Umzug, zweite Ausbildung - Kostenübernahmeverpflichtung?

  • Hallo.

    Ich hoffe, ich poste nichts doppeltes, falls doch, so bitte ich direkt um Entschuldigung.

    Es geht bei mir um Folgendes:

    Ich beendete 2001 erfolgreich meine erste Ausbildung im kaufm. Bereich, zog unmittelbar darauf aus den "neuen Bundesländern" nach Mainz.

    Hier fand ich - aufgrund der Unbekanntheit meiner Ausbildung - keine Arbeit, fiel in den ALG-II-Bezug, erkrankte psychisch und habe nun seit geraumer Zeit den Wunsch gehabt, eine zweite Ausbildung zu machen.

    Nun ergab es sich innerhalb der letzten Wochen so, dass ich [a] eine neue "Heimat" gefunden habe, in der ich mich wohl fühle und wo es mir psychisch gut geht und [b] wo ich meine zweite Ausbildung - mit Übernahmegarantie nach erfolgreicher Prüfung - absolvieren möchte (Ausbildungsvertrag liegt vor).

    Muss das Jobcenter Mainz die Umzugskosten übernehmen? hmm

    Meine Sachbearbeiterin meinte heute, dass das nicht so wirklich der Fall sei, da ich ja zum Einen schon eine abgeschlossene Ausbildung habe und zum Anderen der Umzug wegen einer Ausbildung vollzogen wird hmm

    Wenn das JC nicht die Kosten übernimmt, kann ich die ersehnte Ausbildung nicht anfangen, da ich keinerlei Möglichkeiten habe, allein den Umzug zu stemmen fie

    Vielen Dank für eure Antworten

  • Ich sehe keine Chance, dass du den Umzug bezahlt bekommst. Auch wirst du während der Ausbildung keine Leistungen erhalten.

    Allenfalls eine Umschulung oder vom Jobcenter geförderte Ausbildung wäre denkbar und würde entsprechend durch ALG2 während der Ausbildung gefördert werden.

  • Nun ergab es sich innerhalb der letzten Wochen so, dass ich [a] eine neue "Heimat" gefunden habe, in der ich mich wohl fühle und wo es mir psychisch gut geht und [b]

    Du wohnst schon dort?

    Du hast bereits einen Ausbildungsvertrag?

    Wie immer bei Umzugswunsch im SGB-II-Bezug beginnt der Weg damit, ein angemessenes Mietangebot beim JC vorzulegen und die Zusicherung (hier für die Erforderlichkeit des Umzuges) zu beantragen.

    Dieser Umzug ist sozialhilferechtlich nicht erforderlich.

    Das JC wird nicht leisten.

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