Ein etwas ungewöhnlicher Fall, aber vielleicht bekomme ich hier ein paar Tipps?
Im November 2017 wurde ich auf dem Heimweg von mehreren Männern zusammengeschlagen, so dass ich im Krankenhaus behandelt werden musste. In der Folge verkroch ich mich in meiner Wohnung und hatte über Monate Angst diese zu verlassen. Ich kümmerte mich um nichts mehr, öffnete meine Post nicht mehr, lange Rede - kurzer Sinn, erst im März 2018 nahm ich nach langem Zureden von Freunden ärztliche Hilfe in Form eines Psychiaters an, welcher eine akute Angststörung und Depression diagnostizierte welche mit Medikamenten und einer Therapie behandelt werden.
Im Dezember 2017 hätte ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen, was ich nicht getan habe. Somit bekam ich ab 01/2018 keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Allerdings bekam ich immer wieder Einladungen, welche ich nicht wahrgenommen habe und so kam es zu Sanktionen, wegen versäumten Terminen.
Im Mai 2018 bekam ich erneut eine Einladung und war inzwischen wieder so fit, dass ich den Termin wahrnehmen konnte. Von meinem Sachbearbeiter erfuhr ich, dass ich seit 01/2018 "komplett raus" bin und erst mal einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen muss. Erst dann soll ich mich wieder bei ihm melden. Dies habe ich am selben Tag getan.
Nun bekomme ich eine schriftliche Bewilligung für ein Jahr ab 05/2018, allerdings werden mir die Sanktionen in den nächsten Monaten abgezogen/gemindert.
Meine Fragen dazu:
1) Wenn ich seit 01/2018 "komplett raus" war, weil ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe, warum dürfen dann Sanktionen für versäumte Termine verhängt werden? Ich habe seit 01/2018 wie bereits geschildert, keine Zahlungen mehr erhalten. Wieso muss ich Termine wahrnehmen und kann sanktioniert werden, wenn ich "raus" bin? Bringt es etwas, hier ggf. jetzt noch zu widersprechen?
2) Es wurde seit 01/2018 auch keine Krankenversicherung mehr bezahlt, so dass mich meine Krankenkasse, inzwischen als freiwillig versichert einstuft und eine Nachzahlung von 800 Euro für die Monate 01/2018 bis 05/2018 von mir fordert. Dies kann ich natürlich nicht bezahlen. Kann ich hier ggf. ein Darlehn beantragen?
3) Meine Miete wurde seit 01/2018 auch nicht bezahlt. Meine Vermieterin, die ich gut kenne, stundet mir das seit Januar. Bezahlt werden muss es trotzdem. Kann ich hier ggf. auch ein Darlehn beantragen?
Liebe Grüße!