Zwangsrente statt Arbeitslosengeld II

  • Tut mir leid, aber die Angaben passen einfach nicht zusammen und ich kann damit nicht ermitteln, wie hoch der Anspruch ist und ob die Zwangsverrentung ggf. unbillig ist.


    Erst hieß es 497 € ALG2 und 160 € Verdienst.

    Jetzt sind es ca. 310 € ALG2 und KdU. Das wiederum würde nicht zu dem Verdienst von 160 € passen.

  • So hab mal genau nachgeschaut:

    322€ Regelbedarf

    175 KdU

    -------------

    497€

    Von 160€ sind 100€ frei. Das heißt das 60€ angerechnet werden. Bei einem normalen Regelbedarf von 374€, müsste Sie 314€ statt 322€ erhalten. Keine Ahnung woher die 8€ hergekommen. Vielleicht ist dieser Regelbedarf gestiegen.


    Für die Zwangsrente ist doch eigentlich nur das ALG2 und die zu erwartende Rente wichtig oder?

    Ich habe jetzt was von 70% der zu erwartenden Rente gelesen. Also ist die 70-prozentige Rente niedriger als das ALG2 wäre das ganze unbillig.

    Rente würde 688€ betragen.

  • Wegen der 70 % wollte ich die Höhe des ALG2 wissen. Die Regelung bezüglich der 70 % greift hier nicht, weil die Rente höher ist.


    Was genau steht denn in der Aufforderung? Der Träger hat hier nämlich Ermessen auszuüben. Das müsste in der Aufforderung erkennbar sein. Kannst du den Bescheid anonymisiert hier hochladen?

  • Hier ist mit dem Gesamtbedarf, als maßgebendem Bedarf, und nicht mit dem ungedeckten Bedarf zu rechnen. Also 374 + 175 = 549.

    688 * 0,7 = 481,60

    Aber du hast recht. 70 % der abschlagsfreien Rente müssten mehr sein, als der aktuelle maßgebende Bedarf von 549 €. Das ist hier nicht der Fall, da 70 % der Rente niedriger sind, als der Bedarf. Damit wäre die Zwangsverrentung unbillig.

    Ich hatte das zuerst falsch berechnet. Sorry.

  • Hier ist mit dem Gesamtbedarf, als maßgebendem Bedarf, und nicht mit dem ungedeckten Bedarf zu rechnen. Also 374 + 175 = 549.

    688 * 0,7 = 481,60

    Aber du hast recht. 70 % der abschlagsfreien Rente müssten mehr sein, als der aktuelle maßgebende Bedarf von 549 €. Das ist hier nicht der Fall, da 70 % der Rente niedriger sind, als der Bedarf. Damit wäre die Zwangsverrentung unbillig.

    Ich hatte das zuerst falsch berechnet. Sorry.

    ok, ob maßgebender oder ungedeckter Bedarf, die abschlagsfreie Rente wäre jeweils niedriger.

    Wie würde ich jetzt am besten vorgehen? Einfach das Schreiben mit einem Widerspruch zurückschicken?

    Besteht die Möglichkeit, dass man bei der Berechnung den Nebenjob dazuzählt, sprich (abschlagsfreie Rente + Nebenjob)*0,7?

    Danke schon mal...

  • Ein Widerspruch gegen eine Aufforderung ist nicht möglich.


    Erst wenn das Jobcenter selbst den Antrag stellt, wäre ein Widerspruch möglich. Man kann das Jobcenter aber darauf hinweisen, dass die voraussichtliche Rente (Nachweis beifügen) iHv. 70 % nicht den Bedarf decken würde und außerdem würde Leistungsanspruch gem. SGB XII bestehen. Eine Zwangsverrentung wäre unbillig.

    Dann wird man abwarten wie das Jobcenter reagiert.


    Nein, das Einkommen aus der Tätigkeit ist nicht hinzuzurechnen. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

  • Ich habe das hier im Internet gefunden:

    "

    Wenn Sie eine Aufforderung zur vorzeitigen Rentenantragstellung
    bekommen, sollten Sie zunächst mit Ihrer Rentenversicherung klären, ob
    Sie überhaupt einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben und
    wenn ja, unter welchen Bedingungen. Ist dies der Fall und Sie halten die
    Bedingungen für unzumutbar, dann sollten Sie gegen die Aufforderung - die immer schriftlich erfolgen muß - Widerspruch einlegen (siehe Seite
    290) und dem Jobcenter mitteilen, daß Sie die Aufforderung für unzumutbar
    halten. Eine genaue Begründung können Sie nachreichen.

