Eigenkündigung - Jobangebot im Ausland - Neuer Arbeitsvertrag unterschrieben und Fragen zu ALG II

  • Hallo Zusammen,

    ich bin ganz neu hier und würde gerne ein paar Tipps von Euch haben. Ich habe nach 7 Jahren bei meinem Arbeitgeber selbst gekündigt, da ich ein Job-Angebot aus dem Ausland habe. Den Vertrag habe ich bereits erhalten und unterschrieben, jedoch noch ohne Startdatum, da wir (neuer Arbeitgeber & ich) uns erst um das Arbeitsvisum kümmern müssen.

    Ich habe mich unter Einhaltung der 3-Monatsfrist beim Arbeitsamt gemeldet und habe nun kommende Woche meinen Termin. Da ich ja aus freien Stücken gekündigt habe, habe ich eigentlich ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich gelesen, es sei denn ich habe schon einen neuen Job, der bald startet- den ich ja praktisch durch den unterschriebenen Vertrag nachweisen kann

    Wie würdet Ihr denn vorgehen, reichen dem Sachbearbeiter der von beiden Seiten unterschriebene Vertrag, mein Antrag auf die Arbeitserlaubnis und ggf. alle Unterlagen die ich diesbezüglich schon vorbereitet habe? Kann ich mir denn Hoffnungen machen bis Erteilung der Arbeitserlaubnis Arbeitslosengeld zu erhalten? Würde ich diese auch erhalten, wenn ich bereits vor dem eigentlichen Job-Beginn ins Ausland (Australien) reise um dort schon Wohnung etc zu besorgen?

    Vielen Dank und schönen Abend,
    Petersen

  • Hallo,

    die Sperrzeit wird erfolgen. Schließlich wäre eine Kündigung auch nach Erhalt des Arbeitsvisums möglich gewesen.

    Wenn du im Ausland bist, erhältst du kein ALG1. Auch müsstest du, damit die Sperrzeit abläuft und du danach ggf. ALG1 erhalten kannst, der Vermittlung zur Verfügung stehen. Die Sperrzeit lässt zwar deinen Anspruch entfallen, aber entbindet dich nicht von deinen Pflichten.


    Wann wirst du denn arbeitslos?

  • Hallo Grace, Casa

    @Grace - vielen Dank fuer die Umbenennung des Titels
    @Casa - Vielen Dank fuer Deine Antwort, das dachte ich mir schon. Ich habe fruehzeitig gekuendigt (im Maerz), da ich laut Arbeitsvertrag eine Kuendigungsfrist von 6 Monaten habe. Mein Chef laesst mich jedoch schon zum 30. Juni gehen.

  • Dann kommt möglicherweise noch dazu, dass dein Anspruch ruht, weil die Kündigungsfrist verkürzt wurde.

    Um die Sperrzeit wirst du nicht drumherum kommen. Ich empfehle trotzdem ALG1 zu beantragen, denn dein einmal "angebrochener" Anspruch bleibt 4 Jahre bestehen. Das ist sinnvoll, wenn das mit Australien nicht klappt.

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