Hallo ihr lieben,
habe leider keinen Thread bzgl. 'meines' Themas gefunden, deshalb habe ich mich hier nun angemeldet:
Ich bin im Oktober 2016 auf Anraten meiner Psychiaterin aus der Wohnung meiner Mutter ausgezogen. Ich war damals fast 22 und bekam elternunabhängiges Schülerbafög.
Nun habe ich mehrere Probleme und bin nicht sicher unter welchem Thread ich sie stellen kann:
1.: Kann die ARGE mir die Leistungen kürzen, weil ich 'ohne deren Zustimmung' auszog?
Zum Zeitpunkt meines Auszugs war ich noch nicht auf deren Leistungen angewiesen und habe daher auch keinen Antrag dort gestellt. Meine Therapeutin wird mir sicherlich bescheinigen, dass ich unter gar keinen Umständen mehr mit meiner Mutter unter einem Dach wohnen kann, aber die Formulierungen auf den hiesigen Websites verunsichern mich trotzdem sehr.
2.: Da ich kurzfristig aus meiner WG ausziehen musste (vor ca. 2 Monaten) und meine Mutter zeitgleich auszog um zu ihrem Freund zu ziehen (von NRW nach Niedersachsen, ca 338Km) bin ich übergangsweise in ihre/unsere alte Wohnung gezogen. Ich bekomme jetzt noch genau einen Monat lang BaföG, danach bin ich erstmal auf ALG II angewiesen:
Kann dies inkl. KDU bewilligt werden wenn ich in einer Wohnung lebe die (noch) über meine Mutter läuft?
Sie arbeitet nun in einer anderen Niederlassung ihres Arbeitgebers, aber da es nicht mehr in der Verwaltung sondern im Betrieb ist hat sie einen neuen Arbeitsvertrag und verdient nun noch etwas weniger.
Mein Vater konnte nie ausfindig gemacht werden, sodass meine Mutter nur bis zu meinem 6. Lebensjahr Unterhalt erhielt und ich von seiner Seite keine Unterstützung erwarten kann. Meine Mutter kann es sich jedoch nicht leisten die halbe Miete für die Wohnung mit ihrem Freund und ihre alte (für mich) zu bezahlen.
3.: Meine Mutter und ihr Freund haben ein altes Bauernhaus gemietet, welches sie mom. Kernsanieren. Da ich damals in ein teilmöbliertes WG Zimmer zog, besitze ich nur ein Bett, einen Schreibtisch und eine Kommode. Meine Mutter bietet mir an ihr die Küchenzeile (ohne Kühlschrank), Sofa, Waschmaschine, Küchentisch etc. abzukaufen. Wenn ich das nicht mache, holt sie die Möbel mit ihrem Freund ab sobald die Renovierung fertig ist (1-2Monate. Kann ich eine Erstausstattung beantragen (exkl. der Dinge die ich besitze) und meiner Mutter das Mobiliar abkaufen? Ich weiß, dass eine Freundin die BAB bezieht ihrer Vormieterin die Möbel mit der Pauschale für Erstausstattungen abkaufte.
(Nein, meine Mutter würde mir ihr Mobiliar nicht umsonst überlassen, da sie erstens selbst nicht viel Geld verdient und zweitens das Überlassen ihrer Wohnung für mich das netteste ist was sie in den letzten 6 Jahren für mich getan hat. Es hat schon seine Gründe weshalb wir nicht mehr zusammen leben konnten.)
4.: Die Wohnung in der ich früher mit meiner Mutter lebte, in der sie nach meinem Auszug blieb und in der ich jetzt erstmal wohne ist sehr klein für 2 Personen (ca. 51qm), aber da sie gut geschnitten ist (Wohnküche), kamen wir zurecht.
Nun sind in den fast 11 Jahren seit Abschluss des Mietvertrages die Heizkosten erheblich gestiegen und die Wohnung kostet nun 466,47€ warm (die Mietpreisstufe der Stadt bei liegt bei 5)
Habe ich die Chance die Wohnung übernehmen zu können? Ich bin Rheumatikerin (Kinderrheuma seit meinem 12 Lebensjahr) und gehe demnächst in eine Psychiatrische Klink wegen meiner äußerst schweren Depressionen und der Gedanke in dieser Region zusätzlich zum Abi-Stress, Ausbildungssuche und privater Probleme eine neue Wohnung suchen zu müssen ist gerade der der Overkill für mich. Das Haus stammt aus dem Jahr 1928, es ist eine Erdgeschosswohnung und dementsprechend schlecht isoliert und im Winter einfach schwer zu heizen. (Dafür im Sommer immer kühl )
Grundmiete: 300€, NK ohne Heizung: 90€, Heizkosten 76€, Fernwärme und Durchlauferhitzer
Ich weiß, dass dies alles sehr spezifische Fragen sind und daher vermutlich kaum beantwortet werden können. Ich hoffe einfach, das irgendwer ähnliches durchmachen musste und Rat weiß.
GaLieGrü
Annabelle