ALG I während der Schule

  • Hallo ich habe ALG 1 beantragt und warte noch auf die Bewilligung.

    Im August werde ich mein Fachabitur nachholen die Unterrichtszeit wird dann von Mo bis Fr von 8.00 bis 15.00 Uhr sein, da ich den Stundenplan noch nicht habe vllt auch etwas früher mal sehen.

    Bis auf einen Bildungskredit werde ich keine andere Leistungen bekommen.

    Folgende Ideen habe ich jetzt:
    - Dem Amt gar nicht sagen dass ich eine Schule besuchen werde, würde dies raus kommen und wenn ja wie finden die das raus?

    Oder
    - Versuchen während der Schulzeit auch ALG 1 zu beantragen, habe gelesen wenn einem die Möglichkeit besteht 15 Stunden daneben zu arbeiten dann hat man einen Anspruch auf ALG 1 während der Schulzeit. Mein Bruder z.b hat auch sein Fachabitur in Vollzeit abgeschlossen und an 3 Tagen für jeweils 6,5 Stunden gearbeitet also 18 Stunden. Also möglich ist dies schon mal alle mal. Habe ja auch am Samstag frei dort könnte ich z.b 9 Stunden arbeiten dann bräuchte ich nur noch 3 Stunden an zwei Tagen zu arbeiten.

    Wollte jetzt wissen was ihr mir da empfehlen würdet?

  • Das funktioniert nicht. Du musst dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehen und bereit sein, entsprechende Arbeit anzunehmen. Willst du volles ALG1 beziehen, musst du bereit sein auch Vollzeit zu arbeiten. Das ist hier ziemlich sicher nicht gegeben.

    Du kannst möglicherweise BAföG erhalten. Dafür musst du einen Antrag stellen.


    Dem Jobcenter nicht zu sagen, dass du eine Ausbildung machst, stellt ziemlich sicher den Straftatbestand des Betruges dar.

    Folglich teile dem Jobcenter mit, wenn du eine Ausbildung beginnst.

  • Ja aber ich stehe doch dem Amt dann für 15 Stunden in der Woche zur Verfügung habe ich doch bereits eben vorgerechnet.

    Bafög erhalte ich nicht.

    Wird ja immer gesagt dass Deutschland so viel fördern würde aber wenn man sich weiterbilden will dann bekommt man keinen Cent.

  • Ich hatte vorher 30 Stunden gearbeitet wenn ich die Möglichkeit habe für 15 Stunden zu arbeiten die ich ja offensichtlich habe dann würde ich ja 50 % von meinem ALG 1 erhalten.

    Eine Aushilfe nebenbei wäre zwar zeitlich für mich lieber aber damit bekomme ich alleine nicht meine Kosten gedeckt deshalb brauche ich ja einen Teilzeitjob deshalb sollte das doch funktionieren .

  • Auch wenn du sagst du stellst dich zur Verfügung, übst du tatsächlich eine Vollzeittätigkeit aus. Es wird dabei zuerst auf die primäre zeitliche Inanspruchnahme geachtet, d.h. Präsenzzeiten. Weiterhin wird dann auf die weiteren Zeiten geachtet, also Zeiten in denen du lernen musst. Dabei kommst du tatsächlich auch Zeiten, in denen du dem Arbeitsmarkt nicht meht 15 h / Woche zur Verfügung stehst.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob du mehr arbeiten kannst oder willst, sondern i.E. auf arbeitsrechtlche Vorschriften. Und da ist bei 40h / Woche im Durchschnitt die Grenze.

    Auch spielen marktübliche Zeiten eine Rolle. D.h. du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, wenn du 5 Tage pro Woche von 2 Uhr morgens bis 5 Uhr morgens arbeiten kannst, sondern es kommt auf die üblichen Bedingungen des für die Person in Betracht kommenden Arbeitsmarktes an. Dabei richtet sich der in Betracht kommende Arbeitsmarkt nach den objektiven Möglichkeiten und nicht nach den individiuellen Bedürfnissen der Einzelperson.

  • Hmm komisch werde das dennoch mal versuchen mit der Beantragung, kann ja wenn nur abgesagt werden.

    Zum Thema Bafög, könnte man dem Amt nicht sagen weil mein Vater sehr hohe Kosten hat dass sein hohes Einkommen ja nicht wirklich von Relevanz ist?

