Hallo liebes Forum,
nachdem ich durch Googelei keine eindeutige Antwort finden konnte, wende ich mich nun an euch.
Ich werde in diesem Monat vermutlich kein ALG2 erhalten - war bis Ende April beschäftigt und habe meine Gage erst Anfang Mai erhalten durch eine Verzögerung der Bank. Antrag gebe ich Dienstag ab, mache mich aber mal auf Ablehnung gefasst - hoffentlich bleiben mir noch KdU und ggf. Krankenkasse.??
Meine eigentliche Frage betrifft jedoch Bewerbungskosten. Ich habe nächste Woche Samstag (und evtl. auch Donnerstag davor) jeweils einen Bewerbungstermin ausstehend und würde gern Übernahme der Reisekosten beantragen (ist beides quer durch die Republik, sodass ich auf Zahlung angewiesen bin). Steht mir die Erstattung dieser Kosten zu, auch falls mein ALG2-Antrag für Mai abgelehnt wird? Werde den Antrag auf Reisekostenübernahme gleich zusammen mit der Arbeitslosenmeldung und Antrag ALG2 am Dienstag stellen - sollte fristgerecht sein, oder?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten und wünsche euch einen schönen Abend.
Grüße!