Trennungsjahr - Scheidung - Erstausstattung - Fragen zu ALG II

  • Hallo Leute,

    da meine Frau die Scheidung will, wir aber derzeitig mit 2 Kindern in einer Wohnung leben habe ich Ihr klar gemacht
    das Sie und die Kinder sich eine Eigene Wohnung suchen sollen.

    Die derzeitige würde ich alleine Weiternutzen.

    Derzeit sind wir eine Bedarfsgemeinschaft, ich hebe einen Teilzeitjob, meine Frau Arbeitet nicht.

    Sie könnte zwar einen Teil der Möbel mitnehmen aber nicht die Grundausstattung wie Küche, Waschmaschine, Geschirr.

    Hat Sie und die Kinder einen Anspruch auf die Erstausstattung ?

    Wir haben noch nie eine Erstausstattung beantragt.

  • Danke für die Info.

    Es ging erst mal darum ob Sie überhaupt einen Anspruch darauf hat.

    Die Wohnung wird gesucht, Angemessenheit wird beachtet.
    Hartz 4 Mietspiegel haben wir.

  • normalerweise besteht das Amt darauf, dass die Haushaltsgegenstände halbe halbe aufgeteilt werden.
    Also wenn sie die Waschmaschine bekommt, bleibt der Geschirrspüler da. Wenn sie die Kinderzimmermöbel mitnimmt,
    etc. etc.

  • normalerweise besteht das Amt darauf, dass die Haushaltsgegenstände halbe halbe aufgeteilt werden.
    Also wenn sie die Waschmaschine bekommt, bleibt der Geschirrspüler da. Wenn sie die Kinderzimmermöbel mitnimmt,
    etc. etc.

    @vierzehnnothelfer , schonmal was von gehört? :whistling::rolleyes: Falls nicht, dient das deiner
    Information! @Taubertaler , sie kann einen Antrag auf Erstausstattung stellen für
    die neue Wohnung.

  • habe ich. Und jedesmal fragte das Amt, was mitgenommen wurde.
    Das wurde dann bei dem Betrag berücksichtigt. Ich habe nicht gesagt,
    dass sie nichts bekommt. Sie muss aber einen Teil der Einrichtung
    mitnehmen dürfen.

  • Was die Aufteilung der Möbel angeht sind wir uns soweit einig geworden.
    Sie braucht jedoch eine Küche und Waschmaschine.

    Zum Glück gibt es hier ein Sozialkaufhaus von der Caritas, da kann sie vieles günstig bekommen.

  • habe ich. Und jedesmal fragte das Amt, was mitgenommen wurde.
    Das wurde dann bei dem Betrag berücksichtigt. Ich habe nicht gesagt,
    dass sie nichts bekommt. Sie muss aber einen Teil der Einrichtung
    mitnehmen dürfen.


    Wenn ich hier manchmal deine Beiträge lese, zweifele ich daran. :rolleyes:

  • Was die Aufteilung der Möbel angeht sind wir uns soweit einig geworden.
    Sie braucht jedoch eine Küche und Waschmaschine.

    Zum Glück gibt es hier ein Sozialkaufhaus von der Caritas, da kann sie vieles günstig bekommen.

    Dann soll sie den Antrag stellen!

  • Macht sie auch.
    Sobald sie eine passende Wohnung gefunden hat.
    Sie muss halt den Regionalen Mietspiegel beachten.
    Das Miet Angebot und den Antrag auf Erstausstattung gibt sie dann zusammen ab.

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