Bedarfsgemeinschaft und EU-Bürger - ALG II Anspruch - einer Arbeit

  • Hallo,

    ich und meine Freundin kommen aus der EU und wir wohnen zusammen seit mehr als 1 Jahr.

    Wir sind seit Mai ein Bedarfsgemeinschaft.

    Sie arbeitet und verdient ungefähr 1000 € Netto.

    Leider bin ich noch arbeitssuchend.

    Seit April hatte ich kein Anspruch auf ALGII, weil ich meine Selbständigkeit aufgegeben habe und danach kriegte ich ALGII für 6 Monate (bis April).

    Ich habe ein neuen WBA abgegeben und ich warte auf dem Bescheid.

    Beim ALGII-Rechner sehe ich, dass wir als BG auf ungefähr 350 € Anspruch haben.

    Wissen Sie vielleicht, ob wir wirklich Anspruch auf ALGII haben?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Dann gehe ich davon aus, dass du auch einen Anspruch auf Leistungen gem. SGB II hast.

    Normalerweise sollte der Antrag 2 bis 4 Wochen nachdem alle Unterlagen vorhanden sind, bewilligt sein.

  • Dann gehe ich davon aus, dass du auch einen Anspruch auf Leistungen gem. SGB II hast.

    Normalerweise sollte der Antrag 2 bis 4 Wochen nachdem alle Unterlagen vorhanden sind, bewilligt sein.

    Vielen Dank.

    Das denke ich auch aber der Mitarbeiter dort hat mich von ein neuen Weiterbewilligungsantrag abgebracht, weil sagte er, dass wir nicht verheiratet sind und dass ich EU-Bürger bin, deshalb habe ich keine Anspruch auf Leistungen. Natürlich war ich nicht damit einverstanden und sowieso habe ich den WBA abgegeben.

  • Hallo,

    Am letzten Dienstag.

    Du erwartest jetzt hoffentlich nicht ernsthaft, daß das ganze nach gerade mal einer Woche bearbeit wurde? Zumal Du den Antrag ja auch bereits im April abgeben hättest können...

    Ob Du für Mai rückwirkend ALG II erhälst, wage ich stark zu bezweifeln.

    Gruß!

  • Hallo,

    Du erwartest jetzt hoffentlich nicht ernsthaft, daß das ganze nach gerade mal einer Woche bearbeit wurde? Zumal Du den Antrag ja auch bereits im April abgeben hättest können...

    Ob Du für Mai rückwirkend ALG II erhälst, wage ich stark zu bezweifeln.

    Gruß!

    Hahaha! Ich bemerke, dass es zu früh ist aber ich möchte wissen, was im Gesetzt steht für BG zwischen EU-Bürger, weil ich Angst habe.

    Ich denke auch, dass ich rückwirkend kriege ich nichts. Nur ab dem Tag, in dem den Antrag abgegeben habe.

    Vielen Dank!

  • aber ich möchte wissen, was im Gesetzt steht für BG zwischen EU-Bürger,

    Da steht nichts anderes als für 1 Person EU-Bürger.

    Wenn du schon bis April Alg2 bekommen hast, ändert sich ab Mai nur, dass ihr nun als 2-Personen-BG berechnet werdet.

    Das Einkommen deiner Freundin wird ab 1. Mai für euch beide gerechnet.

    Wenn das weniger als Regelbedarf+Wohnkosten ist, dann kommt noch etwas vom Jobcenter dazu.

    Nur ab dem Tag, in dem den Antrag abgegeben habe.

    Wenn du den Antrag am letzten Dienstag (29.05.) abgegeben hast, zählt der Monat Mai auch mit. Das steht auch im Gesetz.

  • Vielen Dank für die Antwort Ameise!

    Da steht nichts anderes als für 1 Person EU-Bürger.

    Ich weiß aber der Mitarbeiter beim Jobcenter hat mich von ein neuen WBA abgebracht, weil er sagte, dass da wir unverheiratet und EU-Bürger sind, habe ich kein Anspruch auf Leistungen. Danach hat er jemanden angerufen und plötzlich gab mir einen WBA und sagte mir "Sie haben kein Anspruch aber wenn Sie es schriftlich möchten, dann geben Sie den WBA ab".

    Es steht aber klar im Gesetz.... (§ 7 SBG II) "Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben". Niergendwo steht etwas spezifisches für EU-Bürger.

    Wenn du den Antrag am letzten Dienstag (29.05.) abgegeben hast, zählt der Monat Mai auch mit. Das steht auch im Gesetz.

    Ich hoffe es ist so! 🙏

  • Hallo!

