Hallo Leute,
da meine Frau die Scheidung will, wir aber derzeitig mit 2 Kindern in einer Wohnung leben habe ich Ihr klar gemacht
das Sie und die Kinder sich eine Eigene Wohnung suchen sollen.
Die derzeitige würde ich alleine Weiternutzen.
Derzeit sind wir eine Bedarfsgemeinschaft, ich hebe einen Teilzeitjob, meine Frau Arbeitet nicht.
Sie könnte zwar einen Teil der Möbel mitnehmen aber nicht die Grundausstattung wie Küche, Waschmaschine, Geschirr.
Hat Sie und die Kinder einen Anspruch auf die Erstausstattung ?
Wir haben noch nie eine Erstausstattung beantragt.