Habe jetzt nicht den passenden Bereich gefunden aber ich stelle mal hier in diesem sonstigen Bereich meine Frage.
Also ich bin 25 Jahre alt, habe meine erste Ausbildung (Berufsausbildung zum Einzelhandelskaufmann) im Januar 2016 erfolgreich abgeschlossen. Danach war ich in einem Lager in Teilzeit 30/h tätig für 1,5 Jahre.
Im August 2018 werde ich meine Fachhochschulreife (FOS12) nachholen diese setzt eine einschlägige Berufsausbildung voraus.
Habe nun gelesen dass für eine Unterhaltspflicht für eine Zweitausbildung nur besteht wenn die Zweitausbildung an die Erstausbildung anknüpft und als Weiterbildung gesehen wird. Dies muss aber in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stattfinden. Habe hier gelesen die Frist dafür beträgt 2 Jahre.
Sachlich hätte die Zweitausbildung einen Bezug zur ersten da die Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet, jedoch ist seit der ersten und zweiten Ausbildung mehr als 2 Jahre vergangen und es wurde nach der ersten und vor der zweiten Ausbildung ja in Teilzeit gearbeitet deshalb denke ich dass man den Eltern keine Unterhaltspflicht für die Zweitausbildung zumuten kann?