Teilzeitjob der Maßnahme vorziehen

  • Guten Mittag, ich habe folgendes Anliegen..:
    Meine Sachbearbeiterin möchte, dass ich in eine Maßnahme gehe. Die Maßnahmen, die sie mir vorgeschlagen hat, sind allerdings nicht gerade Bombe, sprich: Ich kenne einige Leute, aus engem Bekanntenkreis oder Familie und die haben dadurch so gut wie nichts positives erreicht, trotz Mühe.
    Zurzeit befinde ich mich in einem Minijob, der leider nicht auf Teilzeit erweitert werden kann.

    Ich habe überlegt, meiner Sachbearbeiterin zu sagen, dass ich statt einer Maßnahme lieber einen Teilzeitjob hätte, bzw. mich darum kümmere.
    Ich bin momentan auf der Suche nach einer Ausbildung im Bürobereich, habe auch schon einige Bewerbungen verschickt - nur Absagen oder keine Antwort...
    Die Maßnahmen sollen mir helfen eine Ausbildung zu finden. Es heißt oft die haben ihre Kontakte, doch ich habe wenig Hoffnung, dass ich so kurzfristig noch etwas finde, dank der Maßnahme (ganz besonders, weil die mir nicht nach 1 Woche ein Angebot machen können, sondern ich eine gewissen Zeit da sein muss, um Dinge zu lernen, die ich eh schon kann.)

    Außerdem habe ich monatlich Rechnungen zu zahlen, oder Medikamente, z.B. die Pille, die sehr teuer ist. Für mich ist es eben wichtig, dass ich diese Rechnungen selber bezahlen kann und wenn möglich durch einen Job. Ich lebe noch zu Hause bei meiner Familie, ich weiß, dass mir das Geld abgezogen wird, trotz alledem ist mir das deutlich lieber, als eine Maßnahme, in der teilweise ziemlich asoziale Jugendliche drin sind... (das ist keine Vermutung...).

    Es heißt doch immer, dass man, wenn man auf Teilzeit angestellt ist, den Arbeitslos-Status verliert. Theoretisch wäre das ja nur von Vorteil, oder nicht ?
    Ich habe seit meinem letzten Termin nur noch schlechte Laune, habe Tage wo ich Übelkeit habe, durch den Stress. :/

    Ich bin keine die sagt 'Was muss ich tun, damit das Arbeitsamt mich in Ruhe lässt, habe keine Lust auf diese blöden Maßnahmen'. Ich weiß, dass ich mehr kann, als für eine Gruppe zu kochen, einzukaufen, spazieren zu gehen oder lernen wie ich täglich aufstehe (was ich tagtäglich schon mache!). Ich möchte meine Kraft lieber sinnvoller einsetzen und wenn es dieses Jahr nicht mit einer Ausbildung klappt, werde ich im nächsten Jahr mit voller Motivation durchstarten. Ich möchte arbeiten, ich möchte mich vor nichts drücken um entspannen zu können.. Und das ist doch auch positiv für meinen Lebenslauf.

    Schlussendlich möchte ich einfach wissen, ob ich statt einer Maßnahme auch einen Teilzeitjob haben darf, auch wenn ich momentan noch keinen habe, sondern suchen muss.

    Hoffe hier kann mir jemand eine Antwort geben. Würde mich über Hilfe freuen.
    Gruß, Laura

  • Hallo,

    wenn Du keinen Teilzeitjob hast, kannst Du auch nicht damit argumentieren, daß Du wegen einem TZJ keine Maßnahme besuchen brauchst. Abgesehen davon würde ein solcher TZJ auch nicht unbedingt vor der Maßnahme schützen, denn Ziel des Amtes ist es ja, Dich raus aus dem ALG-II-Bezug zu bekommen - was durch einen Teilzeitjob ja nicht unbedingt gelingt.

    Gruß!

  • Hallo,
    danke für die Antwort.
    Allerdings widerspricht sich das doch etwas..
    Wenn ich denn durch die Maßnahme tatsächlich eine Ausbildung finde, bin ich trotzdem immer noch vom Amt abhängig. Egal ob Teilzeitjob oder Ausbildung.
    (Durch eine richtige Anstellung könnte ich sogar komplett aus dem Bezug fallen, wenn der Lohn es zulässt und ich den Antrag stelle)

    Das würde mich tatsächlich sehr runterziehen, wenn ich nicht die freie Wahl hätte, richtig zu arbeiten und wie andere Leute nebenbei Bewerbungen schreibe oder in einer Maßnahme bin in der ich komplett unterfordert bin... ;(

    MfG Laura

  • Ich bin momentan auf der Suche nach einer Ausbildung im Bürobereich, habe auch schon einige Bewerbungen verschickt - nur Absagen oder keine Antwort...


    Vielleicht könntest du dich da etwas flexibler aufstellen, wenn du Absagen, oder keine Antworten bekommst
    bei der Ausbildungsplatzsuche. Eventuell sind die Zeugnisse nicht so gut und man sollte mit Weiterbildung
    nachsetzen, um die Chance zu erhöhen. Eventuell überprüfen, was da möglich ist. Die Bewerbung auf den
    Prüfstand stellen, könnte auch daran liegen. Im Bürobereich hohe Anforderungen für Ausbildungsplatz.

    in der teilweise ziemlich asoziale Jugendliche drin sind... (das ist keine Vermutung...).


    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ironie2.gif] Dieses Argument überzeugt das JC natürlich umgehend davon, dass du diese Maßnahme
    nicht machen kannst. Merkst du was? Das geht natürlich nicht und du solltest selbst aktiv werden.
    Mache von dir aus dem SB Vorschläge, aber keinen Teilzeitjob, wenn du eine Ausbildung möchtest.
    Wie alt bist du? Denn U25 hat noch strengere Anforderungen und Ablehnungen kommen nicht gut.

  • Liebe Laura,

    ich kenne niemanden der über das Jobcenter eine Arbeit gefunden hat und auch keinen den eine Maßnahme weiter gebracht hat - ist irgendwie Beschäftigungstherapie die für manch einen ander gut ist über überhaupt mal einen Tagesrythmus zu bekommen.

    Fakt ist, es gibt Bestimmungen und Vorraussetzungen um diese Hilfe zu bekommen und eine davon ist es, in dem Fall, eine Maßnahme zu absolvieren.

    Ich kann verstehen, dass Du da nicht wirklich motiviert bist an einer Maßnahme teilzunehmen.

    Allerdings stellt sich hier die Frage warum Du nicht schon längst einen Teilzeitjob gesucht hat um Dich wie Du sagst "selber zu finanzieren" und erst im Angesicht der Maßnahme damit um die Ecke kommst ^^

    Eine Lösung wäre, die Maßnahme anzutreten und nebenbei einen Teilzeitjob oder eben einen Ausbildungsplatz ( das strebst Du ja an so wie ich Dich hier verstanden habe) zu suchen und wenn Du den dann hast, kannst Du ganz anders argumentieren.

    Dein Verhandlungsposition ist so recht dürftig wie ich finde.

    Viele Grüße,

    AK

  • Du kannst doch aus der Maßnahme heraus eine Arbeit suchen und die Maßnahme dann beenden. Maßgabe ist aber, das du die Arbeit aufgenommen hast und sie mindestens sozialversicherungspflichtig ist und in zeitlicher Konkurrenz zur Maßnahme steht.

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