Hallo,
ich habe mich schon etwas belesen und wollte mich nur noch mal vergewissern
ob ich mit meiner Meinung richtig liege.
Ich über einen Vollzeitjob aus und in unserem Haushalt wohnen Partner und Kinder.
Da mein Einkommen nicht reicht habe ich Ergänzend ALGII beantragt.
Bei der Angabe der BG-Angehörigen habe ich mich auf das Infoblatt vom Jobcenter
bezogen von 04.2018
Dort steht auf Seite 2 unter Punkt 9 u.a.
...Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die dem Haushalt angehörenden, unverheirateten
erwerbsfähigen Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie ihren
Lebensunterhalt ncht aus eigenem Einkommen (z.B. Kindergeld und Unterhaltszahlungen)
oder Vermögen sichern können.
Aus diesem Grund habe ich ein Kind aussen vor gelassen welches Vollzeit arbeiten geht
und ausreichendes Einkommen hat.
Jedoch habe ich es bei den KdU mit angegeben, es trägt ja auch seinen Teil zur Miete bei.
Nebenbei bezahlt es natürlich seinen Teil für Essen, Strom usw.
Zusätzlich haben ich eine Erklärung abgegeben, vom Kind und mir unterschrieben, dass
das Kind seinen Mietteil und Verpflegung usw. selber bezahlt und ich keine weiteren Leistungen
bekommen.
Bei Antragsabgabe war alles ok, nun meint das Jobcenter plötzlich, betreffendes Kind gehört
zur BG und ich soll entsprechende Unterlagen nachreichen. Das war aber bislang nur mündlich,
etwas Schriftliches habe ich verlangt und soll noch folgen.
Kind möchte auch nicht seine Daten weitergeben.
Irgendwo habe ich auch gelesen, dass das Jobcenter keine Unterlagen verlangen kann, auf die
ich keinen Zugriff habe. Auf Das Konto von Kind und Lohnabrechnungen habe ich keinen Zugriff.
Übrigens, im SGBII steht der von mir zitierte Absatz aus den Ausfüllhinweisen des Jobcenters fast
wortwörtlich ebenso drinnen.
Interpretiere ich da etwas falsch oder was kann ich nun tun?
Vielen Dank schon mal für das Lesen und eventuelle Hilfe bzw. Ratschläge...
mfg