ALG II und Heirat - Vorgehensweise und Fragen zum ALG II Antrag

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe ein paar Fragen bezüglich Heirat und Antragstellung. Damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, möchte ich von Anfang an richtig vorgehen.

    Ich, deutsche und Ü25 heirate bald einen EU-Ausländer U25.

    Ich beziehe ALG2. Er jobbt in seiner Heimat und lebt bei den Eltern. Er besitzt kein Kapital oder hohes Einkommen. Das Einkommen bis jetzt war immer so zwischen 200-500€, da er studiert hat.

    Unser Lebensmittelpunkt soll in DE sein, deswegen möchte er nach der Heirat zu mir ziehen und sich hier einen Job suchen. Zur Überbrückung allerdings, sind wir von ALG2 abhängig.

    Nun, ich weiß bereits das er als mein Ehemann Anspruch auf ALG2 haben wird, ohne Wartezeit.

    Aber wie gehe ich am besten vor? Müssen wir beide gemeinsam einen Neuantrag stellen? Am Tag der Heirat zieht er auch gleichzeitig zu mir. Das muss natürlich gemeldet werden und ich wollte dann direkt schon einen Antrag stellen. Wäre das richtig so?

    Bekommen wir weniger Regelsatz, weil er U25 ist? In einer Bg ist es ja allgemein anders. Nur finde ich dazu bezüglich U25 nichts.

    Werden seine Eltern ihr Einkommen nachweisen müssen, da er U25 ist? Sie sind beide in Rente.

    Reichen dem Jobcenter Kontoauszüge der ausländischen Bank, oder muss da was übersetzt werden?

    Ich wäre für jede Hilfe dankbar.

    LG

  • Den Einzug am Tag der Heirat halte ich für unwahrscheinlich. Ihr müsst schon den korrekten Tag melden. Nachweisbar ist das durch ein Flugticket o.Ä.

    Die Kontoauszüge der ausländischen Bank reichen. Was will er sonst vorlegen? Will das Jobcenter Übersetzungen, muss es diese selbst anfertigen lassen.

    Ihr bekommt beide jeweils den Regelsatz der Regelbedarfsstufe 2. Das Alter spielt hier keine Rolle, wenn er mindestens 18 ist, wovon ich ausgehe.

    Die Eltern sind bei abgeschlossener Berufsausbildung nicht unterhaltspflichtig.


    Informiert euch über die formellen Voraussetzungen der Heirat in Deutschland, wenn eine Person EU-Ausländer ist.

  • Hallo und danke.

    Der Heiratstermin etc steht schon. Er kommt nicht mit dem Flieger, sondern mit einer Mitfahrgelegenheit. Ein Ticket gibt es daher nicht.

    Nachweisen wollten wir das, indem wir zum Einwohnermeldeamt gehen und ihn anmelden. Den Termin dafür haben wir tatsächlich am Tag der Hochzeit. Wohnungsgeberscheinigung vom Vermieter liegt schon vor.

    Eine Berufsausbildung wie im deutschen Sinne hat er nicht. Er hat eine Art Weiterbildung gemacht, galt dabei in seiner Heimat auch als „Student“ und nebenbei gejobbt. In seiner Heimat gibt es keine Ausbildung wie im deutschen Sinne. Entweder man studiert und macht einen Bachelor, Master etc oder man arbeitet und bekommt ein „Training“. Oder man macht vorbereitende Kurse, wie er es gemacht hat.

    Sind die Eltern also weiterhin unterhaltspflichtig? Reicht ein Rentennachweis?

    Sollen wir also nach der Anmeldung direkt einen Neuantrag stellen?

    Liebe Grüße und danke

  • Du machst eine Veränderungsmitteilung und ihr reicht seine Unterlagen ein.

    Die Anmeldung ist unerheblich. Wenn er bei dir wohnt, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Er wird ja nicht erst am Tag der Hochzeit ankommen.

    Wenn er keine Berufsausbildung oder vergleichbares hat, sind die Eltern womöglich unterhaltspflichtig. Das dürfte sich allerdings nach dem Recht in seinem Heimatland richten. Ob die Rente der Eltern relevant ist, kann ich mangels Kenntnis des Rechts in dem geheimnisvollen Land nicht machen.

  • Danke schön!

    Dann werden wir uns mal schlau machen, wie das in Irland ist! (Nun ist es kein Geheimnis mehr :) )

    Also Veränderungsmitteilung reicht?

    Welchen Unterlagen werden von ihm gebraucht? Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Passkopie?

    LG

  • Habe das hier gefunden:

    2. Bis zu welchem Alter hat ein Kind Recht auf Unterhaltsleistungen?

    Regelmäßig bis zum 18. Lebensjahr, aber wenn das Kind an einer Vollzeit-Bildungsmaßnahme teilnimmt, bis zum 23. Lebensjahr.

    ——————————————————————

    Also in einer Vollzeit-Bildubgsmaßnahme befindet er sich nicht. Er ist 22. Also besteht kein Anspruch auf Unterhalt, richtig?

    LG

  • Okay, Danke dir.

    Na dann kann sich das Jobcenter hoffentlich schnell über das irische Recht erkundigen.

    Ich werde eine VÄM einreichen, braucht er denn trotzdem einen Neuantrag? Dann würden wir den gleich auch mit vorbereiten.

    Muss mein Mann Kindergeld beantragen, da er noch U25 ist und sich auf Jobsuche begeben will? Es kann auch sein, dass er erst einen Deutschkurs machen muss, um einen Job zu bekommen.

    Und bei der Krankenkasse melde ich die Heirat, sodass er bei mir Familienversuchert ist?

    LG

  • Hallo,

    Na dann kann sich das Jobcenter hoffentlich schnell über das irische Recht erkundigen.

    träum weiter. Das Jobcenter wird eine beglaubigte Erklärung von einer irischen Stelle haben wollen, aus dem ersichtlich ist, ob eine Unterhaltspflicht besteht oder nicht. Und diese Erklärung ist dann Sache von Euch - Ihr müßt sie beibringen und (beglaubigt) übersetzen lassen.

    Muss mein Mann Kindergeld beantragen, da er noch U25 ist und sich auf Jobsuche begeben will

    Wieso sollte er einen Anspruch auf Kindergeld haben? Das Kindergeld steht ausschließlich den Eltern zu, die aber offensichtlich nicht in Deutschland leben. Also wird das nichts mit Kindergeld.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    Danke für deine Antwort.

    Ich hab ja nur gefragt. Ich träume nicht, ich habe eher Alpträume, weswegen ich diese Fragen überhaupt stelle.

    Das mit der Beglaubigung etc ist mir neu. Da ist es ja einfacher, das Einkommen der Eltern nachzuweisen.

    LG

  • Hallo,

    in einem anderen Thread habe ich bereits erfahren, dass ich eine VÄM einreichen muss, sobald ich geheiratet habe, weil mein Ehemann dann auch zu mir zieht.

    Ich muss außerdem noch die Anlagen WEP, EK und VM ausfüllen.

    Müssen die Anlagen nur für die hinzuziehende Person ausgefüllt werden, oder müssen meine Daten da auch alle wieder mit rein (zB Kontostand etc). Das erschließt sich mir nicht.

    LG

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