Hallo, sicherlich ist meine Anliegen eines was viele haben:
Also um es kurz zu machen, Tochter 19 hat 2016 Ausbildung zur Konditorin angefangen, wohnt seit einem Jahr mit einen Freund in eigener Wohnung. Zu Beginn, bekam sie einen BAB Zuschuss in Höhe von 366€, der dann auf 266€ geschrumpft wurde, weil sie den Betrieb wechselte und die Fahrtkosten sich verringerten und ja auch das Gehalt im 2 Lehrjahr etwas stieg. Nun ist sie seit 20 März krank geschrieben, erhält nunmehr nur noch 70% des Gehalts als Krankengeld und vom BAB nur noch 237€. Der BAB wird auch im Krankheitsfall nur noch bis einschl. Juni den Zuschuss bezahlen, dann ist Schicht im Schacht. Zu Guter letzt, ist auch noch der Mitbewohner ausgezogen sodass sie jetzt eine Miete von 560 Euro allein stemmen muss. Das wurde in der Neuberechnung des BAB nicht berücksichtigt, diese sagten nun sie solle Wohngeld beantragen, was aber auch wieder nicht geht, da sie ja momentan noch den BAB Zuschuss erhält...wie auch immer ich reiche den trotzdem ein. Macht es Sinn, auch beim Jobcenter eine Art Aufstockung zu beantragen, ist sie berechtigt ??
Eine Rückkehr in die Mütterliche Wohnung, ist aus psychologischen Gründen kontraproduktiv und sie steht auf der Warteliste einer Tagesklinik, die wohl in den nächsten 4-5 Wochen beginnt. Wir sind echt ratlos...welche Rechte hat sie innerhalb der Krankheit, deren verlauf noch nicht einzuschätzen ist ? Danke vorab für Tipps und Kommentare
Dunja