    Bringt mir ja nichts wenn das Bafög Amt sagt mein Vater würde zu viel verdienen und mich deshalb unterhalten können obwohl er es ja nicht kann - ganz im Gegenteil sogar ich gebe meinen Eltern ja sogar noch Geld ab damit meine Eltern besser wirtschaften können.

  • Hallo,

    "Zum Thema Bafög, könnte man dem Amt nicht sagen weil mein Vater sehr hohe Kosten hat dass sein hohes Einkommen ja nicht wirklich von Relevanz ist?"

    Man kann es zwar sagen, aber es würde nichts nutzen. Bei der Einkommenberechnung werden bei Deinen Vater bestimmte Freibeträge berücksichtigt. Wenn sich nach Abzug derselben immer noch ein zu hohes Einkommen ergibt, ist er unterhaltsfähig. Einen Ermessensspielraum gibt es da nicht.

    Gruß!

  • Ja aber ist ja nicht unterhaltsfähig, er zahlt alleine die Rate für das Haus 1500 € plus noch andere Sachen die er hat und er bekommt hier immer Mahnungen und ist immer im Dispo wie soll er denn dann mich bitte unterhalten können ist also absolut gar nicht möglich.

  • Hallo,

    Ja aber ist ja nicht unterhaltsfähig, er zahlt alleine die Rate für das Haus 1500 € plus

    sorry - aber das wäre dann das Problem Deines Vaters.

    Wie alt bist Du? Hast Du eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn ja, wie lange war die? Hast Du irgendwann mal sozialversicherungspflichtig gearbeitet? Wenn ja - wie lange?

    Gruß!

  • Bin gelernter einzelhandelskaufmann die Ausbildung ging 2,5 Jahre und dann habe ich danach für 1,5 Jahre in einem Lager gearbeitet (Alles sozialversicherungspflichtig). Ich werde Ende August 26 Jahre alt.

  • Du müsstest 3 Jahre gearbeitet haben, oder 30 Jahre alt sein, um elternunabhängiges BAföG zu erhalten.
    Weiterhin kann ich @Corinna nur zustimmen, dass es Sache des Vaters ist, wie er Unterhalt leistet.


    Du könntest ALG2 beantragen. Dann wird das Jobcenter allerdings auch an den Vater herantreten. Hier gilt aber bürgerlich-rechtliches Unterhaltsrecht und da das Haus idR. als Altersvorsorge dient, sind die anzusetzenden Beträge womöglich geringer.

  • ich müsste 3 Jahre gearbeitet haben für elternunabhängiges Bafög ? Ich hatte gedacht es wären 5 Jahre ??? Ich habe ja mit meiner Ausbildung 2,5 Jahre plus meine Tätigkeit danach im Lager 1,5 Jahre = 4 Insgesamt 4 Jahre gearbeitet bekomme ich dann Bafög elternunabhängig ???

  • Mist ja dann bringt mir das alles nicht..

    Wenn ich dem Amt das vorenthalten würde dass ich noch Schule mache anhand welcher Kriterien könnten die das herauskriegen?
    Ich denke dem Amt werden doch nur sozialversicherungstechnische Tätigkeiten gemeldet. Also ergo was das Amt nicht weiß macht es ja dann wohl nicht heiß..

    Wenn ich ja sonst keine Leistungen zum fördern erhalte währe das ja wohl der einzige Weg sonst bleibt mir ja nichts übrig.

    Bafög fällt weg und meine Eltern haben auch kein Geld also ist die einzige Möglichkeit wie erwägt dem Amt das einfach zu vorenthalten die können das wahrscheinlich nicht herausbekommen es sei denn ihr sagt mir Gründe warum die das denn doch heraus bekommen könnten?

  • Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass wir die erklären, wie du eine Straftat begehen kannst? Allein der Versuch ist strafbar. Insoweit solltest du es nicht versuchen.


    Also nochmal: (Versuchter) Betrug. Straftat. Führt zu Strafe.

  • Werde ich auch nicht tun, mich würde nur interessieren wenn andere dies tun würden anhand welcher Faktoren die das herausbekommen würden, rein hypothetisch.

  • Werde ich auch nicht tun, mich würde nur interessieren wenn andere dies tun würden anhand welcher Faktoren die das herausbekommen würden, rein hypothetisch.


