Hallo liebes Forum,
ich habe in den letzten Jahren mein Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg nachgeholt und währenddessen Schüler-Bafög erhalten. Laut Sozialarbeiter an der Schule besteht das Recht auf Aufstockung (z.B. für Heizkosten) um ALG2 Niveau zu erreichen. Diese Aufstockung (durch ALG2 Antrag) habe ich im August beantragt. Nach Monaten, in denen ich telefonisch vertröstet wurde, erhielt ich im Februar die Aufforderung zur Nachreichung von Dokumenten. Anfang Mai erhielt ich dann ein Ablehnungsbescheid, welchen ich begründet widersprach. Nun wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass diese Bearbeitung noch 4 Monate dauern darf und während der Bearbeitung kein Antrag auf ALG2 ab Juli, dem Ende meiner Schulzeit und Bafög-Anspruche, möglich sei. Stimmt das? fie
Ich habe dennoch formlos in einen weiteren Brief ALG2 ab Juli mit genannter Begründung beantragt und dazu Vorschusszahlung, da ohne Bafög-Zahlungen ab Juli die Miet- und Lebenskosten von mir nicht gezahlt werden können. Wird mein Antrag für den Juli bearbeitet werden obwohl mein alter Antrag noch im Widerspruch ist?