Hallo,
ich und meine Freundin kommen aus der EU und wir wohnen zusammen seit mehr als 1 Jahr.
Wir sind seit Mai ein Bedarfsgemeinschaft.
Sie arbeitet und verdient ungefähr 1000 € Netto.
Leider bin ich noch arbeitssuchend.
Seit April hatte ich kein Anspruch auf ALGII, weil ich meine Selbständigkeit aufgegeben habe und danach kriegte ich ALGII für 6 Monate (bis April).
Ich habe ein neuen WBA abgegeben und ich warte auf dem Bescheid.
Beim ALGII-Rechner sehe ich, dass wir als BG auf ungefähr 350 € Anspruch haben.
Wissen Sie vielleicht, ob wir wirklich Anspruch auf ALGII haben?
Vielen Dank im Voraus.