Kosten der Unterkunft angemessen - Wohnung zu groß - freiwilliger Umzug in anderes Bundesland

  • Hallo!

    Ich möchte freiwillig umziehen, habe aber schon mit meinem SB im Jobcenter geredet das ich in ein anderes BL umziehen will.
    Es wurde sogar in meiner EV verfasst das ich mich jeden Monat rückmelden soll wie die Wohnungssuche läuft.
    Habe jetzt eine Wohnung gefunden, die ist 49,86 qm groß kostet 350 € KM + 50€ NK + 50 € HK also 450 € WM.
    Der Höchstsatz den das Jobcenter vor Ort bezahlt ist 358,76 € KM. Meine Heizkosten sind auch im Rahmen.
    Die Wohnungsgröße ist aber 4,86 qm über dem Richtwert den das zuständige Jobcenter angesetzt hat.

    Meine Frage wäre jetzt ob das Jobcenter die Übernahme der Kosten ablehnen kann bzw. was könnte ich tun wenn es das tut?
    Desweiteren verlang das Jobcenter vor Ort eine Notwendigkeitsbescheinigung des vorigen Jobcenters bei Neuantrag,
    da der Umzug freiwillig ist scheint mir das nicht rechtens. Ich trage die Kosten des Umzugs selbst und ich habe eine Kautionsbürgschaft.
    Mietangebot habe ich dem zuständigen Jobcenter schon vorgelegt aber noch keinen Bescheid bekommen. Die Zeit drängt da ich zum 01.06.2018. umziehen möchte.

  • Die Wohnungsgröße spielt keine Rolle, solang der Preis angemessen ist.
    Bei dem Preis kann auch eine Beschränkung bei den Betriebskosten vorliegen. Das wäre noch zu prüfen.

    Die Bescheinigung über die Notwendigkeit des Umzugs ist nur relevant, wenn du eine Einzugsrenovierung oder Kautionsdarlehen sowie Anpassung bspw. Küchenmöbel finanziert haben möchtest. Die Notwendigkeit hat nichts mit der Übernahmefähigkeit der KdU am neuen Wohnort zu tun. Ferner befindet sich dein Wohnort im Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters, so dass hier die örtlichen Richtwerte des neuen Jobcenters anzusetzen sind.

    Ruf also beim Jobcenter an und weise auf die Dringlichkeit hin. Wenn du ganz sicher bist, dass die Wohnung nach der KdU-Richtlinie des Jobcenters preislich angemessen ist, miete sie an und ziehe ein.

  • Danke für die schnelle Antwort! In dem Gespräch mit der SB in dem zuständigem Jobcenter habe ich nach einer Erstaustattung gefragt...wahrscheinlich hat Sie mir deswegen gesagt das ich eine Notwendigkeitsbescheinigung brauche?

    Die 50€ NK sind Betriebskosten, das habe ich falsch rein geschrieben. Das neue Jobcenter wäre in Dresden.

  • Ich habe mir das mal angesehen. Laut der KdU-Richtlinie der Stadt Dresden sind 358,74 € BRUTTOkaltmiete angemessen. Das bedeutet Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten. Deine Nettokaltmiete liegt bei 350 €. Deine Bruttokaltmiete bei 350 + 50 = 400 €. Die Wohnung ist damit m.E. zu teuer und die Kosten der Unterkunft werden nicht in voller Höhe übernommen.

  • Ok, danke für die Aufklärung! Wenn ich die Wohnung dann anmiete müsste ich also den Rest aus meinem Regelsatz bezahlen?
    Hier nochmal was der Vermieter geschrieben hat. Sorry falls ich schwer von Begriff bin...
    Screenshots:

    4 Mal editiert, zuletzt von Awiti (6. Mai 2018 um 14:11)

  • Hallo,

    müsste ich also den Rest aus meinem Regelsatz bezahlen?

    ja. Das eigentliche Problem ist aber - neben der nicht gezahlten Mietkaution und Erstausstattung - daß Du keine Nachzahlungen an den Vermieter für höhere Betriebskosten erhälst und die Nebenkosten sich schnell verteuern könnte.

    Gruß!

  • Kleines Update:

    Hey!

    Ich war heute noch einmal bei meinem alten Jobcenter um nach einer Notwendigkeitbescheinigung zu fragen. Dies wurde mir, da es ein freiwilliger Umzug ist, aber verwehrt. Ich habe meinem Sachbearbeiter erklärt das die in Dresden mir 2 Mal gesagt haben das ich das brauche um einen Erstantrag zu stellen. Desweiteren steht es auch in dem Merkblatt der zur KDU von Dresden das ich eine Notwendigkeitsbescheinigung brauche wenn ich von außerhalb komme. Ist das denn überhaupt zulässig?

  • Hallo Corinna,

    mir war das ja klar mit der Bescheinigung, dachte ich versuchs trotzdem mal. Ich finds halt einfach affig das mir eingeredet wird das ich eine brauche obwohl das ja wohl egal sein sollte beim freiwilligen Umzug. Mir macht das Angst das es in dem Merkblatt der KDU steht das ich eine brauche und mir das auch gesagt wurde und hab einfach Panik das die meinen Erstantrag einfach nicht bearbeiten bzw ablehnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Awiti (14. Mai 2018 um 14:50)

  • Hallo,

    gebe @Casa vollkommen Recht. Ohne die Bescheinigung darf der Antrag auf ALG II nicht abgelehnt werden, während der von Dir genannte Antrag auf Erstaustattung mit einiger Sicherheit abgelehnt werden wird.

    Gruß!

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