Bausparvertrag der Tochter

  • Hallo,

    folgendes Problem:

    Meine Tochter ist 19 und ihre Oma hatte 2001 einen Bausparvertrag für sie abgeschlossen. Wir wussten nichts davon, sie hat das einfach gemacht.Später dann, 2013, hat sie die Zahlungen einfach eingestellt. Somit lebt der Bausparvertrag quasi nur durch die jrl. Zinsen. Zu diesem Zeitpunkt (2001 bis Frühjahr 2004)bezogen wir keinerlei Sozialleistungen und ich war noch in 1. Ehe verheiratet. Meine Mutter zahlte mtl. 5 Euro ein, anfangs war das ja noch DM. Zinserträge waren ja besonders am Anfang nicht hoch. Nun hat sie 2016 41 Euro Zinsen inkl. Provision erhalten. Da wir keinen Kontakt mehr zur Oma haben, haben wir uns um diesen BSV nicht mehr gekümmert. Wir hatten ja auch nichts schriftlich. Demnach haben wir das auch nicht dem JC gemeldet. Jetzt wurde durch einen Datenabgleich herausgefunden, dass meine Tochter Zinsen in Höhe von 41 Euro für 2016 bekommen hat. Wir haben uns nun für morgen einen Termin bei der Bausparkasse geben lassen, weil wir nichts über diesen Vertrag wissen, also z. B. wann er zuteilungsreif ist. Meine Fragen wären nun: 1. Darf das Jobcenter nun alle Zinsen nachträglich abziehen und ab wann? Wir sind 2010 in eine andere Stadt gezogen und mussten dort erneut Hartz 4 beantragen. 2. Sollte sie sich den Bausparvertrag, wenn möglich, sofort auszahlen lassen und würde das dann als Vermögen gelten oder als Einkommen angerechnet werden? 3. Kann sie das evtl in eine Altersvorsorge umwandeln? Nachzahlen wäre für uns katastrophal. Dieses Geld sollte für einen Führerschein oder eine eigene Wohnung genutzt werden. Meine Tochter ist stark depressiv, in Behandlung. Momentan kann sie nicht ausziehen, aber irgendwann wird sie. Ich habe gelesen 150 Euro pro Lebensjahr stehen einem Hartz 4 Bezieher an Vermögen zu. Achso, momentan hat sie 900 Euro angespart im Bausparvertrag inklusive der Zinsen und Provision.

    Ich danke für die Hilfe

  • Hallo,

    vom Grundsatz her ist der Bausparvertrag für Deine Tochter auf deren Namen Vermögen, das angegeben hätte werden müssen. Inwiefern im Nachhinein nachzuweisen ist, ob die Tochter vom Vermögen nichts wußte, dürfte schwer möglich sein, da es sich hier um eine Familienangelegenheit handelt und von daher schwer widerlegbar sein dürfte.

    Darf das Jobcenter nun alle Zinsen nachträglich abziehen

    Kapitalerlöse aus Vermögen werden durchaus auf das ALG II als Einkommen angerechnet.

    Sollte sie sich den Bausparvertrag, wenn möglich, sofort auszahlen lassen und würde das dann als Vermögen gelten oder als Einkommen angerechnet werden?

    Hier kommt es auf die damalige und jetzige Höhe des Vertrages und das Datum an, also ob das Vermögen bereits vor Antragstellung bestanden hat.

    Kann sie das evtl in eine Altersvorsorge umwandeln?

    Gleiche Antwort wie eben in Sachen Höhe und Datum.

    Gruß!

  • Danke für die Antwort. Der BSV hat schon vor Leistungsbezug bestanden, da war die Tochter 3 Jahre alt. Die Oma hatte es damals wohl gut gemeint und an ihre Zukunft gedacht, Führerschein, eigenen Haushalt. An Hartz 4 hat ja niemand gedacht. Nach der Trennung vom Vater verlor sich auch der Kontakt zur Oma. Sie brach den Kontakt ab. Da wir nichts schriftlich hatten und irgendwie waren wir auch böse aufeinander, wollte ich damit nichts mehr zu tun haben mit dem BSV. Deshalb hab ich auch nichts angegeben. Bis heute hat sich meine Tochter gar nicht darum gekümmert. Die will das Geld gar nicht. Es wurde schon seit 5 Jahren nicht mehr in den BSV eingezahlt. Oma hat die Zahlungen eingestellt. Die Bausparsumme war 5000 Euro, soviel weiß ich jetzt, mit 2017 schätze ich kamen nochmal um die 50 Euro an Zinsen und Bonus dazu, 2016 waren es 900 Euro. Zuteilungsreif wird der nicht sein. Kenne mich aber überhaupt nicht aus. Habe heute gelesen, es gibt Urteile, wenn der BSV nicht zuteilungsreif ist und man nicht ans Geld kommt, darf das Jobcenter die Zinsen nicht abziehen.

