Jobcenter verweigert Fahrtkosten zum Arbeitgeber - mit der Begründung ich verdiene kein Geld dort

  • Hallo,

    bin Jetzt seit 3 über Jahren krank. Mein Hamburger Modell unter ALG1-Bezug schlug im Oktober 2017 fehl, weil ich die Vorgabe nicht geschafft habe. In einem Agreenment zwischen Ärztin, Jobcenter und Arbeitgeber, konnte ich dennoch ab Dez unter ALG2 mich weiterhin 2x3h pro Woche an meinen alten Arbeitsplatz schleppen, um dort unentgeldlich zu hospitieren. Dies ist für mich wichtig damit ich mein ganzes breit gefächertes, technisches Wissen nicht verliere, bzw. wieder auffrische. Inzwischen schaffe ich 3x pro Woche 5h und es wird immer besser. Jetzt möchte mein Arbeitgeber mich wieder in Teilszeit einstellen.

    Nun zu meiner Frage:

    Seit ich ALG2 beziehe hatte ich ca. 50 Fahrten je 50km zum Arbeitgeber und kann dies nachweisen. Rückwirkend möchte ich mir die Auslagen zur Jobsicherung nun vom Jobcenter zurück holen. Gestern verweigerte mir das Jobcenter die Fahrtkostenerstattung mit der Begründung ich gehe nicht arbeiten sondern nur hospitieren und verdiene dabei kein Geld. Obwohl ich meinen Job unter riesiger Anstrengung erhalte, muss ich von dem bischen ALG2 auch noch die Fahrtkosten über 6 Monate stemmen - das kann doch nicht sein?

  • Hallo,

    Rückwirkend möchte ich mir die Auslagen zur Jobsicherung nun vom Jobcenter zurück holen

    Warum rückwirkend? Das hättest Du ja eigentlich gleich bei der von Dir angesprochenen Verabredung zwischen Arzt, Jobcenter und Betrieb klären können/sollen.

    Obwohl ich meinen Job unter riesiger Anstrengung erhalte, muss ich von dem bischen ALG2 auch noch die Fahrtkosten über 6 Monate stemmen

    Es war aber kein Job bzw. keine Erwerbstätigkeit. Die ALG-II-V sieht Fahrtkosten nur bei einer Erwerbstätigkeit vor (jetzt mal von Melde- und Bewerbungsterminen abgesehen). Da es sich auch nicht um eine Maßnahme des Jobcenters handelt, sehe ich eher schwarz für eine dazu noch nachträgliche Anerkennung.

    Gruß!

  • Hallöle,

    na ja Rückwirkend deswegen weil ich nie genau wußte, habe ich heute mal einen brauchbaren oder wieder einen ganz schlechten Tag und es dann nichts wird mit dem Weg zur Arbeit. Konnte also vorher nie planen ob ich 1x 2x oder 3x pro Woche zum Arbeit geber fahren kann. Hatte auch Tage wo ich losgefahren bin und dann wieder umkehren musste, weil ich merkte das wird heute nichts.

  • Welche Vereinbarung hast du überhaupt mit dem JC?

    Was steht geschrieben seit Dez. 2017?

    Beziehst du Leistungen nach SGB II?

    Und heißt dein Hamburger Modell wirklich nur Hospitanz? Ohne jede Vergütung?

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (7. Juni 2018 um 17:36)

  • Hallo!

    Zitat Corinna :

    Hallo,

    Warum rückwirkend? Das hättest Du ja eigentlich gleich bei der von Dir angesprochenen Verabredung zwischen Arzt, Jobcenter und Betrieb klären können/sollen.

    Es war aber kein Job bzw. keine Erwerbstätigkeit. Die ALG-II-V sieht Fahrtkosten nur bei einer Erwerbstätigkeit vor (jetzt mal von Melde- und Bewerbungsterminen abgesehen). Da es sich auch nicht um eine Maßnahme des Jobcenters handelt, sehe ich eher schwarz für eine dazu noch nachträgliche Anerkennung.


    Gruß

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