Studentin - Schwanger - ALG II Ansprüche als Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo ihr Lieben,

    super, dass es so ein Forum gibt!
    Würde mich sehr freuen, wenn ihr den Informationsdschungel für unsere Familie etwas lichten könntet.

    Die Frage ist konkret, welche Mittel können wir als Bedarfsgemeinschaft beantragen?

    Situation unserer Bedarfsgemeinschaft:
    Ich, HarzIV, selbständig <-- reicht aber noch nicht, um Familie zu ernähren
    Frau, Studentin <-- Bafög
    ein Kind <- gerade noch 2
    zweites Kind ist unterwegs <-- noch ca. 6 Wochen bis zur Entbindung

    Meine schriftliche Anfrage beim Jobcenter, welche Mittel wir als BG beantragen könnten, blieb leider unbeantwortet.

    Die Antwort vom Jobcenter:
    "Hallo Herr XXX,
    vorerst benötige ich keine weiteren Unterlagen. Nach Geburt des Kindes senden Sie mir bitte eine Veränderungsmitteilung sowie eine Kopie der Geburtsurkunde zwecks Aufnahme in die Bedarfsgemeinschaft."

    Bei der ersten Schwangerschaft stand ich noch voll in Lohn und Brot, daher leider keine Erfahrungen.

    Elterngeld <- check
    Mutterschaftsgeld <- check

    Welche Möglichkeiten haben wir denn noch und worauf sollten wir unbedingt achten?

    Super vielen lieben Dank im Voraus.
    Liebe Grüße
    Papaschlumpf

  • Hallo,

    auch wenn deine Frau Studentin ist, hat sie Anspruch auf Schwangerschaftsmehrbedarf, §§ 7 V 1, 27 II, 21 II SGB II.
    Drüber hinaus hat Sie Anspruch auf Umstandskleidung, sofern keine mehr vorhanden ist, §§ 7 V 1, 27 II, 24 III 1 Nr. 2 SGB II.
    Auch kann das Kind Anspruch auf Erstausstattung mit Kleidung haben, wenn solche nicht mehr vorhanden ist, §§ 7 V 1, 27 II, 24 III 1 Nr. 2 SGB II.

    Ferner besteht Erstausstattungsbedarf für ein Kinderbett, Wickelkommode, Kinderkleiderschrank, Babystuhl, Flaschenwärmer u.Ä. wenn die Sachen nicht vorhanden sind, §§ 7 V 1, 27 II, 24 III 1 Nr. 2 SGB II. Denkbar ist, dass das ältere Kind in ein neues Bett umzieht und das weitere Kind das Babybett erhält. Für das ältere Kind bestünde dann ggf. Bedarf auf ein Kinderbett als Erstausstattung.

    Das wird ggf. überprüft, wenn das erste Kind gerade 2 ist.

    Sollte sie pausieren wollen, soll sie das mit dem Urlaubssemester u.Ä. klären. Ist sie im Urlaubssemester oder unterbricht sie das Studium, so hat auch sie selbst Anspruch auf ALG2.

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