Verjährung von Rückforderungen ALG II

  • Liebe Leute,

    folgender Fall:

    Im letzten Jahr am 01.03.2017 hatte ich neuen Job, den ich bei JC im 02.2017 gemeldet habe und einschliesslich den Vertrag am 28.02.2017 eingereicht habe.
    Sowohl Ende 02.2017 als auch Ende 03.2017 ist die Leistung weiter geflossen.
    Im Mai wurde ich erstmals angeschrieben wegen Gehaltsnachweise, die ich dann am 07.05.2017 eingereicht habe.
    Nun, also Jahr nach meiner Job-Meldung, habe ich am 18.04.2018 ein Rückforderungsschreiben von JC bekommen. Bei Nachfrage hat mir jemand mitgeteilt, dass es eine Verzögerung der Sendung gab aber die Rüchforderung sei noch nicht verjährt.

    Nun meiner Frage: Was ist schlaggebend, die Meldung des neuen Jobs im 02.2017 oder die Eineichung der Gehaltsunterlagen im 05.2017, denn nach dem ersten wäre die Rückforderung verjährt, nachdem zweiten aber nicht.

    Für eure Hilfe wäre ich dankbar.

  • Hallo,

    Nun meiner Frage: Was ist schlaggebend, die Meldung des neuen Jobs im 02.2017 oder die Eineichung der Gehaltsunterlagen im 05.2017, denn nach dem ersten wäre die Rückforderung verjährt, nachdem zweiten aber nicht.

    in beiden Fällen wäre keine Verjährung vorhanden, da diese 4 Jahre beträgt.

    Gruß!

  • Hallo,

    ja und? Das Urteil befaßt sich mit einem Fall aus dem Jahre 2011. Jetzt haben wir es 7 Jahre später und die Gestzgebung hat sich in vielen Sachen verändert. Abgesehen davon ist das Urteil eines SG nur bedingt nutzbar...

    Gruß!

  • Informationsdefizit beseitigen und bitte lesen! Die aktuell geltende
    Gesetzgebung im SGB II.

    Unterabschnitt 6

    Verpflichtungen Anderer (§§ 33 - 35)
    § 33 Übergang von Ansprüchen
    § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten
    § 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
    § 34b Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen
    § 34c Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

  • Hier gilt wohl die Jahresfrist, ab der alle Tatsachen bekannt sind. Aber auch die wäre, ab Übersendung der Lohnabrechnung im Mai 2017 gewahrt, wenn der Aufhebungsbescheid im April 2018 erlassen wurde.

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