten an die Hand. Da wäre es nett, wenn du mir sagst, wie hoch die Grundschuld ist. Über Sinn oder Unsinn einer Regelung können wir an anderer Stelle reden, aber handeln können wir jetzt nur nach geltendem Recht.

  • Ich schätze die Vorfälligkeitsentschädung kann, muss aber nicht zwingend berücksichtigt werden. Da wird man sich ggf. vor Gericht streiten müssen. Hierbei schätze ich die Chancen als gut ein, dass sie berücksichtigt wird.

    Nimmt man den Erlös und zieht die Maklerkosten und die Grundschuld ab, so liegen wir bei 60.000 - 43.000 - 2500 = 14.500
    Da zieht man noch die Umzugskosten und die Renovierung der neuen Wohnung ab und ist schon knapp unter dem Vermögensfreibetrag.
    Wir reden hier also max. von 1-2 Monaten ohne Leistungsbezug.
    -> Wenn man denn unbedingt das Haus verkaufen will / muss.


    Was ich noch nicht verstehe ist, warum das Haus zwingend verkauft werden soll?
    Wie ist es denn denn damit, die Tilgung auf 0 zu setzen und die Zinsen soweit möglich vom Jobcenter übernehmen zu lassen? Was kommt dabei raus?

  • Das Haus wird verkauft weil es eine Eigentums Gemeinschaft war Familie, es kommen aber auch noch andere Faktoren dazu wir wollen nicht mehr lange in dieser Stadt bleiben.(Wir bewohnen im Moment das Ganze Haus alleine die anderen Parteien möchten verkaufen und da wir uns nicht binden wollen mit Fremden auf Ewig zu Wohnen verkaufen wir lieber im Moment wird nämlich dank der Zinsen noch gerne gekauft.

    Das Haus steht schon zum Verkauf.. wenn dem so ist dann ist dem eben so Lebe ich halt 2 Monate von dem Geld, die Vorfälligkeitszinsen sind auch Schulden die kann man nicht einfach weglassen.

    43000€ + 6900€ das muss ich der Bank Zahlen 60000€-49600€ sind ja 10400€ aus Minus wird nicht einfach Plus ?!?

    Einmal editiert, zuletzt von Rick Sanchez (5. Mai 2018 um 21:03)

  • Fakt ist auch das ich Rechtlich an die Vorfälligkeitszinsen Gebunden bin und das keine reine Rechnerei ist ich muss sie ja Zahlen also ist das Geld weg das wird ja Sofort abgezogen ergo hab ich es nicht einmal auf dem Konto weg ist weg.

  • Ich werde mir mal einen Termin geben lassen mit dem Typen beim Jobcenter der die Finanzen macht, der müsste das ja eigentlich wissen.
    Die können mir doch kein Geld anrechnen was nicht da ist, von 0 kann ich nicht leben.

    Nein ich mache hier niemanden Verantwortlich nur wird mir dieses Land mit seinen Gesetzten immer Lächerlicher vor allem wenn man so sieht was mit den Gesetzten so getrieben wird in den Letzten 2-3 Jahren .... das Land hier na ja.

    Ps. Danke für die Auskunft.

    Einmal editiert, zuletzt von Rick Sanchez (5. Mai 2018 um 23:05)

  • Blödsinn man kann nicht von 0€ Leben das ist kein Vermögen das ist weg.
    So einfach kann das nicht sein soll das dann heißen wir müssen verhungern ?
    Ich will das blöde Eigentum nicht verkaufen um mich zu bereichern ich will einfach nur nicht mehr Gebunden sein an dieser Stadt.


    Ich werde mir einen Termin geben lassen um das aufzuklären , Ein Minus vermögen ist einfach kein vermögen soll ich der Bank dann sagen sie bekommt nichts die Grundschuld muss von dem Erlös gelöscht werden sonst wird das Eigentum ja gar nicht freigegeben für den Verkauf ergo ist das Ganze Geld weg.

  • Hallo,

    Du verkaufst ein Haus, erzielst damit eine Summe und diese Summe steht Dir zur Verfügung, um Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Irgendwelche nicht dinglich verankerte Schulden sind in dieser Frage uninteressant.

    Im übrigen ist das kein "lächerliches" Gesetz. Warum sollte der Steuerzahler für jemanden aufkommen, der 55.000 € aus einem Verkauf seines Hauses erlöst?

    Ansonsten solltest Du bitte die Umgangsformen wahren. Wie haben bisher vollkommen sachlich und anhand der rechtlichen Lage geantwortet - da muß ich mir nicht sagen lassen, daß meine Antwort "Blödsinn" sei.

    Gruß!

  • Es ist Blödsinn weil ich keine 55000€ erwirtschafte und auch nie gehabt habe... !

    Aber das zu Diskutieren ist mir einfach zu dumm, es ist doch Logisch das ich meine Grundschuld Zahlen muss bei einem Verkauf und diese nicht als ein Plus angerechnet werden kann.

    Und nochmal es ist kein Vermögen wenn man es nicht Besitzt und löscht man eine Grundschuld nicht so ist das Gebäude auch nicht verkauft bzw der verkauf kommt nicht zustande also wie bitte soll man es dann Verkaufen ?

    Und das hat auch nichts mit dem Steuerzahler zu tun der Zahlt mir weder die 55000€ noch hat er was davon wenn ich davon leben müsste und dafür die Finger heben müsste ???

    Wie gesagt ich werde das mit dem Jobcenter abklären aber die haben diese Woche wohl alle Frei hier bei uns.

  • :!: Da hier offensichtlich die erste Maßnahme nicht geholfen hat einen sachlichen Umgangston
    herzustellen, wiederholen wir das Ganze. Hoffentlich diesmal mit Nachhaltigkeitsfaktor!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!