kostenlose Hilfe

  • Hallo, hat jemand Erfahrungen mit dieser online Kanzlei gemacht? Wenn ja, welche?

    Mein Fall:

    Antrag auf ALG2- Aufstocker beim Jobcenter- abgelehnt!

    Selbst in Widerspruch gegangen. Just in dieser Zeit habe ich Hilfe gesucht und bin bei xxx gelandet.

    Super Kommunikation.

    Nun zahlt auf einmal das Amt. xxx möchte einen ausgefüllten Beratungshilfeantrag von mir. An sich kein Problem aber:

    1. Bin ich jetzt so zufrieden wie es ist

    2. Dieser Beratungshilfeantrag ist ja bestimmt so etwas wie Prozeßkostenbeihilfe. Diese mußte ich einmal in Anspruch nehmen, in unregelmäßigen Abständen- aber jahrelang- prüfte das Gericht, ob ich diese zurück zahlen könnte.

    Also mein Dilemma: xxx hat diese Prüfung meines Antrages (positiv für mich) natürlich nicht umsonst gemacht.

    Ohne sie gefragt zu haben, werden sie ja irgendwoher ihre Kosten bezahlt bekommen wollen, evtl. von mir wenn ich diesen Beratungshilfeantrag nicht ausfülle.

    Wie denkt ihr darüber?

    Vielen Dank für Eure sachlichen Antworten.

    Netter Versuch, mal wieder Werbung für ein, nun ja, nicht unbedingt seriöses Portal zu machen. Entsprechende Nennungen gelöscht. Corinna

  • Hallo, keine Erfahrungen mit dieser Kanzlei.

    Nach § 6 (2) BerHG kannst du auch noch einen Beratungshilfeschein beantragen, nachdem der Rechtsbeistand schon tätig war.

    Aber Fristen beachten.

    PKH ist etwas anderes.

    Zitat entfernt fehlerhaft

    Grace

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    (1) Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gegeben und wird die Angelegenheit nicht durch das Amtsgericht erledigt, stellt das Amtsgericht dem Rechtsuchenden unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch eine Beratungsperson seiner Wahl aus.

    (2) 1Wenn sich der Rechtsuchende wegen Beratungshilfe unmittelbar an eine Beratungsperson wendet, kann der Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe nachträglich gestellt werden. 2In diesem Fall ist der Antrag spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit zu stellen.


    Gruß

  • Danke für eure Antworten. xyz will jetzt keine Klage am SG gegen das JC erheben. Sie wollen nur den Beratungshilfeantrag haben um ihre bisherigen Kosten bei Gericht geltend zu machen. Habe ich mal ausgefüllt und abgeschickt.

    Korrektur, hier werden keine Namen genannt

    Grace

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!