Hallo an das Forum,
bin irgendwann vom JobCenter als selbstständiger Fotograf eingestuft worden. Versuche Bilder übers Internet zu verkaufen.
Mein Bankkonto ist etwas in den Miesen und nun habe ich die Möglichkeit mir aus einem Vertrag "VL-Rente (kaptalbildende Maßnahme) einen Großteil des
eingezahlten Geldes zum Ausgleich meines Kontos auszahlen zu lassen.
Kann die Auszahlung vom JC auf mein ALG II angerechnet werden?
Hoffe, Ihr könnt mir helfen, bzw. ich bin hier in der richtigen Rubrik.
Schon jetzt: danke für Eure Info.
Gruß Norbert