Jobcenter Aufforderung zur Mitwirkung

  • Guten abend an alle,

    habe heute dieses schreiben vom Jobcenter erhalten bin Verheiratet, mein Ehemann ist ebenfalls ALG2 empfänger.


    Sehr geehrte Fr......

    Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB2 beantragt.

    Da Sie zurzeit nicht Erwäbsfähig sind, wird Herr..... der Bevollmächtige der Bedarfgemeinschaft.

    Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.

    Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt.

    --Bankverbindung von Herrn....

    --Anlage KdU ausgefüllt und Unterschrieben

    Was kann ich darunter verstehen? Was wird nun passieren?

    Die Anlage KdU war ein bogen zum auszufüllen zur Miete, Wieviele Zimmer, Wieviel qm, mit was wird geheizt usw.

    ich danke im voraus

  • Normalerweise muss jeder für sich selbst Leistungen beantragen. Da das Aufwand bedeutet und eher weniger Sinn macht bei einer Bedarfsgemeinschaft hat der Gesetzgeber eine Norm geschaffen die besagt, dass der der die Leistungen beantragt, die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vertritt, also in ihrem Namen Leistungen beantragt. So ist es in § 38 SGB II geregelt.

    Vermutlich hast du die Leistungen beim Jobcenter beantragt und das Jobcenter möchte nun, dass dein Mann der Vertreter und Ansprechpartner für das Jobcenter ist. Warum das so ist, kann ich nicht sagen.

    Wie ihr nun darauf reagieren wollt, müssen du und dein Mann klären. Im Endeffekt geht es nur darum, wer von euch die Leistungen überwiesen bekommen soll und an wen die Post adressiert ist.

    Soll alles beim alten bleiben, schreibe dem Jobcenter, dass alles so bleiben soll wie es ist.

  • Hallo!

    Da Sie zurzeit nicht Erwäbsfähig sind, wird Herr..... der Bevollmächtige der Bedarfgemeinschaft.

    Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft

    Bist du nur vorübergehend erwerbsunfähig?

    Könntest du das bitte eventuell näher erklären?

    Gruß

  • bin momentan beim Psychologen in behandlung, es liegen dem Jobcenter keinerlei Atteste vom Psychologischen Arzt vor.

    warum aber will man nun die Leistungen meinem Ehemann überweisen ?

    habe ich denn das recht dem Jobcenter zu sagen das weiterhin die leistungen auf meinem Konto kommen soll ?

  • habe heute dieses schreiben vom Jobcenter erhalten

    Da ist als Seite 2 bzw. 3 sicher ein Antwortbogen dabei und auch eine Liste der entspr. §§.

    In diesen Antwortbogen kannst du eintragen, dass du erwerbsfähig bist.

    Auch, dass sich nichts an den Verhältnissen geändert hat.

    Dass die Leistungen weiterhin auf dein Konto überwiesen werden sollen.

    habe ich denn das recht dem Jobcenter zu sagen das weiterhin die leistungen auf meinem Konto kommen soll ?

    Selbstverständlich.

    --Anlage KdU ausgefüllt und Unterschrieben

    Hat sich daran etwas geändert seit dem letzten Weiterbewilligungs-Antrag?

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (9. Juni 2018 um 16:50)

  • Hallo Denisee,

    bevor du etwas ausfüllst, würde ich gern noch wissen, wie das Jobcenter darauf kommt, dass du nicht erwerbsfähig bist.

    Gab es da ein Gutachten vom Amtsarzt / der Rentenversicherung / dem MDK? Hast du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt?

    Was denkst du? Bist du erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig?

  • Nein es hat sich nichts geändert, weder wohnung noch kosten der Wohnung.

  • bin nur beim Psychologen in behandlung, und habe letztes Jahr beim Jobcenter einen Psycholgischen Test gemacht mehr nicht, es liegen keinerlei befunde vor.

  • Hallo!

    Ich verweise auf den Beitrag von Casa :

    Hallo Denisee,


    bevor du etwas ausfüllst, würde ich gern noch wissen, wie das Jobcenter darauf kommt, dass du nicht erwerbsfähig bist.


    Gab es da ein Gutachten vom Amtsarzt / der Rentenversicherung / dem MDK? Hast du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt?


    Was denkst du? Bist du erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig?

