Hi,
ich habe ein recht seltsames Problem. Habe mich beworben, hatte am 28.05. ein Vorstellungsgespräch, habe am 29.05. den Vertrag unterschrieben und beim Amt eingereicht und durfte am 1.06. meine Arbeitsstelle angetreten. Leider muss ich für die Arbeitsstelle jeweils 25 km hin und zurück pendeln und wollte die Kosten dafür (mit dem PKW) von meinem anrechnungsfähigen Einkommen absetzen lassen. Eigentlich dachte ich, dass es ausreicht wenn ich die Arbeitsstelle und die zurückgelegten Kilometer auf der Anlage EK eintrage (gibt ja extra dafür vorgesehene Felder) und habe das auch gemacht.
Jetzt wurde mir aber gesagt, dass ich dafür einen gesonderten Antrag. Kein Problem...? Gleichzeitig hat man mir aber gesagt, dass leider nur Fahrtkosten übernommen werden können, wenn der Antrag vor Antritt der Arbeitsstelle erfolgt ist. Da ich die Arbeitsstelle aber am 01.06. angetreten habe und den Antrag für die Fahrtkosten frühestens am 05.06. einreichen hätte können (da fand das Telefonat statt in der mir die Dame das mitgeteilt hat), habe ich nun keine Chance auf die Übernahme und bleibe auf den Kosten sitzen. Ich solle sie doch bitte bei meiner nächsten Arbeitsstelle vorher beantragen damit das klappt.
Ist das ein Scherz? Ist das wirklich so? Und wenn ja, wer kam auf diese schwachsinnige Idee? Warum sollten die Fahrtkosten nur vorher beantragt werden können? Ich würde ja sogar verstehen wenn ich rückwirkend für die ersten Tage kein Geld angerechnet bekäme sondern erst ab Antragsstellung, aber dass ich jetzt für diese Arbeitsstelle, die ich potentiell für viele Jahre antreten könnte, niemals Anspruch auf Fahrtkosten haben werde nur weil ich 5 Tage zu spät den Antrag eingereicht habe? Insbesondere weil ich die Fahrtkosten explizit auf dem der EK Anlage vermerkt habe und dachte das sei der Antrag dafür.