  • Jetzt wurde durch einen Datenabgleich herausgefunden, dass meine Tochter Zinsen in Höhe von 41 Euro für 2016 bekommen hat

    Die eigentliche Frage ist doch: Was will das JC von deiner Tochter? Was schreibt das JC der Tochter überhaupt?

    Habe heute gelesen, es gibt Urteile,

    Bitte nicht auf Einzelfall-Urteile versteifen.

    Und was hat heute die Bausparkasse gesagt?

  • Hallo,

    ja genau, so ein Bogen kam da, um das zu erklären. Den bringen wir Anfang der Woche dahin.

    Wir waren gestern nun dort und der gute Mann hatte sich nur gewundert, dass die für ein paar Euro so ein Theater machen. Bisher liegt doch ihr Guthaben im Schonvermögen, es sind um die 920 Euro in diesem Jahr insgesamt. Und soweit ich weiß, stehen ihr 150 Euro pro Jahr und 750 Euro einmalig als Schonvermögen zu. Darauf kommt sie noch lange nicht. Allein Minderjährige dürfen schon 3100 Euro Schonvermögen haben. Ich habe da ein paar Gerichtsurteile gelesen, dass die, solange der Vertrag nicht ausgezahlt wurde, nicht an die Zinsen und Boni drangehen dürfen. Da warte ich dann erstmal ab, wie die reagieren. Anwalt können wir dann immer noch gehen. Dem Kind steht doch für eine spätere eigene Wohnung auch etwas angespartes Geld zu. Wovon könnte sie denn einen eigenen Hausstand erstellen? Will das Jobcenter ihr das alles zahlen? Ich find es frech, sie hat da keine Tausende Euro auf der Bank liegen. Das Bisschen wollen die ihr nehmen? Das lass ich mir nicht gefallen. Sollte der Typ Theater machen geh ich sofort zum Anwalt. Achso, wie ist das denn bei Einnahmen? Sind da nicht 100 Euro anrechnungsfrei pro Monat? Oder nur, wenn man arbeitet?

    Achso, noch vergessen zu schreiben, der Bausparvertrag hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, ist nicht zuteilungsreif und würde bei einer Kündigung herbe Verluste einbringen.

    Ich danke euch für die Hilfe

  • Hallo!

    Es ist nicht ganz so, wie du es siehst.

    Ich find es frech, sie hat da keine Tausende Euro auf der Bank liegen. Das Bisschen wollen die ihr nehmen? Das lass ich mir nicht gefallen. Sollte der Typ Theater machen geh ich sofort zum Anwalt.

    Ich verweise dazu auf die Anlage Vermögen und würde dich bitten

    das Merkblatt dazu zu lesen.

    Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

    Dazu auch noch auf den Beitrag von Corinna:

    Bausparvertrag der Tochter

    Ihr solltest das jetzt möglichst zeitnah und ohne großen Aufstand

    versuchen zu klären. Meine Empfehlung dazu, denn der Bausparvertrag

    wurde nicht angegeben, aus welchen Gründen auch immer.

    Aber es gibt gesetzliche Bestimmungen und in dem Fall ist das Verhalten

    des JC berechtigt.

  • Hallo,

    Bisher liegt doch ihr Guthaben im Schonvermögen, es sind um die 920 Euro in diesem Jahr insgesamt. Und soweit ich weiß, stehen ihr 150 Euro pro Jahr und 750 Euro einmalig als Schonvermögen zu.

    nein, das ist nicht richtig. Da das Vermögen bei Antragstellung nicht angegeben wurde, zählt es auch nicht zum Schonvermögen.

    Ich habe da ein paar Gerichtsurteile gelesen, dass die, solange der Vertrag nicht ausgezahlt wurde, nicht an die Zinsen und Boni drangehen dürfen.

    Es gibt nur ein maßgebliches Urteil vom BSG, daß tatsächlich Zinsen in diesem Fall nicht angerechnet werden. Das ist auch nicht das Problem. Problem ist das nicht angegebene Vermögen.

    Gruß!

  • ja genau, so ein Bogen kam da, um das zu erklären. Den bringen wir Anfang der Woche dahin.

    Ihr solltet also am besten schriftlich erklären, warum das passiert ist, dass das Bausparkonto nicht angegeben wurde.

    Man kann den ausgefüllten Anhörungsbogen auch einfach abgeben oder in den Hausbriefkasten werfen, denn das JC wird dafür keinen Gesprächstermin machen.

    Viel Glück!

  • Hallo!

    Nach einem automatisierten Datenabgleich § 52 SGB II erfolgt vor Erlass

    eines Verwaltungsakts die Anhörung nach § 24 SGB X, um dem Betroffenen

    Gelegenheit zu geben sich zum Sachverhalt zu äußern.


    Kam diese Anhörung?

    ja genau, so ein Bogen kam da, um das zu erklären. Den bringen wir Anfang der Woche dahin.

    Steht doch schon da, von Wiederholungen wird es nicht

    besser. Bitte vorherige Beiträge lesen, danke.

    Gruß

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