    Ich zitiere gerne nochmal @Casa :

    Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass wir die erklären, wie du eine Straftat begehen kannst? Allein der Versuch ist strafbar. Insoweit solltest du es nicht versuchen.

    Also nochmal: (Versuchter) Betrug. Straftat. Führt zu Strafe.


    Wir drehen uns im Kreis! Falls du keine anderen Fragen mehr hast,
    können wir das Thema als beendet ansehen.

  • Hallo,

    Du willst offensichtlich einen Bildungskredit aufnehmen.

    Klingelt da was bei Dir?

    Gruß!

    Ja was ist daran bitte falsch?


    Zitat-Korrektur
    Grace

  • Der Bildungskredit hat ja nichts mit dem ALG 1 zu tun.
    Ich werde jetzt bis Ende August mein ALG 1 beziehen, dann werde ich mein Fachabitur nachholen, dadurch wird ja dann mein ALG 1 erlischen, und dann werde ich ich entweder

    1. Bildungskredit plus Aushilfe haben

    oder

    2. Nur Teilzeit arbeiten ohne den Bildungskredit.

    Erstere Variante gefällt mir besser, da ich dann mehr Zeit für meine Schule habe, jedoch bei Variante Zwei werde ich keinen Kredit auf mich nehmen müssen und habe eine höhere Liquidität jedoch weniger Zeit für die Schule, möglich wäre es aber dennoch.

  • Hallo,

    Der Bildungskredit hat ja nichts mit dem ALG 1 zu tun.

    na ein Glück, daß Du ausgerechnet mich darauf aufmerksam machst.

    Deine Frage war, wie das Amt darauf kommen sollte, daß Du eine schulische Ausbildung machst. Meine Antwort war, daß der Bezug eines Bildungskredites durchaus genau darauf schließen läßt. Klingelt es jetzt?

    Gruß!

  • Ach jetzt habe ich verstanden was du meinst, stimmt auf den Gedanken kam ich gar nicht.

    Aber ich werde wenn ich die Schule absolviere ja nicht mehr vom Amt Leistungen beziehen deshalb kann hier gerne dicht gemacht werden.

  • Ja aber ist ja nicht unterhaltsfähig, er zahlt alleine die Rate für das Haus 1500 € plus noch andere Sachen die er hat und er bekommt hier immer Mahnungen und ist immer im Dispo wie soll er denn dann mich bitte unterhalten können ist also absolut gar nicht möglich.

    Persönliche Verpflichtungen werden da nicht berücksichtigt - das ist Privatvergnügen (sonst würde die Allgemeinheit ja praktisch da auch mitfinanieren).

    Vielleicht wäre Wohngeld eine Option aber je nach BAfög-Bescheid geht auch das nicht und ein Minijob könnte auch helfen ;)

  • Das ist natürlich richtig jedoch habe ich nichts davon, die Ämter machen es sich ja leicht und stellen sich vor ich gehe zu meinem Vater und sage ich verklage dich auf Unterhalt... Sowas würden doch nur welche tun die verkracht sind oder ihre Eltern hassen. Wenn ich einen Sohn hätte der mich verklagen würde obwohl ich selbst nicht viel Geld habe dann wäre der für mich doch gestorben... So viel also immer dazu

    Wohngeld würde sogar gehen hatte ich auch schon ausgerechnet dass ich da ca 200 € bekommen würde, jedoch habe ich keine eigene Wohnung kein Geld für einen Umzug, Kaution geschweige die allgemeinen Kosten die auf mich zu kommen.

    Ein Minijob muss ich sowieso mindestens machen

  • Hallo,

    die Ämter machen es sich ja leicht

    Naja. Dein Vater dürfte Dir unterhaltspflichtig sein, was er mindestens seit 26 Jahre auch weiß. Wenn er trotz diesem Wissen um die Unterhaltspflicht nun unbedingt einen Vertrag mit einer Rate von 1.500 € monatlich abschließen muß, könnte man davon ausgehen, daß es sich jemand anders leicht gemacht hat und darauf vertraut, daß der Steuerzahler schon für sein Kind aufkommen wird.

    Wohngeld würde sogar gehen

    nein, würde nicht gehen, da Du keinen Anspruch darauf hast.

    Gruß!

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