    Es steht aber klar im Gesetz.... (§ 7 SBG II) "Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben". Niergendwo steht etwas spezifisches für EU-Bürger.


    Bitte auch ansehen:

    Tabellarische Übersicht: Leistungsansprüche von Unionsbürger/-innen (Stand: 1. Januar 2017) inkl. der Ansprüche auf Leistungen nach § 67ff SGB XII

    Frage von Casa beantworten!

    Corinna schrieb in der Möglichkeitsform:

    wenn Du bereits ALG II bekommen hast, scheinen ja bei Dir alle Voraussetzungen erfüllt zu sein.

    Es scheint so, heißt aber nicht das es so ist. Dazu fehlen hier Informationen

    Casa fragte:

    Wie ist dein Aufenthaltsstatus?

    Keine Informationen dazu und du hast Folgendes geschrieben:

    Ich weiß aber der Mitarbeiter beim Jobcenter hat mich von ein neuen WBA abgebracht, weil er sagte, dass da wir unverheiratet und EU-Bürger sind, habe ich kein Anspruch auf Leistungen. Danach hat er jemanden angerufen und plötzlich gab mir einen WBA und sagte mir "Sie haben kein Anspruch aber wenn Sie es schriftlich möchten, dann geben Sie den WBA ab".

    Sachbearbeiter könnte Informationen haben, die uns hier für

    eine Hilfe fehlen. Vielleicht hattest du nur 6 Monate Anspruch

    auf ALG II aufgrund deines Aufenthaltsstatus, weil du keinen

    Anspruch auf ALG I erworben hast?

    Ist mir Alles zu vage und es kann keine sichere Aussage dazu

    getroffen werden, ob du weiter ALG II Anspruch hast.

    Gruß

  • Hallo,

    Wenn du den Antrag am letzten Dienstag (29.05.) abgegeben hast, zählt der Monat Mai auch mit. Das steht auch im Gesetz.

    manchmal hilft dann doch der Blick in den Kalender. Den ich nicht gemacht habe, weswegen meine Antwort in diesem Punkt falsch war. Sorry.

    Gruß!

  • Niergendwo steht etwas spezifisches für EU-Bürger.

    Doch, es gibt eine ganze Menge Spezifisches für EU-Bürger. Sogar im § 7 SGB II gibt es das.

    Grace hat dir auch noch sehr gutes Lesematerial gegeben. Da findest du auch für eure Situation etwas.

    weil er sagte, dass da wir unverheiratet und EU-Bürger sind, habe ich kein Anspruch auf Leistungen.

    So allgemein stimmt das auf keinen Fall. Aber es gibt Besonderheiten für EU-Bürger zu beachten. Sogar EU und EU ist noch unterschiedlich.

    weil ich meine Selbständigkeit aufgegeben habe

    Gibt es dafür einen besonderen Grund? Und wie lange warst du in D selbständig (von wann bis wann)?

    Habt ihr euch mal ausgerechnet, ob ihr mit dem Lohn deiner Freundin (1000,- netto?) und einem Minijob für dich auch ohne Geld vom Jobcenter leben könnt?

  • Vielen Dank für Ihre Antworte.

    Ich habe alles gelesen.

    Ich denke, dass die wichtigste Frage ist, ob ich "Familienangehörige" meiner Freundin bin.

    unverheiratet

    1 Jahr Probe beendet am 30.04 und ab 01.05 sind wir eine BG.

    Wenn ich als Familienangehörige oder Lebenspartner berechnet würde, dann hätte ich Anspruch auf ALGII.


    Grace 1) Ich habe kein Anspruch auf ALG I.

    2) Mein Aufenthaltsstatus weiß ich noch nicht, weil ich meine Unterlagen beim Ausländerbehörde abgeben muss. Dafür habe ich ein paar Wochen Zeit aber und ich warte auf die Antwort des JC. Wenn das Jobcenter gibt mir das ALGII, dann habe ich Freizügigkeitsrecht.

    Das habe ich früher gemacht. Ich habe mein Gewerbe gelöscht. Jobcenter gab mir ALGII für 6 Monate und danach habe ich beim Ausländerbehörde die angeforderte Unterlagen abgegeben.


    Ameise 1) Sie haben alles geprüft und ich habe mein Selbständigkeit unfreiwillig beendet. Dafür habe ich schon ALGII bekommen. Dieses Thema nun ist unwichtig.

    2) Meine Frage war, ob wir Anspruch auf ALGII haben und nicht wie wir Leben können. Natürlich warte ich auf Antworte und meistens nächste Woche werde ich eine Vollzeit Stelle haben. Mein KV und Miete für Mai-Juni muss ich aber schnell bezahlen.


    Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.

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