Formloser Antrag gestellt keine Nachzahlung

  • Hallo ihr,

    Ich habe meinen formlosen Weiterbewilligungsantrag per email gestellt.

    Arbeitslosengeld 2 Leistungen beantragen

    Ist soweit alles legal. Aber ich habe Angst die Schriftform nicht gewahrt zu haben, weil ich es per email und dadurch ohne Unterschrift, anstatt per Post verschickt habe. Das Amt selber hat nichts dazu gesagt. Ich habe Angst, dass es aber noch ein Problem werden könnte.

    xxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Laut dem Link eigentlich nicht. Aber das Amt hat mir einen versagensbescheid geschickt. Begründung ich kam der Mitwirkungspflicht nicht nach wegen den fehlenden Kontoauszügen. Allerdings wurden diese nicht vorher von der Behörden verlangt.
    Ich weiss, dass gemäß Paragraph 66 SGB 1 Absatz 3 ich schriftlich darauf hingewiesen werden muss und mir eine Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht genannt werdennmuss. Beides nie passiert.
    Jetzt werde ich widersprechen müssen bzw. Zur Rechtsanwältin gehen müssen.

    Es geht um eine Riesen Nachzahlung seit Dezember 2017. Jetzt erzählt sie sie wüsste nicht wie das sein kann und wovon ich gelebt habe. Ja ich kaufe nichts und esse bei anderen und Miete wurde seitdem nicht bezahlt.


    Einen Link entfernt, Seite nicht verfügbar und eine
    Link-Korrektur.
    Grace

  • Ich habe Angst, dass ich das Geld nicht bekomme weil mir nicht geglaubt wird ich hätte kein anderes Geld gehabt. Der lange Zeitraum alleine ist doch kein Grund es abzulehnen oder?
    Habe doch auch geschrieben, dass ich Angst habe sie suchen irgendwelche Gründe z. B. Formloser Antrag per email, obwohl es eigentlich nicht geht.
    Oder die fehlende Mitwirkungspflicht wegen den Kontoauszügen, obwohl ich nie schriftlich eine Aufforderung dazu bekommen habe, sondern nur einen Versagensbescheid auf meinen Antrag. Bei uns wird sehr willkürlich gearbeitet

    3 Mal editiert, zuletzt von Stadtleben (19. Mai 2018 um 13:58)

  • Hallo,

    Habe doch auch geschrieben

    naja - Du hast aber auch jedesmal sowas dazu geschrieben wie

    Ist soweit alles legal

    oder

    Ich weiss, dass gemäß Paragraph 66 SGB 1 Absatz 3 ich schriftlich darauf hingewiesen werden muss

    oder auch

    bzw. Zur Rechtsanwältin gehen müssen

    Also irgendwelche Fragen sehe ich darin nicht, sondern erst mal nur reine Behauptungen - ob die nun Sinn machen oder nicht, sei dahin gestellt.

    Wie auch immer:

    z. B. Formloser Antrag per email, obwohl es eigentlich nicht geht.

    Naja, ein formloser Antrag ersetzt nicht die Einreichung der üblichen Unterlagen. Hat denn das Amt auf diesen formlosen Antrag reagiert?

    Oder die fehlende Mitwirkungspflicht wegen den Kontoauszügen

    Ich gehe mal davon aus, daß das mit den Kontoauszügen nicht im Zusammenhang mit dem aktuellen WBA steht, sondern mit der anscheidend von Dir erwartete Nachzahlung von Dezember. Kannst Du also ausschließen, daß Du seit Dezember keine entsprechende Aufforderung zur Mitwirkung erhalten hast?

    weil mir nicht geglaubt wird ich hätte kein anderes Geld gehabt

    Die Frage, wovon Du gelebt hast, ist durchaus legitim und schon allein deswegen solltest Du also schnellstmöglichst die Kontoauszüge nachreichen, damit erst einmal ersichtlich ist, daß keine Geldeingänge statt gefunden haben. Dann mache einen enstprechende Erklärung fertig, wovon Du nun tatsächlich gelebt hast und stelle auch gleichzeitig einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden. Denn wenn es aus welchen Gründen auch immer zu weiteren Verzögerungen mit der Nachzahlung kommt, könnte es ansonsten zu erheblichen Problemen mit dem Vermieter kommen.

    Gruß!

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