Studium beendet - Wohngemeinschaft findet keinen Nachmieter - Wohnungübernahme mit ALG II möglich

  • Guten Tag,

    nachdem ich endlich nach langer Krankheit mein Studium beenden konnte, kam nun direkt das kalte Erwachen. Meine Mitbewohnerin zog während meiner Abschlussarbeit aus und drängt nun darauf, dass ich die Wohnung kündige.

    So einfach ist dies aber nicht, da ich zum einen dank einer kaputten Bandscheibe keinen Umzug ohne Hilfe schaffe und viel neukaufen müssten (hab derzeit sogut wie kein Geld und beziehe wieder ALG 2 )

    Besteht die Möglichkeit das ich allein die Wohnung komplett übernehme und das Jobcenter die erhöhten Kosten übernimmt? Oder würde sowas direkt abgelehnt werden?

    Sie würden sich somit meinen Umzug, Einrichtung, Neuanschaffung etc. sparen.

    Die Wohnung ( 2 Zimmer, Küche, Bad) hier verfügt ca. über 60 m², kostet kalt ca. 430 Euro, dazu kommen noch Strom ungefähr 76 Euro und Telefon/Inet für derzeit 25 Euro.

    Dies würde einer Erhöhung um ca. 210 Euro entspreche, im Gegensatz zu meinem WG Zimmer derzeit.


    Verzeiht meine Unwissenheit, aber in der Situation war ich noch nicht.

    Vielen Dank falls mir jemand hier beratend zur Seite stehen kann.

    Ich werde die Tage mal beim Jobcenter einen Termin vereinbaren, damit ich gezielt beraten werden kann.

    LG

    dmso

  • Wenn ihr beide Hauptmieter seid kommt ihr aus dem Vertrag nur raus, wenn ihr entweder gemeinsam kündigt oder die Wohnungsgesellschaft entlässt einen von euch aus dem Vertrag. Die Entlassung aus dem Vertrag wäre allerdings freiwillig und nur mit deiner Zustimmung möglich.

    Dadurch, dass du nicht in der Pflicht bist gemeinsam mit der Mitbewohnerin zu kündigen und du auch nicht verpflichtet bist einer Änderung des Mietvertrtags (Entlassung der Mitbewohnerin aus dem Mietververtrag) zuzustimmen, kann ich dir nur raten, einfach nichts zu tun. Grund ist, dass wenn du zustimmst und dadurch zum einzigen Hauptmieter wirst, musst du die Kosten (Miete) allein tragen. Das ist allerdings nicht notwendig. Das Jobcenter übernimmt nur notwendige Kosten der Unterkunft. Damit würdest du auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

    Die weitere Mieterin hätte sich das vorher überlegen müssen, ob sie einen Mietvertrag mit einer anderen Person gemeinsam schließt. Jetzt hat sie das Pech und kommt aus dem Vertrag nicht einfach raus und muss zahlen.

    Ihr könntet einen Teil der Wohnung untervermieten.

    Von gemeinsamen Mietverträgen, ggf. mit einer neuen Person die in die Wohnung einzieht, rate ich dringend ab, weil das zu Problemen führen kann, wie du an dem Beispiel deiner Mitbewohnerin siehst.

  • Bevor ich aber ausziehe und ohnehin eine eigene Wohnung bezahlen müsste und zusätzliche Kosten entstehen, wäre es doch insgesamt kostengünstiger die Wohnung komplett zu übernehmen :>

    Ich werde mal mit dem Jobcenter reden, dennoch danke für Deine Einschätzung.

  • Hallo,

    wäre es doch insgesamt kostengünstiger die Wohnung komplett zu übernehmen :>

    da dürftest Du kaum Chancen haben, wenn die Kosten der Unterkunft zu hoch sind. Wie mein Vorredner bereits schrieb, wirst Du dann auf einen Teil der Wohnkosten sitzen bleiben und alles, was über die angemessenen KdU hinausgeht, zahlen müssen.

    Ich werde mal mit dem Jobcenter reden

    Du kannst reden, aber es wird nichts bringen. Maximal wird man Dir 6 Monate Zeit lassen, bis Du eine andere Lösung gefunden hast.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich war heute beim Jobcenter und die Frau dort meinte unter Vorbehalt, dass es kein Problem wäre, da die 2 Zimmer Wohnung für meine Stadt günstig ist und unter der Mietobergrenze liegt.

    Ich muss nun ein paar Tage warten bis etwas geregelt wurde und kann dann alles weitere veranlassen :))

  • und drängt nun darauf, dass ich die Wohnung kündige.

    Ob du noch nachliest?

    Deine Mitbewohnerin kann ruhig drängen.

    Ebenso kannst du jetzt nach einem neuen Mitbewohnenden Ausschau halten. Das dürfte einfacher und preiswerter sein, als selbst eine andere Wohnung zu suchen usw.

    Wenn du beim JC nur gefragt hast und nur eine mündliche Vorbehalts-Antwort erhalten hast, kann man damit nicht gar so viel anfangen.

    Was man dir sagte, klingt hier so, als wäre diese 2Zi-Whg auch für 1 Person noch im angemessenen Bereich?

    Dann brauchst du doch so gut wie gar nichts machen außer einer MV-Änderung.

    Ich muss nun ein paar Tage warten bis etwas geregelt wurde und kann dann alles weitere veranlassen :))

    Rätselhaft! Spannend! golly

  • Ehrlich gesagt nein.

    Das war privat und ich hätte es gar nicht erwähnen sollen.

    Update: Nach diversen Telefonaten und mehreren Besuchen beim Jobcenter+ einem Termin bei der zuständigen Person für mich:

    Ich kann die Wohnung nun allein übernehmen und bin zufrieden:))

    LG

    dmso

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