Bewerbungskosten auch ohne ALGII-Bezug erstattbar?

  • Hallo liebes Forum,

    nachdem ich durch Googelei keine eindeutige Antwort finden konnte, wende ich mich nun an euch.
    Ich werde in diesem Monat vermutlich kein ALG2 erhalten - war bis Ende April beschäftigt und habe meine Gage erst Anfang Mai erhalten durch eine Verzögerung der Bank. Antrag gebe ich Dienstag ab, mache mich aber mal auf Ablehnung gefasst - hoffentlich bleiben mir noch KdU und ggf. Krankenkasse.??
    Meine eigentliche Frage betrifft jedoch Bewerbungskosten. Ich habe nächste Woche Samstag (und evtl. auch Donnerstag davor) jeweils einen Bewerbungstermin ausstehend und würde gern Übernahme der Reisekosten beantragen (ist beides quer durch die Republik, sodass ich auf Zahlung angewiesen bin). Steht mir die Erstattung dieser Kosten zu, auch falls mein ALG2-Antrag für Mai abgelehnt wird? Werde den Antrag auf Reisekostenübernahme gleich zusammen mit der Arbeitslosenmeldung und Antrag ALG2 am Dienstag stellen - sollte fristgerecht sein, oder?

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten und wünsche euch einen schönen Abend.
    Grüße!

  • Ja ist fristgerecht.

    Wenn du keinen Anspruch auf ALG2 hast, kannst du auch keine Kosten für Vorstellungsgespräche erhalten. Ferner ist, wenn du kein Anspruch auf ALG2 hast, die Agentur für Arbeit zuständig. Melde dich also dort als arbeitslos ohne Leistungsbezug und beantrage die Kostenübernahme.
    Allerdings besteht auch hier kein Anspruch. Es ist eine Ermessensleistung.

  • Hallo Casa, vielen Dank für die Antwort!

    Kann ich denn gleichzeitig mit dem ALGII-Antrag beim Jobcenter (Antrag stellen werde ich definitiv, in der Hoffnung, dass mein Vermögen - was trotz Gagenfluss immer noch unter Grenze liegt, wird das positiv berücksichtigt??) Arbeitslosenmeldung inkl. Antrag auf Reisekostenerstattung der Bewerbung beim Arbeitsamt stellen? Und dann quasi hoffen, dass zumindest einer der beiden Anträge durchgeht? War noch nie beim Arbeitsamt gemeldet, immer nur übers Jobcenter, deswegen bin ich nicht vertraut mit dem dortigen Prozedere.

    Danke und einen schönen Abend!

  • Die Agentur für Arbeit wäre nur für diesen einen Monat zuständig. Bei dieser müsstest du dich gesondert melden, als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug.

    Nach dem einen Monat ist für die Vermittlung dann das Jobcenter zuständig.

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