ALG II und aufgesparte Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr

  • Hallo!

    Aufgrund gesundheitlicher (Burnout) und familiärer (Trennung) Probleme spiele ich mit dem Gedanken ein aufgespartes Jahr Elternzeit (mein Sohn ist 6 Jahre und wird dieses Jahr eingeschult) zu nehmen. Ich bin derzeit noch krank geschrieben und beziehe Krankengeld, befinde mich aber weiterhin in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis. Aber auch nach Ende der Krankschreibung werde ich mein leben neu ordnen und erstmal etwas kürzer treten müssen um richtig und nachhaltig gesund werden zu können, außerdem möchte ich in dieser schwierigen Zeit mehr für meinen Sohn da sein.

    Habe ich auch mit einem 6 jährigen Kind in Elternzeit Anspruch auf AlgII?

    Bin ich aufgrund der Tatsache, dass mein Beschäftigungsverhältnis ungekündigt weiter besteht und ich in Elternzeit wäre, vor Schulungen, Bewerbungstrainings und Vermittlungsvorschlägen "geschützt"?

    Nach dem einen Jahr Elternzeit würde ich meinen alten Job wieder aufnehmen bzw. sollte sich herausstellen dass ich diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausführen kann diesen kündigen. Die Elternzeit soll mir etwas mehr Zeit verschaffen.

    Vielen Dank!

  • Unabhängig davon, ob man für ein 6-jähriges Kind Elternzeit nehmen kann, bist du nur allein wegen der Elternzeit nicht davor geschützt, Maßnahmen zu besuchen oder Arbeit aufzunehmen.

    Dann wirst du in erster Linie, im Rahmen deiner Selbsthilfemöglichkeit, darauf verwiesen in Teilzeit bei deinem Arbeitgeber zu arbeiten.

    Ist dein Ansinnen für die Elternzeit allerdings die Erkrankung und wirst du weiterhin erkrankt sein, so wird man dir unterstellen, dass du die Elternzeit nur vorschiebst und eigentlich "krank feiern" willst. Das ist nicht nur unehrlich, sondern dürfte auch einen Betrug darstellen, da du wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen (ich will die Elternzeit wegen meinem Kind, nimmst sie aber weil du krank bist) einen Vermögensvorteil (Geld vom Arbeitgeber) erhältst.

    Das funktioniert so also nicht.


    Was spricht denn gegen weitere Arbeitsunfähigkeit?

  • Meinen Informationen nach hat man in den ersten 3 Lebensjahren Anspruch auf Elternzeit, bis zu 12 Monate davon können auch zwischen dem vollendeten 3. und dem 8. Lebensjahr genommen werden.

    Natürlich habe ich dann keinen weiteren Lohn- bzw. Lohnersatzanspruch (Elterngeld) mehr, daher auch meine Frage nach AlgII.

    Gegen eine weitere Arbeitsunfähigkeit spricht die länge der Erkrankung (drohende Aussteuerung). So weit möchte ich es nur ungern kommen lassen, außerdem möchte ich meinen Arbeitsplatz so lange wie möglich erhalten auch wenn ich mich derzeit nicht in der Lage sehen ihn auszufüllen.

    Zur Elternzeit selbst: Natürlich würde ich die gewonnene Zeit dazu nutzen mehr Zeit mit meinem Kind zu verbringen. Klar komme ich nur wegen meines Gesundheitszustands auf die Idee, aber es gibt ja auch keine gesetzlichen Vorgaben wie eine Elternzeit auszusehen hat. Einen Betrugsversuch oder etwas unmoralisches kann ich da nicht erkennen.

    Was mich also konkret interessiert ist ob die Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr ggfs. sozialwidriges Verhalten (z.B. Sanktion wg. Vermiderung v. Einkommen o.Ä.) darstellt oder vom Jobcenter genau wie Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren gewertet wird.

    Daher auch meine Frage zu evtl. Maßnahmen und Vermittlungsvorschlägen, diese erhält man ja während der ersten 3 Jahre nicht.
    Kann die Unzumutbarkeit hier im Forum bestätigt werden?

  • Hallo,

    kann die Unzumutbarkeit hier im Forum bestätigt werden?

    nein - schon allein deswegen, weil die Doktorarbeit, aus der Du zitierst, aus dem Jahr 2005 (!) stammt und sich seither etliches geändert hat. Prinzipiell kann bei einem 6jährigen Kind durchaus mit Vermittlungszusweisungen gearbeitet werden, sofern das Kind während dessen in Betreuung ist (was durch einen Kindergarten o.ä. durchaus zu realisieren wäre).

    Ich sehe das so ähnlich wie @Casa: Du schiebst die Elternzeit vor, um damit drohende Konsequenzen durch die anstehende Aussteuerung zuvorzukommen.

    Gruß!

  • Danke für eure Antworten.

    Wo finde ich denn etwas aktuelles stichhaltiges zu dem Thema? Tatsächlich konnte ich keine Arbeitsanleitung zu diesem Thema (Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr) auffinden.

    Wäre schön wenn ihr mir da einen Link an die Hand geben könntet.

  • Hallo,

    Tatsächlich konnte ich keine Arbeitsanleitung zu diesem Thema (Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr) auffinden.

    was ganz einfach daran liegt, daß es nach dem 3. Lebensjahr keine dementsprechende Bestimmungen gibt, daß Du nicht vermitllungsfähig wärst.

    Zitat aus der entsprechenden Verwaltungsvorschrift der Arbeitsagentur:

    " Bei Kindern, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, ist die Arbeitsaufnahme zumutbar, wenn eine bedarfsgerechte Betreuung des Kindes durch Dritte geleistet werden kann. Dies ist der Fall,wenn nachweislich geeignete Kinderbetreuungsplätze z. B. in einer Kindertagesstätte zur Verfügung stehen."

    Gruß!

  • Hallo,

    Einen Betrugsversuch oder etwas unmoralisches kann ich da nicht erkennen.

    Du widerspruchst Dir selbst: Du schreibst

    Gegen eine weitere Arbeitsunfähigkeit spricht die länge der Erkrankung (drohende Aussteuerung)

    um dann wiederum zu schreiben

    Natürlich würde ich die gewonnene Zeit dazu nutzen mehr Zeit mit meinem Kind zu verbringen.

    Du bist also schon seit längerer Zeit krankheitsbedingt zu Hause und kannst also alle Zeit der Welt mit dem Kind verbringen. Sprich: wegen dem Kind benötigst Du die Elternzeit nicht.

    Nur mal so als Hinweis...

    Gruß!

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