Hallo zusammen,
es geht um eine zwei Personen Bedarfsgemeinschaft.
Mein Gesamtbedarf beträgt 757 € und meine Lebensgefährtin hat 820 € (+63 € Mehrbedarf wegen Behinderung).
Die bekommt eine EU-Rente und das macht ein fiktiv zu berücksichtigendes monatliches Einkommen von 764 € aus, dieses Einkommen ist um 56 € kleiner als Gesamtbedarf (820-764=56 €).
Meine Frage lautet,
ob Jobcenterbescheid diese fehlende 56 € berücksichtigen soll??
Danke im Voraus
vvm-55