Liebe Forummitglieder,
Vielleicht kann jemand helfen oder zumindest eine Verständliche Erklärung abgeben. Ich schildere erstmal den Vorfall:
Meine Tochter hat mit ihrer Freundin im März einen Mietvertrag unterschrieben, um eine WG zu gründen. Die Wohnung wurde offiziell übergeben und eingerichtet. Dann ist die Freundin von jetzt auf gleich vom Mietvertrag zurück getreten und meine Tochter ist nun alleine für alle Kosten zuständig. Die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld reicht gerade mal um diese zu decken. Antrag auf BAB wurde abgelehnt mit Verweis auf ALG2. Beim Termin für den Bezug von ALG 2 hatte der Sachbearbeiter viel Verständnis und hat gesagt, dsss für ihn klar ist, dass sie Leistungen bekommt.....aber sie muss erst die Genehmigung für den Auszug von der U25 Stelle bekommen. Meine Tochter ist dann zum Termin und prompt wurde gesagt, dass der Auszug nicht genehmigt wird.
Keiner von uns steht im Harzt4 Bezug , also warum muss sie um Erlaubnis fragen? Und sie ist ja schon ausgezogen....
Fakt ist: sie als junges Mädchen weiß nun nicht wie sie den Lebensunterhalt bestreiten soll....