Hallo,
ich bin bis zum 31.8. Student, ab 01.09.18 eximatrikuliert.
Allerdings schreibe ich dann noch an der Bachelorarbeit bis längstens Oktober.
Steht mir ab 01.09.18 ALG II zu und erhalte ich Leistungen trotz das ich noch an der Arbeit schreibe, aber kein Student mehr bin?
Ich hoffe auf Antworten, vielen Dank!