ALG II und 450 Euro Job und viele Fragen

  • Hallo ihr lieben,

    ich habe die Möglichkeit ab nächster Woche einen 450€ anzunehmen.

    Nun jedoch wirklich auch Angst.

    Denn ich bin schwer erkrankt,und kann jetzt erst 2 Jahre nach Diagnose ans leichte arbeiten denken.

    Die Arge zahlt mir die Miete und den Regelsatz.

    Durch die Unkosten wie Kaution,Strom usw.hab ich aktuell nur 280€ zum Leben was definitiv jeden Monat ein Grund zum weinen ist.

    Deshalb nun der Job bei dem ich monatlich etwa 250€ verdiene.

    Wie gehe ich da vor?

    Sofort mit Betrag hin das weiß ich und dann?

    Wird alles neu berechnet?

    Oder jeden Monat neu?

    Geht das schnell ich möchte nicht mit der Miete in Verzug geraten o.ä.

    Muss kurz erwähnen musste sogar Mal vor's Sozialgericht wegen der Arge und alle Anträge dauern bis zur Bewilligung grundsätzlich Wochen...

    Hab deshalb auch Angst.Dabei brauch ich den Job so dringend.

  • Hallo,

    sofern es sich nicht um ein schwankendes Einkommen handelt, wird der alte Bescheid aufgehoben und Du erhälst einen neuen, bei dem dann das Einkommen abzüglich der Freibeträge mit angerechnet wird. Bei einem schwankendem Einkommen kann es sein, daß Du monatlich die Lohnabrechnung vorweisen mußt.

    Geht das schnell ich möchte nicht mit der Miete in Verzug geraten o.ä.

    Normalerweise sollte dies nicht lange dauern, weil ja nur die Höhe des ALG II neu berechnet wird.

    Gruß!

  • Ok und wie sieht es bzgl.des überbleibenden Lohnes aus?

    Aktuell sieht's ja so aus:

    Miete 489€

    Regelsatz 375€(Kautionsdarlehen abgezogen)

    Der Lohn bei den in Aussicht gestellten Job 247€

    Sind die im Internet zu findenen Rechner korrekt?

    Was bleibt wirklich über?

  • Hallo,

    es werden 117,60 € vom Lohn angerechnet.

    Warum das? Im Normalfall wird eine Abtretung unterzeichnet, nach der die Kaution bei Auszug direkt an das Jobcenter zurück gezahlt wird.

    Gruß!

    Danke,OK das wusste ich nicht.

    Es hieß von Anfang an ich müsse die Kaution zurück zahlen,diese Abtretungserklärung habe ich unterschrieben.

    Ich fand es eh arg das man 45€ monatlich abzahlt.

    Aber was sollte ich tun ich saß quasi auf der Straße.

  • Hallo,

    Wenn du eine Abtretungserklärung unterschrieben hast ist die Rückzahlung der Kaution m.E. rechtswidrig.

    schließe mich meinem Vorredner an. Dir wird eine Abzahlung der Kaution verlangt, die im Falle eines Auszuges sowieso vom Vermieter direkt an das Jobcenter zu zahlen wäre.

    Du solltest hier noch mal nachstochern bzw. mit einem Beratungsschein (15 € einmalig) einen Fachanwalt aufsuchen, da die Kürzung von 45 € vom Regelsatz bei gleichzeitiger Abtretungserklärung nicht ganz rechtskonform sein dürfte.

    Gruß!

  • Ich hatte heute nun das Gespräch.

    Ich werde nach Stunden bezahlt,also würde nicht Betrag X im Arbeitsvertrag stehen.

    Würde 1,5 Std 5x die Woche arbeiten.

    Wenn ich jemanden betreten muss dann pro Tag 0,5 Std dazu.

    Desweiteren würde ich in den Ferien nichts verdienen,da dann die Einrichtung zu ist.

    Da ja nicht jeder Monat gleich viele Arbeitstage,variiert das Gehalt auch.

    Bekomme 10,30€ pro Stunde.

    Ich soll mich bis morgen entscheiden.

    Ein Anruf bei der Hotline des Jobcenters ergab das sie zb. Pauschal 450€ rechnen und wenn's weniger ist es zurück zahlen.Da ich ja monatlich meine Gehaltsabrechnung abgeben muss.

    Der Arbeitgeber zahlt immer am 15.des Monats.

    Dann hätte ich mit den Abzügen weniger als jetzt wenn man von 450€ ausgeht.

    Bitte sagt mir ob ich den Pauschalbetrag auch senken kann bsp.350€?

    Ich hab Angst das ich am Ende arbeiten gehe und es nicht reicht.

    Das mit der Kaution ist wohl rechtens bzw.kann ich jetzt eh nichts mehr machen,man zahlt sie ab.

    Auch wenn unter seinen Satz fällt.

  • Deshalb nun der Job bei dem ich monatlich etwa 250€ verdiene.

    Überlege dir gut, ob du dir das zutraust. Wenn ja, dann muss das JC folgendes wissen:

    Du wirst monatlich ein Einkommen von 250,- haben. Selten etwas mehr. Evtl. mal weniger.

    Aber du wirst nie in einem Monat 450,- verdienen.

    Das genügt als Info für das JC. Damit dürfen sie nicht von 450,- Verdienst ausgehen.

    Man nennt es *geringfügige Beschäftigung*. Es ist kein 450,--Job. Es ist höchstens ein Minijob.

    Dann ermittelt das JC ein Durchschnittseinkommen aus den 250,- für 6 Monate. Das ist dann 250,-

    Jeden Monat legst du die Lohnabrechnung vor und den Kontoauszug wegen Zufluß des Lohnes.

    Das JC kann entweder monatlich 250,- als Einkommen berücksichtigen

    ODER

    es berücksichtigt zunächst nur den Grundfreibetrag von monatlich 100,- und zahlt nach 6 Monaten den Rest ( die 20%).

    Damit hast du monatlich auf jeden Fall 100,- mehr zur Verfügung, fällst also nicht unter den Regelbedarf.

    Ein Anruf bei der Hotline des Jobcenters ergab

    Man sollte solche wichtigen Sachen nicht von der Hotline beantworten lassen, wenn man sich nicht auskennt.

    Sie sagen dir nur die sparsamste Variante (sparsam für das JC)

    Mit Abtretungserklärung für die Kaution ist vielleicht der Darlehensvertrag gemeint??

    Frage:

    Wenn du täglich für 1,5 Std. zu dem Job musst, hast du dafür Fahrtkosten?:/

  • Danke erstmal für die Antwort;)

    Ich hab mich ein wenig vertan in dem Betrag in meinem ersten Posts.

    Ich gehe pauschal von 22 Arbeitstagen a 1,5 Std aus.

    Das wären etwas über 339€ .

    Deshalb mein Grundgedanke pauschal 350€ anzugeben.

    Und ich hab mich halt bei der Hotline gemeldet weil ich keine Ahnung hab so Recht und das Vorstellungsgespräch erst heute um 17 Uhr.

    Natürlich werde ich morgen früh persönlich zum JC gehen.

    Ich kenn mich halt nicht aus,hab vorher nur Vollzeit gearbeitet und bin durch die Erkrankung echt finanziell abgestürzt.

    Deshalb auch langsam zurück ins Berufsleben um ein bißchen mehr Geld zu haben.

    Ich könnte theoretisch zur Arbeitsstelle laufen,dauert etwa 20min.

    Eine Fahrkarte wäre mit 50€ zu teuer.

    Ja genau ein Darlehensvertrag.

  • Hallo,

    wenn du pauschal 350,- angibst, dann erfolgt die Berechnung so:

    100,- Grundfreibetrag

    +20% von 250,- = 50,-

    Gesamtfreibetrag 150,-, das hättest du zusätzlich zum Regelbedarf.

    Du bist nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag beim JC vorzulegen.

    Gut, dass du keine Fahrtkosten brauchst. Die würdest du leider vom Freibetrag bezahlen müssen .

    Viel Glück!

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