ALG II Bezug und Fragen - Meine Cousine fiel ins Koma

  • Nach einem Hirnschlag fiel meine Cousine ins Koma und liegt im Krankenhaus. Sie erwacht langsam, und es sieht so aus, als würde sie das überleben und nach dem KKHs in die Reha kommen.

    Sie bezieht ALG II, ist 63 Jahre alt und hat nur einen 30-jährigen Sohn, der bei ihr wohnt und berufstätig ist. Der ist mit der Situation total überfordert und weiß mit ALG II bzw. Behörden gar nicht Bescheid.

    Kann mir jemand sagen, was hier der Reihe nach zu machen ist? Die Cousine kann ja momentan niemandem eine Vollmacht ausstellen.

    Soviel ich weiß, müsste zuerst das JC informiert werden. Ich fürchte aber, dass die dann gleich die Leistung einstellen, weil sie ja wohl nicht mehr arbeiten kann.

    Wie ist hier genau vorzugehen?

  • Hallo,

    Soviel ich weiß, müsste zuerst das JC informiert werden. Ich fürchte aber, dass die dann gleich die Leistung einstellen, weil sie ja wohl nicht mehr arbeiten kann.

    das wird nicht passieren, sofern Du eine Bestätigung der Ärzte vorlegst.

    Kann mir jemand sagen, was hier der Reihe nach zu machen ist?

    Beim Amtsgericht eine dringende Betreuung beantragen.

    Gruß!

  • Beim Amtsgericht eine dringende Betreuung beantragen.

    Gruß!

    Um was für eine Betreuung geht es denn? WEnn es um Bankangelegenheiten, JC oder gar REnte geht, kann ich ihr helfen. Wenn es aber um persönliche Betreuung geht, sieht das schlechter aus. Sie muss vermutlich gewaschen werden, wahrscheinlich muss jemand mit ihr spazieren gehen und es sollte immer ab und zu jemand kommen, wenn der Sohn nicht zuhause ist.

  • Hallo,

    WEnn es um Bankangelegenheiten, JC oder gar REnte geht, kann ich ihr helfen.

    wovon Du bisher nichts geschrieben hast. Deine bisherige Aussage war

    und hat nur einen 30-jährigen Sohn, der bei ihr wohnt und berufstätig ist. Der ist mit der Situation total überfordert

    Auch hast Du selbst geschrieben

    Die Cousine kann ja momentan niemandem eine Vollmacht ausstellen.

    Womit nach Deinen eigenen Angaben auch Du nicht "helfen" kannst - mangels Vollmacht. Und daher nochmal die Anregung, hier eine gerichtliche Betreuung zu beantragen. Die dann ausschließlich damit zu tun hat, daß sich der Betreuer um all die rechtlichen Angelegenheiten kümmert.

    Gruß!

  • Zuständig ist das Amtsgericht. Das wird dann auch den notwendigen Umfang der Betreuung ermitteln.

    Danke.

    Sorry, ich komm erst heute zum Lesen. Mein PC funktionierte nicht.

    Frage:

    1) Kann man selbst zum Amstgericht hingehen und eine Betreuung beantragen?

    2) Kann man sich diese Betreuung auch teilen? Ihr Sohn könnte z.B. die Bankangelegenheiten übernehmen und ich übernehme die Korrespondenz mit Ämtern.

  • Hallo,

    Kann man selbst zum Amstgericht hingehen und eine Betreuung beantragen?

    ja. Du kannst alternativ auch zur Betreuungsstelle Deines örtlichen Sozialamtes gehen.

    Kann man sich diese Betreuung auch teilen? Ihr Sohn könnte z.B. die Bankangelegenheiten übernehmen und ich übernehme die Korrespondenz mit Ämtern.

    Auch das geht, muß dann aber explizit so beim Gericht gesagt werden.

    Gruß!

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