Einkommen und Kreditrückzahlung

  • Hallo liebe Forianer,

    mir bereitet folgendes Thema Kopfzerbrechen:

    Ich möchte ab Herbst nochmal studieren. Ich habe schon mal studiert und zahle noch einen KfW Studienkredit ab. Nun ist es so, dass ich keinen Anspruch auf Bafög habe und von einen neuen Studienkredit abhängig bin (habe ich schon alles gecheckt), dazu muss ich den alten aber dieses Jahr,vor Studienbeginn, zurückzahlen. Das Geld dafür würden mir meine Eltern leihen. Das zählt natürlich als Einkommen. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Jobcenter das nicht als Einkommen anrechnet? Zweckgebundene Leihgabe von meinen Eltern oder so? Wenn ich das zurückzahlen müsste, brauche ich das Studium nicht anfangen und ohne zusätzlichen Kredit gehts einfach nicht. Ich hätte dann zu Studienbeginn Anspruch auf Wohngeld aber das reicht natürlich nicht.

    Viele Grüße Thanatos

  • Das Geld dafür würden mir meine Eltern leihen.

    Hallo,

    warum erst leihen?

    Deine Eltern können doch die Summe für den alten KfW-Kredit direkt an die KfW unter Angabe des Verwendungszwecks zurückzahlen. Das Geld muss nicht über 3 Konten laufen.

    Das ist möglich und das ist erlaubt. Das ist auch nicht umständlich.

  • Hallo, geht leider nicht. Das Geld wird zu festen Terminen vom Konto abgebucht und das geht nur von dem Konto wo ich auch Kontoinhaber bin. Sonst wäre das natürlich einfach,klar.

  • Ab wann willst du denn ergänzendes Alg2 beziehen?

    Ab WSemesterbeginn?

    Erfüllst du alle Voraussetzungen zum Leistungsbezug?

    Du kannst einen schriftlichen Darlehensvertrag mit deinen Eltern machen.

    Darin kann erklärt werden, zu welchem Zweck sie dir die Summe leihen.

    Rückzahlungsmodalitäten sollten auch in dem Vertrag stehen, damit es nicht wie ein Geschenk aussieht.

    Dem JC bei der Antragstellung diesen Vertrag vorlegen.

    Evtl. den KfW-Kreditvertrag und der Einzugsermächtigung auf Nachfrage vorlegen.

    Dann ist es zwar eine Einnahme in Geld, aber es wird nicht als Einkommen berücksichtigt und angerechnet.

    Dem JC gegenüber sind Angaben und Nachweise glaubhaft und nachvollziehbar zu machen.

    Anderer Vorschlag:

    Jetzt Kontakt mit der KfW aufnehmen, den Sachverhalt schildern und versuchen, die Rückzahlung (1 Restsumme??) nicht über Lastschrift/SEPA, sondern durch Überweisung zu begleichen.

    Fragen kostet nichts und Versuch macht kluch.

  • Hallo!

    Hallo,

    warum erst leihen?

    Deine Eltern können doch die Summe für den alten KfW-Kredit direkt an die KfW unter Angabe des Verwendungszwecks zurückzahlen. Das Geld muss nicht über 3 Konten laufen.


    Das ist möglich und das ist erlaubt. Das ist auch nicht umständlich.

    Bitte lesen!

    Hallo, geht leider nicht. Das Geld wird zu festen Terminen vom Konto abgebucht und das geht nur von dem Konto wo ich auch Kontoinhaber bin. Sonst wäre das natürlich einfach,klar.

    Ganz richtig!

    Gruß

  • Hallo,

    Bitte lesen!

    es handelt sich hier um ein Forum für ALG II, welches nichts mit studienbedingte Aufwendungen zu tun hat. Von daher kann nicht erwartet werden, daß man die Rückzahlungsmodalitäten eines KfW-Kredites kennt. Insofern ist diese Bemerkung ziemlich unfreundlich.

    Gruß!

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