Mit meinem angemeldeten Minijob verdiene ich als Gartenhilfe jeden Monat € 90,00.
Mein Arbeitgeber überweist immer zum Monatsende. Ende März hat die ausführende Bank die Überweisung doppelt ausgeführt. Mein Arbeitgeber möchte die doppelte Bezahlung mit der Abrechnung für Mai verbuchen.
Das JC teilt mir mit, dass durch das Zuflussprinzip ich von den 180 € (90+90) nur 100€ + 20 % von 80€ behalten darf, 64 Euro werden angerechnet. Ich solle mir den Betrag vom Arbeitgeber wiederholen!
Ich habe hier doch keinen Fehler gemacht. Mit Valuta zum Ende März ist auch bei meiner Bank nichts zurückzuüberweisen. Es ist und bleibt ein Zugang im März. Wenn hier durch einen verarbeitungstechnischen Fehler (Bank) mehr Geld bei mir eingeht bin ich derjenige der den Schaden hat?
Ist das wirklich so? Gibt es da keine Auslegung? Mein Arbeitgeber würde es mir auch schriftlich geben, dass die doppelte Überweisung ein Fehler seiner Bank war und mit der anstehenden Abrechnung verrechnet wird.