Hallöchen meine Lieben. :-b
Ich frage mich (und euch), ob es möglich ist, sich von Verwaltungsgebühren, auf Grundlage des Bezuges von ALG2, befreien zu lassen.
Konkretes Beispiel; Standesamt Potsdam, Endbeglaubigung Apostille.
Habt ihr Erfahrungen oder Wissen, ob mensch sich gegen Verwaltungsgebühren wehren kann?
Über eure Antworten freue ich mich sehr