Untermieter zieht aus und nun ist die Wohnung zu teuer

  • Hallo an alle,

    bei Antragstellung hatte ich bereits seit 3 Jahren einen Untermieter, der locker seinen Beitrag zur Miete bestreiten konnte. Demnach fiel der Zuschuss vom Amt sogar niedriger als die Obergrenze aus. Der Untermieter zieht nun aus und für mich allein ist die Wohnung zu groß und zu teuer.

    Nun meine Fragen:

    1. Wenn ich so schnell keinen neuen Untermieter finde, muss ich für die Miete erst sämtliche Rücklagen aufbrauchen, bis das Amt die Miete übernimmt?
    2. Wenn ich nun keinen Untermieter finde, der bereit ist, soviel wie sein Vorgänger zu zahlen, erhöht das Amt dann den Mietzuschuss für mich bis zur Obergrenze oder muss ich mir eine neue Wohnung suchen, die von der Miete her dem bisher gezahlten Satz entspricht?

    Danke im Voraus für Eure Antworten

  • 1. Du hast einen Vermögensfreibetrag von 150 € * Lebensjahre + 750 €. Bist du drunter, kannst du ALG2 erhalten.

    2. Zu welchem Preis du die Wohnung vermietest ist deine Sache. Allerdings darf sie nicht offensichtlich zu günstig für den Untermieter sein, so dass das Jobcenter unangmessen belastet werden würde. Wenn du also 50 % der Wohnung vermietest solltest du auch mindestens 50 % der Kosten erhalten und nicht viel weniger.

    Das Jobcenter zahlt erst einmal deine unangemessene Miete weiter. Du musst dich aber um Senkung der Kosten kümmern, in dem du einen Untermieter und auch eine neue Wohnung suchst. Hast du einen Untermieter und deine Kosten sind maximal die Kosten der Mietobergrenze, passt das soweit.

  • Danke.
    Verstehe ich Dich richtig? Ich muss nach Auszug des Untermieters nicht zuerst mein Schonvermögen verbrauchen, wenn ich die Miete zunächst nicht allein bestreiten kann, bevor das Amt die Gesamtmiete übernimmt? Finde ich einen Untermieter zu schlechteren Konditionen, als bisher, sodass sich mein Mietanteil erhöhen würde, würde das Amt diesen höheren Mietanteil bis zur Obergrenze auch zahlen?

    Kurz zu meiner Person: Ich bin 59 Jahre alt und arbeite in der Altenpflege halbtags - bin also Aufstockerin. Bisher - seit ca. 2 Jahren, hatte ich nie Schwierigkeiten mit dem Amt.

  • Das Schonvermögen heißt ja Schonvermögen, weil es geschont wird. Und man schont etwas, in dem man es nicht benutzt / benutzen muss.
    Wenn du bereits im ALG2-Bezug bist, gehe ich davon aus, dass all den Vermögen Schonvermögen ist.

    Und ja, du hast es richtig verstanden. Du darfst allerdings nicht all zu billig vermieten (s.o.).

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