    Bitte darauf antworten!

    Gruß

  • Da ich ich jetzt leider voreilich war habe ich das Schreiben Jobcenter gestern per post ausgefüllt abgeschickt. :-((

    habe die Bankdaten meines Mannes geschrieben.

    Könnte ich noch einen zusätzlichen schreiben jetzt erstellen und es morgen abschicken? das die Leistungen weiterhin auf meinem Bankkonto kommen soll ?

  • Du hast immer noch nicht auf den Beitrag von Casa geantwortet.

    Bitte beantworte diesen Beitrag:

    Hallo Denisee,


    bevor du etwas ausfüllst, würde ich gern noch wissen, wie das Jobcenter darauf kommt, dass du nicht erwerbsfähig bist.


    Gab es da ein Gutachten vom Amtsarzt / der Rentenversicherung / dem MDK? Hast du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt?


    Was denkst du? Bist du erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig?

  • den beitrag von Casa habe ich schon beantwortet, wie das Jobcenter drauf kommt weiss ich nicht, wie schon erwähnt habe keinerlei Gutachten oder Befunde von Ärzten die aussagen können das ich nicht erwerbsfähig bin.

  • Hallo!

    Da Sie zurzeit nicht Erwäbsfähig sind, wird Herr..... der Bevollmächtige der Bedarfgemeinschaft.

    Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie

    ALG II gibt es nur für Erwerbsfähige und das JC wird durch den

    ärztlichen Dienst prüfen, ob du erwerbsfähig bist. Deshalb geht

    die Leistung jetzt auf das Konto deines Mannes.

  • Ich denke, ihr solltet es jetzt so lassen, dass die Leistung auf das Konto deines Mannes geht.

    Da du erwerbsfähig bist, solltest du beim Jobcenter aktiv die Möglichkeit der Vermittlung in Arbeit beanspruchen.

  • habe heute das Jobcenter angerufen, um ein rückruf des Sachbearbeiters, das hat er auch heute spät mittag gemacht.

    es ist so: es ändert sich für uns nichts, es kommt nicht mehr geld oder weniger,

    da ich erwerbsunfähig bin, die dauer bis zu 6 Monaten und weniger als 3 Std. am Tag arbeiten kann also nicht auf dauer erwerbsunfähig, werde weiterhin vom Jobcenter Leistungen beziehen heist aber ned ALG2.

    zum anliegen meines Kontos geht auch, ich soll schriftlich schreiben zum telefonat von heute das die Leistungen weiterhin auf meinem Konto kommen soll statt zu meinem Mann.

    DANKE an alle die mit geholfen haben.

  • Ich verstehe gar nicht, warum du das Konto deines Mannes überhaupt angegeben hast.

    Außerdem hast du nicht erklärt, WARUM du nun doch für zunächst 6 Monate erwerbs-un-fähig bist.

    Dazu muss es doch ein amtsärztliches Gutachten/Untersuchung gegeben haben.

    Das mit den 6 Monaten und weniger als 3 Std. kann weder das JC noch dein Psychologe entscheiden.

    Aber das Geld vom JC bleibt in gleicher Höhe, da kannst du ganz beruhigt sein.

    Auf jeden Fall gute Besserung für dich!

    Alles Gute!

  • ganz einfach, weil es mit auf dem schreiben gefordert worden ist. deswegen habe ich die Bankdaten meines Mannes gegeben.

    das die Leistungen weiterhin auf meinem Konto kommen darf liegt daran das ich begrenzt erwerbsunfähig bin.

    wäre ich voll erwerbsunfähig wäre dies nicht möglich, rein rechtlich ginge es nicht aussage vom Sachbearbeiter.

    das ich für 6 Monate erwerbsunfähig bin wusste ich nicht, das habe ich heute am telefon mitbekommen recht merkwürdig.

    habe dieses jahr im Februar vom Jobcenter den --Ärztlichen Dienst Agentur für Arbeit-- schriftstück erhalten, ausgefüllt und abgeschickt hier drauf habe ich kein schreiben erhalten also kein ergebnis. habe alle infos heute vom Sachbearbeiter vom telefonat.

    persönlich beim Arzt vom Jobcenter war ich nicht.

    danke, wünsche dir auch alles gute

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!