    "

    Also was jetzt am besten machen? Erstmal nicht reagieren ( ist schon die 2te Aufforderung) oder auf die 70% - Sache hinweisen.

  • Hallo,

    ist jetzt etwas länger her das ich mich gemeldet habe. Tatsächlich ging das ganze jetzt über Monate. Ich habe erst letzte Woche dem Amt eine Rentenauskunft über eine geminderte Altersrente geschickt. So und als Antwort kam jetzt, dass man meine Mutter zur geminderte Rente drängt.

    Ich hänge einfach mal den Brief an und erwähn noch mal alle Fakten/Zahlen....

    Meine Mutter bekommt 497€ vom Amt ( Regelbedarf + KDU) . Dazu hat sie noch eine Beschäftigung ( 165€ + 55€ Fahrkarte)

    Die Geminderte Rente würde 611€ betragen.


    Danke schon einmal für die Tipps und Rat....

    Dokumente bitte immer als PDF über Dateianhänge

    des Forum hochladen. Bilder gelöscht

    Grace

  • So es hat sich heute morgen einiges geändert. Vllt interessant für zukünftige Leser.

    Ich habe heute morgen mit der Sachbearbeiterin telefoniert und sie auf die Neuregelung der Unbilligkeitsverordnung hingewiesen.

    Der Frau war keine Neuregelung bekannt und hat darauf hingewiesen, dass sie die Vorgaben hat.

    Vor 15 Minuten kam ein Rückanruf mit einer Entschuldigung. Entweder war das ganze Unwissenheit oder das ist gängige Praxis, denn auch andere Begründungen (zb. Mitwirkungspflicht bei der Beantragung einer geminderten Altersrente) waren nicht gesetzesskonform.

  • Hallo,

    So und als Antwort kam jetzt, dass man meine Mutter zur geminderte Rente drängt.

    In aller Regel verlangt das JC, dass man vorrangige Leistungen auch vorrangig in Anspruch nehmen soll/muss.

    Hier in diesem Fall wäre es die vorgezogene Altersrente.

    Aber mit 63?? Hätte sie denn überhaupt alle anderen Voraussetzungen, mit 63 schon Rente zu bekommen?

    Sie sollte zunächst mal den Antrag stellen. Es nützt nichts, die Rentenauskunft zum JC zu schicken. Damit kann das JC nichts anfangen.

    Die neueste Neuregelung der Unbilligkeitsverordnung ist ab dem 01.04.2016 gültig.

    und sie auf die Neuregelung der Unbilligkeitsverordnung hingewiesen.

    Hast du eine aktuellere Neuregelung? Und was steht dort drin?

    Dass man nicht mehr mitwirken muss? Dass das JC immer selber den Rentenantrag stellen kann?

    Aufgrund eines Telefonats würde ich mich auf nichts verlassen.

    Das JC wird deiner Mutter hoffentlich noch was schreiben--- wegen Entfall der Mitwirkungspflicht oder so---

  • Ja meine Mutter hätte die Voraussetzung für eine geminderte Rente.

    Zur Neuregelung:

    Seit dem 1.1.2017 ist die Zwangsverrentung auch dann „unbillig“, wenn die vorgezogene Rente so niedrig ausfällt, daß sie wahrscheinlich
    mit Grundsicherung im Alter aufgestockt werden müsste. Das ist die Sache mit den 70%, die am Anfang vom Thread besprochen wurden.

    Dies trifft auf meine Mutter zu und müsste von daher nicht vorzeitig in die Rente.


    Im letzten Brief aber schrieb man, dass die Voraussetzungen zur Unbilligkeit nicht gegeben ist und das eine Mitwirkungspflicht besteht.

    Beides wurde schön mit Paragraphen zitiert. Die entscheidenden Absätze zur Unbilligkeit und Mitwirkung ließ man aber weg.

    Im Telefonat habe ich dann auf die entscheidenden Paragraphen hingewiesen. Sie wusste aber nichts davon und sagte, dass man das so hier macht.

    Wie gesagt kam dann 15 Minuten später ein Rückruf mit einer Entschuldigung und das ich recht habe und der Weiterbewillungsantrag bearbeitet wird und alles wie sonst weiterläuft.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!