Hi,
ich habe verweigert die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, da ich empfinde, dass diese mir nur Nachteile verschafft.
Zu meiner Frage, nichts des so trotz habe ich mehrere Stellenangebote erhalten und mich auch brav darauf beworben. Muss ich jetzt:
1. beim nächsten Gespräch im Jobcenter, auf die Frage antworten, was aus meinen Bewerbung geworden ist?
2. beim nächsten Gespräch einen Bewerbungsnachweis, nach Aufforderung, vorzeigen?
3. Darf meine Sachbearbeiterin beim Arbeitgeber anrufen und nachfragen wie meine Bewerbung verlaufen ist?
Vielleicht weiß jemand, wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht