WG-Mietvertrag teilmöbliert

  • Hallo allerseits,

    ich habe einen etwas komplizierten Fall zu erledigen und bräuchte eure Hilfe.

    Situation:

    Vermieter meiner Eltern wollte die Wohnung verkaufen und hat mit Kündigung oder Selbstkauf gedroht. Da ich für mich bereits eine Wohnung kaufen wollte, habe ich meine Pläne verschoben und die Wohnung meiner Eltern gekauft. Der Hauptgrund war, dass mein Bruder(Ü25) leichte psychische Probleme hat und es ihm sehr schwer fallen würde, wenn er die Wohnung+Gegend wechseln müsste. Bis jetzt habe ich den Mietvertrag vom Vormieter übernommen und noch nichts geändert.

    Nun droht Jobcenter mit Senkung der Miethilfe um 100 €, da diese anscheinend über den Maximum sei. Meine Eltern und Bruder werden anscheinend als Haushaltsgemeinschaft gezählt. Das würde bedeuten, dass ich monatlich 100 € vom eigener Tasche mehr in die Raten zahlen muss und wäre nach meinen befristeten Arbeitsverhältnis eine zusätzliche Last.

    Wunschsituation:

    Ich wollte ursprünglich den Mietvertrag in einem teilmöblierten Mietvertrag umwandeln und für sie eine neue Couch und einen Kleiderschrank kaufen. Dabei wollte ich an der Miete nichts ändern, da ich die Rate+Ausgaben genau damit abdecke.

    Frage:

    Könnt ihr mir sagen, wie ich zum Vorteil meiner Eltern+Bruder am besten vorgehen soll?


    PS: Ich helfe denen gerne, bin aber auch nicht der Bestverdiener und habe einen Arbeitsvertrag, dass Ende diesen Jahres ausläuft:(.

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße,

  • Hallo,

    ch wollte ursprünglich den Mietvertrag in einem teilmöblierten Mietvertrag umwandeln und für sie eine neue Couch und einen Kleiderschrank kaufen.

    Aja. Und vor Kauf der Wohnung haben die Eltern auf dem Fußboden gesessen und die Bekleidung in der Zimmerecke gestapelt?

    Nun droht Jobcenter mit Senkung der Miethilfe um 100 €, da diese anscheinend über den Maximum sei.

    Wie hoch war denn die alte Miete und wie hoch ist diese nach Kauf der Wohnung? Und womit begründet sich eine evtl. Mieterhöhung?

    Gruß!

  • Aber du bist schon rechtmäßiger Eigentümer dieser Wohnung?

    und die Wohnung meiner Eltern gekauft.

    Wie und wann ? den Mietvertrag vom Vormieter übernommen und noch nichts geändert.

    Auch vorher galten Eltern und Bruder als HG. Welche Leistungen erhält dein Bruder bisher vom JC?

    Wenn sich die Wohnkosten durch den Eigentümerwechsel nicht ändern, versteht man die angedrohte Senkung der KDU nicht.

    Deine Wunschsituation ist absurd: Eltern und Bruder wohnen wie vorher, haben nur einen anderen Vermieter. Oder was ändert sich an der Möblierung?

    Erkläre bitte, womit das JC die angedrohte Kürzung um 100,- begründet. Nur dagegen könnte man evtl. etwas tun.

    Bruder für 100 Euro als Hausmeister einstellen

    Ein Hausmeister für eine ETW? nono

  • Prüfen wir nochmal:

    Bruder über 25?

    Eltern beziehen ALG2?

    Was bezieht der Bruder für Leistungen / Gelder?

    Wie groß und teuer ist die Wohnung (KM, NK, HK)?

    Wo ist die Wohnung (Ort (-steil))?

  • Da sich die Fragen ähnlen, antworte ich mal pauschal. Zuerst bedanke ich mich natürlich für eure, wenn auch teilweise etwas spießige, Antworten.

    Außer der Küche wurden alle Möbel gebraucht gekauft und sind teilweise ziemlich heruntergekommen. Da sie sich nicht viel leisten können, möchte ich Ihnen helfen, aber dabei meine Ausgaben zumindest zu einem kleinen Teil auch absetzen.

    Die Miete liegt wohl laut dem vom Stadt festgelegten Grenzen für Sozialhilfe ca. 100 € über den Maximum einer 3 Personen-BG.

    Ich bin seit Mitte April diesen Jahres der neue Vermieter. Dabei habe ich keinen neuen MIetvertrag gemacht und alles, wie zuvor gelassen. Ich habe auch nicht vor die Miete zu erhöhen.

    Die Begründung der Mietkürzung stand nicht in dem schreiben, aber wahrscheinlich liegt es daran, dass meine Schwester vor 5 Monaten aufgrund ihrer Ausbildung ausgezogen ist. Einen anderen Grund kann ich mir nicht vorstellen.

    Eltern+Bruder leben seit langem vom ALG2. Sie sind aufgrund deren Alter und Gesundheit vom JC abhängig.

    Mögliche Lösungen bzgl. -100 €, die ich recherchiert hatte:

    1. Die Miete senken
    2. Von der HG zu WG machen. HIer habe ich keine Ahnung, ob das möglich ist und passend ist.

    Mögliche Lösung für einen möblierten Mietvertrag:

    1. Den Mietvertrag so lassen und die 100 € als Möbelzuschlag angeben, damit sie keine weiteren Abzüge bekommen.
    2. Die Miethöhe um einen symbolischen Preis bspw. von 5 € erhöhen, um den Möbelzuschlag abzudecken.
    3. Auf einen neuen Mietvertrag verzichten und keine Möbel kaufen.
  • Hallo,

    wenn auch teilweise etwas spießige, Antworten.

    nun ja. Da Dir hier noch keine Antworten gegeben wurden, ergibt sich Deine Ansicht aus genau woraus?

    Da sie sich nicht viel leisten können, möchte ich Ihnen helfen, aber dabei meine Ausgaben zumindest zu einem kleinen Teil auch absetzen.

    Vergiß es. Die Wohnung war vorher nicht möbliert und es gibt keinerlei Veranlassung, sie jetzt teilmöbliert weiter zu vermieten. Vor allem dann nicht, wenn es nur darum geht, Deinen Eltern neue Möbel zu spendieren und diese möglichst auf Kosten des Steuerzahlers finanzieren zu lassen. Denn Du willst sie ja nicht "abgesetzt" haben, sondern Monat für Monat als Teil der Unterkunftskosten gezahlt bekommen. Was nebenbei so ziemlich das spießigste ist, was man sich vorstellen kann.

    dass meine Schwester vor 5 Monaten aufgrund ihrer Ausbildung ausgezogen ist.

    Selbstverständlich ändern sich die angemessen Kosten der Unterkunft, wenn sich die Anzahl der Haushaltsangehörigen vermindert.

    So - sind Dir die Antworten jetzt spießig genug?

    Gruß!

  • Erstens, will ich die Möbel nicht auf den Kosten der Steuerzahler finanzieren. Keine Ahnung woher du darauf kommst. Ich zahle für mein Einkommen Steuern und habe das Recht meine Ausgaben geltend zu machen.

    Zweitens, will ich genau eine Mieterhöhung wegen den Möbel möglichst verhindern. Wenn möglich, will ich auch die 5 € Möbelkosten am besten vermeiden.

    Zum Schluss, solange ich es aushalten kann, werde ich meine Eltern darin wohnen lassen, auch wenn ich für die zusätzlichen Kosten aufkommen muss. Nur wenn ich es muss, würde ich die in eine neue Wohnung ziehen lassen.

  • Danke für die Erklärungen. Nur leider scheinst du einen Denkansatz zu pflegen, der nicht zur Rechts-und Gesetzeslage SGB II passt. Ob du Forumsteilnehmer nun für spießig hältst oder nicht, spielt gar keine Rolle.

    Dass du deiner Familie helfen willst, ist verständlich und ehrenhaft. Das geht aber nicht so, wie du das konzipierst. Und warum fällt dir das gerade jetzt erst auf, dass dort vieles längst heruntergekommen ist?

    Absetzen kannst du steuerlich schon, aber wohl nicht auf diese Weise.

    Denn du beschreibst hier deinen Plan: Ich lasse vom Steuerzahler Hartz 4 für 3 leisten und setze bei meiner Steuer ab.

    Wenn ein Haushaltsmitglied auszieht, könnte die Wohnung nicht mehr angemessen billig sein für das JC. Stimmt!

    Wenn das so ist, kam ganz bestimmt eine sogenannte Aufforderung zur Kostensenkung, denn deine Schwester hat sich wahrscheinlich beim JC abgemeldet?

    Mein Steuertip: Als naher Verwandter und neuer Vermieter darfst du die bisherige Miete senken. Das Netz gibt vielfältige Hinweise, ganz legal und steuerunschädlich. Das wäre deine Idee Nr. 1.

    Nr. 2 funktioniert nicht. Durch eine nicht mögliche Umwandlung einer HG in eine WG verringert sich die Miete, die du erzielen willst, gar nicht.

    Möblierter Mietvertrag?

    1.Ich sehe absolut keine Chance, die 100,- durch das JC zu kompensieren. Das ist nicht vermittelbar.

    2. Die jetzt um 100,- zu hohe Miete nochmals um 5,- erhöhen? Das ist dem JC nicht vermittelbar.

    3. Auch falsch.

    Mein Möbelvorschlag:

    Die Miete über den neuen Verwandten-Mietvertrag soweit senken, so dass sie wieder angemessen wird für 3.

    Von der Steuererstattung im nächsten Jahr deiner Familie die gewünschten Möbel kaufen.

    Insgesamt kann ich nicht verstehen, warum du um 100,- mtl. solch einen Aufwand treibst. Wer eine ETW erwirbt, sollte sich nicht an 100,- lahm legen.

    und habe einen Arbeitsvertrag, dass Ende diesen Jahres ausläuft

    Hast du dich mit dem Wohnungskauf evtl. schon jetzt übernommen?

    edit: Die ganze Möblierungsidee ist doch eine JC-Zahlung durch die Hintertür. Also durch Steuerzahler-Gelder. Oder wo lässt das JC drucken?

  • Hallo,

    Erstens, will ich die Möbel nicht auf den Kosten der Steuerzahler finanzieren.

    aja. Widerspricht sich aber mit Deiner Aussage

    Da sie sich nicht viel leisten können, möchte ich Ihnen helfen, aber dabei meine Ausgaben zumindest zu einem kleinen Teil auch absetzen.

    und der Überlegung

    Den Mietvertrag so lassen und die 100 € als Möbelzuschlag angeben, damit sie keine weiteren Abzüge bekommen.

    Jetzt eine Ahnung, wie ich darauf komme?

    Letztendlich wirst Du nur über eine Mietminderung nachdenken können. Soll heißen, die Miete darf eben nur der angemessenen für (offensichtlich) 3 Personen entsprechen. Ob das machbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Von der HG zu WG machen. HIer habe ich keine Ahnung, ob das möglich ist und passend ist.

    Solltest Du mit "WG" eine Wohngemeinschaft meinen - vergiß das. Erstens ist es das nicht und zweitens würde sich nichts an den auch dann weiterhin unangemessen Kosten der Unterkunft ändern.

    Die Miethöhe um einen symbolischen Preis bspw. von 5 € erhöhen, um den Möbelzuschlag abzudecken.

    Vergiß auch das. Du als Vermieter hast keinerlei Verpflichtung, für eine Teilmöblierung zu sorgen, zumal sich 1. keine mietrechtliche Notwendigkeit dafür ergibt (Du hast ja bereits Mieter) und 2. der Vorvermieter eine solche Teilmöblierung ebenfalls nicht als notwendig erachtet hat. Zumal ein solches Konstrukt mietrechtlich i.A. sowieso nur auf eine vorübergehende, zeitlich befristete Vermietung beschränkt ist, wovon in Deinem Fall keine Rede sein kann.

    Gruß!

  • Die Aussage mit dem Erhalt der aktuellen Miete und dafür die Möbel in den Vertrag aufzunehmen, war nicht dafür, um diese Kosten trotzdem vom JC zu bekommen, sondern um die Probleme mit Finanzamt zu umgehen. JC würde sowieso nicht mehr als den Maximum für eine HG zahlen.

    Da eigentlich die Wohnung für 3 Leute zu groß ist, müssten diese eigentlich ausziehen, können(sehr ungern) das aber aufgrund der gesundheitlichen Umstände machen.

    Momentan ist es keine WG, was aber nicht heißt, dass es nicht werden kann.

    Wenn ich meine Eltern kündige und neue Mieter einziehen lasse, würde ich ohne Probleme 200€ mehr als den JC Mietpreis bekommen. Zu dem Preis kann man in der aktuellen Gegend auf keinen Fall 3 Zimmer finden.

    Also wäre euer einziger Vorschlag die Miete zu senken?

  • Habe ich übersehen. Vielen Dank für deine Antwort.

    Ich werde danach wahrscheinlich wieder einen Job finden.

    Wie ich schon korrigierte: Ich will keine Miete mit den Möbelkosten kompenzieren, sondern lediglich den Vertrag in einen möblierten Vertrag umwandeln, um meine Ausgaben vom Einkommensteuer abzusetzen.

    Mein Post hatte zwei Aspekte:

    1. Zum einen, ob ich den aktuellen Mietpreis, also mit 100 über den JC-Maximum beibehalten kann. Hier verstehe ich einen NEIN.
    2. Zum anderen, ob ich den Vertrag in ein möbliertes umwandeln kann, sei es auch zum JC-Maximum, also 100 € weniger, aber noch so, dass ich mit Finanzamt keine Probleme bekomme, weil ich keine Zuschüsse für die Möbel verlangt habe oder JC die Miete noch einmal kürzt, weil sie keine Möbelkosten übernehmen. Hier verstehe ich auch einen NEIN.

    Ich möchte der Diskussion aber jetzt ein Ende setzen. Es gibt hier wohl keine für meine Eltern vorteilhafte Lösung. Keine Möbel zu kaufen und die Miete zu senken, war davor auch die schlechteste, einzige Lösung und bleibt auch aktuell so.

    Trotzdem bedanke ich mich bei allen, die geantwortet haben.

    Viele Grüße,

    Einmal editiert, zuletzt von serior (3. Juni 2018 um 16:26)

  • Welche Probleme hättest du denn mit dem Finanzamt? Meinst du das Absetzen von Sonderausgaben (etwa Möbel für eine erworbene ETW) ?

    Leider nochmal falsch: Die Familie muss nicht ausziehen, weil die Wohnung für 3 jetzt zu groß ist.

    Das JC zahlt nur nicht mehr für 4.

    Kann die Familie nachweisen, dass sie keine solche billige Wohnung bekommt, zahlt das JC auch weiterhin. Wahrscheinlich aber (so klingts hier) hat sich deine Familie darum nicht gekümmert, seitdem deine Schwester im Januar ausgezogen ist.

    Das könnt ihr aber jetzt noch tun, den Nachweis erbringen, dass sie keine angemessene Unterkunft für diese Summe finden. Aber das macht Mühe!

    Eine WG mit Eltern und Ü25-Bruder. Niemals!

    Ja, tolle Idee. Erst die Wohnung kaufen, damit die Eltern und der Bruder drin bleiben kann, dann doch feststellen, dass man befristet jobbt und eigentlich für viel mehr vermieten könnte.

    Natürlich ginge das! Aber nicht an Hartz-4-Bezieher, denen das JC die Miete zahlen soll.

  • Hallo,

    und dafür die Möbel in den Vertrag aufzunehmen, war nicht dafür, um diese Kosten trotzdem vom JC zu bekommen, sondern um die Probleme mit Finanzamt zu umgehen.

    wie willst du denn Möbel, die mietrechtlich nicht erforderlich sind, bei der Steuer absetzen? Dafür gibt es keine Veranlassung - bei dem Kauf dieser Möbel handelt es sich um nichts anderes als die finanzielle Unterstützung Deiner Eltern. Das hat aber nichts mit einer mietrechtlichen Absetzung bei dem Finanzamt zu tun.

    Wenn ich meine Eltern kündige und neue Mieter einziehen lasse, würde ich ohne Probleme 200€ mehr als den JC Mietpreis bekommen.

    Stellt keiner in Abrede. Aber im konkreten Fall geht es nicht darum, was Du als tatsächlichen Mietpreis bekommen würdest, sondern was Deinen Eltern als angemessene Miete gezahlt wird. Von daher ist das Argument ziemlich unsinnig.

    Gruß!

  • Meinst du das Absetzen von Sonderausgaben (etwa Möbel für eine erworbene ETW) ?

    Genau. Ich will nur die gekauften Möbel von meine Ausgaben absetzen. Habe aber die Sorge, dass Finanzamt es weigert, weil ich die Miete verringere und zusätzlich noch Möbel kaufe. Das klingt eben etwas seltsam. Wenn ich die Miete um 100 Euro senke, dann noch die Möbel in den Mietvertrag aufnehme, würde JC wahrscheinlich die Miete noch einmal kürzen, was auch keine gute Lösung wäre.

    Zu dem Mietpreis vom JC kann man in der aktuellen Gegend auf keinen Fall 3 Zimmer finden, aber in einigen Rand-Stadtteile eventuell schon. Ein Auszug meiner Familie kommt aber nur unter schlimmsten Bedingungen in Frage.

    Zuvor war es mir auch klar, dass man die Wohnung teurer vermieten kann. Das war auch nicht mein Ziel. Ich habe die Finanzierung so geplant, dass die aktuelle Miete einfach alle Kosten abdeckt, die mit der Wohnung entstehen, habe das mit dem Auszug meiner Schwester aber nicht miteinberechnet. Meine Dummheit. Jetzt werden es 100 € mehr Last für mich. Mich etwas übernommen habe ich, wenn ich kein Job finde. Was hoffentlich nicht passiert.

  • dann noch die Möbel in den Mietvertrag aufnehme,

    Lass doch bitte diesen Gedanken mal ins Universum verschwinden!

    Das JC hat der verbleibenden Restfamilie nach dem Auszug deiner Schwester verdeutlicht, dass die Wohnung nun zu teuer für 3 Personen ist. Auf die Straße soll niemand, aber das Geld soll weiter vom JC kommen. Dazu muss der Nachweis erbracht werden, dass es eben bei euch ums Eck oder in der Kommune keine solch preiswerte Wohnung gibt bzw. nicht an deine Familie vermietet wird. Weiß jemand bei euch, wie man das macht?

    aber in einigen Rand-Stadtteile eventuell schon.

    Also bitte. Dort nach Angeboten schauen, im Netz suchen, bei Gesellschaften fragen. Das Suchen und Fragen heißt nicht, dass jemand die Wohnung kriegt bzw. dass jemand dort hinziehen muss. Immer hat der Vermieter das letzte Wort.

    Wenn der Bruder das eigentliche Problem ist, kann man für den durchaus auch versuchen, ein entspr. ärztl. Attest beizubringen.

    Auch für ältere Bürger kann man solche Argumente bringen, weil nicht jeder so einfach sein soziales Umfeld usw. verlassen kann.

    weil ich die Miete verringere und zusätzlich noch Möbel kaufe.

    Wenn das FA das nicht akzeptiert, passiert dir was? Und wann? Es lässt die Summe Möbel als nicht absetzbar stehen. Wann schlägt sich das auf dein Budget nieder? Im nächsten Steuerbescheid, der nicht vor Mitte bis Ende nächsten Jahres zu erwarten ist.

    Hast du schon mal darüber nachgedacht, über viel benutzte Internet-Plattformen nach *guten Gebrauchten* (Möbeln) zu schauen?

    Nachbarn hier und Leute, denen es ähnlich armselig geht, haben sich recht gut und sehr preiswert ummöbliert. Das macht aber auch Mühe! Und man braucht etwas Glück!

  • Vielen herzlichen Dank für deine Zeit und Antworten.

  • Da meine Fragen nicht beantwortet wurden, kann auch nicht geprüft werden, ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind oder nicht.

    Es tut mir leid. Ich bin auf die Fragen bewusst nicht eingegangen, da ich keine nähere Informationen preisgeben wollte. Kann man auch wieder als Paranoid bezeichnen, ist aber an dieser Stelle nun egal.

    Ich hatte bereits recherchiert und die Obergrenze vom JC ist genau 100 Euro unter der aktuellen Miete meiner Eltern. Die Stadt hat die Preise so niedrig gelegt, da tun mir die Leute echt leid, wenn Sie mal die Wohnung wechseln müssen.

    Ich danke euch allen und wünsche euch einen angenehmen Sonnabend.

  • Hallo!

    Es tut mir leid. Ich bin auf die Fragen bewusst nicht eingegangen, da ich keine nähere Informationen preisgeben wollte. Kann man auch wieder als Paranoid bezeichnen, ist aber an dieser Stelle nun egal.

    Man kann auch die Fragen anonymisiert beantwortet, indem man

    nur die Obergrenzen des betreffenden Wohnort nennt. Dazu muss

    man nicht explizit den Wohnort nennen. Was auch aus Datenschutzgründen

    nicht erwünscht ist.

    Gruß

  • Vielen Dank Grace,

    aber ich glaube nicht mehr, dass die Diskussion zu einer Happy-End führt. Deshalb möchte ich sie nicht mehr weiterführen. Trotzdem danke.

  • Im Übrigen gehts viel mehr um die Frage, ob der Bruder wirklich älter als 25 ist oder nicht. Ist er 25 oder älter, kann er schon keine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bilden. Da gelten dann ganz andere Werte.

    Wem das Internet nicht anonym genug ist, der darf dann einen Rechtsanwalt aufsuchen.

  • Im Übrigen gehts viel mehr um die Frage, ob der Bruder wirklich älter als 25 ist oder nicht. Ist er 25 oder älter, kann er schon keine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bilden. Da gelten dann ganz andere Werte.

    Wem das Internet nicht anonym genug ist, der darf dann einen Rechtsanwalt aufsuchen.

    Mein Bruder ist schon 27 Jahre alt. Deshalb bildet er mit meine Eltern eine Haushaltsgemeinschaft. Von Bedarfsgemeinschaft war nie die Rede. Aber soweit ich weiß, wird BG und HG bei der Miete gleichbehandelt.

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


    Viele Grüße,

    Bitte auf den Umgangston achten!

    Grace

  • Andere Leute als Spießig zu bezeichnen, die einem helfen wollen, ist jetzt nicht so förderlich, oder?

    Dein Bruder bildet eine BG. Deine Eltern bilden gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Es liegen 2 BGs vor. Die Personen einer BG können eine Haushaltsgemeinschaft bilden.

    Für die angemessenen KdU kommt es aber nur auf die Bedarfsgemeinschaften an und nicht auf Haushaltsgemeinschaften.

    Folglich ist die angemessene KdU 1 x 2er BG + 1 x 1er BG.

    Klarstellend B 14 AS 14/17 R

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